LG-Bezirk: Freiburg
Amtsgerichtsbezirk:
Stadtkreis Freiburg im Breisgau
Zugehörige Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald:
Au, Bötzingen, Buchenbach, Ebringen, Eichstetten, Glottertal, Gottenheim, Gundelfingen, Heuweiler, Horben, Kirchzarten, March, Merzhausen, Oberried, Pfaffenweiler, St. Märgen, St. Peter, Schallstadt-Wolfenweiler, Sölden, Stegen, Umkirch, Wittnau
Besondere Zuständigkeiten:
in Landwirtschaftssachen
für den Bezirk des Landgerichts Freiburg
in der Führung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters
für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Säckingen, Breisach am Rhein, Donaueschingen, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg im Breisgau, Gengenbach, Kehl, Kenzingen, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Oberkirch, Offenburg, Radolfzell am Bodensee, St. Blasien, Schönau im Schwarzwald, Schopfheim, Singen (Hohentwiel), Staufen im Breisgau, Stockach, Titisee-Neustadt, Überlingen, Villingen-Schwenningen, Waldkirch, Waldshut-Tiengen und Wolfach
in Insolvenzsachen für den Bezirk des Landgerichts Freiburg ohne Amtsgerichtsbezirk Lörrach
in Konkurssachen, Zwangsversteigerungssachen und Zwangsverwaltungssachen
für den Bezirk der Amtsgerichte Breisach am Rhein, Freiburg im Breisgau, Müllheim, Staufen im Breisgau und Titisee-Neustadt
in Familiensachen
für den Bezirk der Amtsgerichte Breisach am Rhein, Freiburg im Breisgau, Müllheim, Staufen im Breisgau und Titisee-Neustadt
in Schöffengerichtssachen und Erwachsenenhaftsachen
für den Bezirk der Amtsgerichte Breisach am Rhein, Freiburg im Breisgau, Müllheim, Staufen im Breisgau und Titisee-Neustadt
in Jugendschöffengerichtssachen (Bezirksjugendschöffengericht) und Haftsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende
für den Bezirk des Landgerichts Freiburg im Breisgau ohne Amtsgerichtsbezirk Lörrach
Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.
In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.
Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.
Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.