Als ein Beitrag in der NZA von "wülstigen Lippen" und "Schlitzaugen" schwadronierte, sorgte das für Empörung, nicht nur in der Juristenszene. Jetzt hat der verantwortliche Verleger Hans Dieter Beck Worte an seine Redaktion gerichtet.
Auch das BVerfG tut es: "Schlechterdings nicht nachvollziehbar" nannte es die Auffassung des EuGH in Sachen EZB – und nutzte damit schnöselige Fachsprache. Dabei ist das Problem menschenfeindlicher Juristentexte uralt, meint Hendrik Wieduwilt.