Die Verabredung zur Verbrechensbeteiligung kann bereits dann strafbar sein, wenn noch keine Haupttäter:in feststeht. Das LG München I terminiert bereits bis Ende 2024. In der Türkei startet ein Erdbeben-Strafprozess nach einem Hoteleinsturz.
Thema des Tages
BGH zu Versuch der Verbrechensbeteiligung: In einem nun veröffentlichten Urteil aus dem November 2023 konkretisiert der Bundesgerichtshof die Tatbestandsvoraussetzungen des Versuchs der Verbrechensbeteiligung gem. § 30 Abs. 2 StGB und stellte klar, dass eine Strafbarkeit wegen des Verabredens zur Anstiftung einer Person zur Verbrechensbegehung bereits dann begründet sein kann, wenn noch keine Haupttäter:in feststeht. Bei der Verabredung zur Anstiftung macht die "wechselseitige psychische Bindung" die tatsächliche Begehung der Haupttat wahrscheinlicher. Ausreichend für die Verabredung zur Verbrechensbeteiligung ist daher, dass die Tat in ihren wesentlichen Grundzügen festgelegt ist. In dem zugrundeliegenden Fall hatten zwei Männer jemanden gesucht, der den Nachbarn des einen Mannes töten oder schwer verletzen würde; Tatopfer, Tatzeitraum und die Vorgehensweise bei der Suche nach einem ausführenden Täter waren bereits bestimmt. Die Vorinstanz, das Landgericht Magdeburg, hatte die beiden Angeklagten mangels hinreichender Konkretisierung der Anstiftung freigesprochen, weil es die Verabredung der beiden, irgendeinen Täter zu finden, für zu vage hielt. Dieser Einschätzung widersprach der BGH nun. LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell berichten.
Rechtspolitik
Haushalt/Hochwasser: Haushaltspolitiker:innen von SPD und Grünen fordern laut taz (Tobias Schulze), Welt, LTO, spiegel.de und bild.de eine Aussetzung der Schuldenbremse, um die Folgen der Hochwasserkatastrophe in Niedersachsen abzudämpfen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stehe dem nicht entgegen, da es sich bei dem Hochwasser um eine unvorhersehbare Naturkatastrophe handle. Gegenstimmen kommen aus der FDP, die "jeden vorschnellen Ruf nach einem Aussetzen der Schuldenbremse" für "unseriös" erachtet.
Claus Hulverscheidt (SZ) erinnert angesichts der Forderungen daran, dass Katastrophenschutz primär Ländersache ist und dass die Aussetzung der Schuldenbremse einen nationalen Notstand erfordert. Zwar könne die Aussetzung der Schuldenbremse aufgrund des Hochwassers in Niedersachsen "schlussendlich eine Option sein – aber nicht die erste, sondern die letzte." Ähnlich mahnt Jasper von Altenbockum (FAZ), dass die Aussetzung der Schuldenbremse kein "Hintertürchen" sein sollte, keine "vorausschauende Politik" zu betreiben.
Klimaproteste/Antisemitismus: CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt fordert vor der Klausurtagung der CSU-Landesgeruppe Verschärfungen des Straf-, Polizei- und Ausländerrechts. Für Klimaproteste, die den Flugverkehr behindern, sollen Mindeststrafen angehoben werden. Die bayerische Regelung zum Unterbindungsgewahrsam solle bundesweit eingeführt werden. Ausländer, die antisemitisch motivierte Straftaten begehen, sollen generell ausgewiesen werden. bild.de (Florian Kain) berichtet.
Justiz
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Das Landgericht München I terminierte im Strafverfahren gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun 86 zusätzliche Prozesstage bis zum 19.12.2024. SZ, FAZ, beck-aktuell und bild.de (Oliver Grothmann) berichten.
BGH zu Organhaftung: Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom November 2023 kann die interne Zuständigkeitsregelung in der Geschäftsleitung einer juristischen Person die Haftung beschränken, allerdings habe das entsprechende Organ weiterhin gewisse Überwachungspflichten. Damit gab der BGH der Revision eines "Direktors" einer AG statt, der als Architekt Bauprojekte der AG lediglich technisch überwachte, nicht aber von Beteiligungsgeschäften der AG wusste. beck-aktuell berichtet.
OLG Stuttgart – Reichsbürger Ingo K.: Nach Meldung der FAZ legten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ein, das den Reichsbürger Ingo K. Mitte November 2023 u.a. wegen des mehrfachen versuchten Mordes an Polizeibeamt:innen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilte.
LAG Hessen – GDL und Fair Train: Nun schreiben auch SZ (Benedikt Peters), FAZ (Corinna Budras), Welt, LTO, beck-aktuell und zdf.de (Samuel Kirsch) über den Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer um die Tariffähigkeit der GDL. Die DB strebt vor dem Landesarbeitsgericht Hessen die Feststellung an, dass die GDL nach der Gründung der Leiharbeitergenossenschaft Fair Train nicht mehr tariffähig sei, weil die GDL nun auch als Arbeitgeberin auftrete. Die GDL hatte Fair Train letztes Jahr gegründet, um Bahnmitarbeitende abzuwerben und unter besseren Konditionen wieder an die DB zu entleihen. Während DB-Personalchef Seiler betont, dass die weitgehende Personenidentität der Führungsriegen von GDL und Fair Train der sogenannten "Gegnerunabhängigkeit" der GDL entgegensteht, meint Weselsky, dass Fair Train unabhängig von der GDL agiere. Sollten sich DB und GDL nicht außergerichtlich einigen, könnte der Rechtsstreit erst in einigen Jahren durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts entschieden werden.
Corinna Budras (FAZ) prognostiziert, dass "der Warnschuss", den die DB mit der Feststellungsklage abgab, zwar "beim hartgesottenen Gewerkschaftsführer auf taube Ohren stoßen dürfte, aber viele der treuen GDL-Mitglieder verschrecken könnte", da eine Tarifunfähigkeit der GDL die Unwirksamkeit bereits verhandelter Tarifvereinbarungen zur Folge haben könnte.
VG Berlin zu Poller: Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem Autofahrer in einem Eilverfahren gegen im August 2023 durch das Bezirksamt Berlin-Pankow aufgestellte Poller recht. Der Begründung des Bezirksamtes, durch die aufgestellten Poller vor allem Kinder auf ihrem Schulweg schützen zu wollen, widersprach das VG Berlin mangels Darlegung einer erhöhten Gefährdungslage, so spiegel.de.
LG Frankfurt/M. zu Klimaprotesten: Das Landgericht Frankfurt/M. hat die zweimonatige Bewährungsstrafe gegen Carla Hinrichs, Sprecherin der Letzten Generation, bestätigt. Sie hatte sich 2022 auf einer Frankfurter Straße festgeklebt und einen Stau verursacht. spiegel.de und bild.de berichten.
EuGH 2023: LTO (Max Kolter) erinnert an acht wichtige 2023 ergangene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Letztes Jahr beschäftigte sich der EuGH unter anderen in einem von der EU-Kommission angestoßenen Vertragsverletzungsverfahren mit dem sogenannten polnischen "Maulkorbgesetz", das die Überprüfung der richterlichen Unabhängigkeit einschränkte, mit dem Dieselabgasskandal und mit dem Schufa-Scoring.
Finanzwirksame BVerfG-Urteile: Anlässlich des kürzlich ergangenen Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts lässt Katja Gelinsky (FAZ) weitere finanzrelevante Urteile Revue passieren. Das Gericht habe auch den Regierungen von Helmut Kohl und Angela Merkel Milliardenlöcher in der Haushaltsplanung beschert. Auch im Sozialrecht habe die BVerfG-Rechtsprechung zum menschenwürdigen Existenzminimum teure Folgen. Zur Menschenwürde gehöre aber auch, so die Autorin, die Eigenverantwortung.
Verkehrsrechts-Urteile 2023: bild.de (Thomas Reichel) stellt die wichtigsten Verkehrsrechts-Urteile aus 2023 vor. U.a. entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass auch Beifahrer:innen keine Blitzer-Warnapp nutzen dürfen.
Recht in der Welt
Türkei – Erdbeben/Hoteleinsturz: In der Türkei startete der erste große Strafprozess im Zusammenhang mit der Erdbebenkatastrophe 2023. Im Verfahren geht es um die strafrechtliche Verantwortlichkeit von elf Personen für einen Hoteleinsturz, der zum Tod von 72 Menschen führte. Den Angeklagten - darunter der Architekt und der Bauherr - wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil das Hotel erhebliche Baumängel gehabt haben soll. In einem weiteren Prozess sollen sich Behördenmitarbeiter:innen, die die Baugenehmigung erteilten, rechtlich verantworten. Es berichten FAZ, taz (Jürgen Gottschlich), LTO und zeit.de.
Argentinien – Dekret zum Arbeitsrecht: Ein argentinisches Gericht stoppte auf Antrag eines Gewerkschaftsverbandes vorerst ein Dekret des rechtspopulistischen argentinischen Präsidenten Javier Milei, mit dem seit Ende letzter Woche grundlegende arbeitsrechtliche Schutzvorschriften eingeschränkt wurden. Das Gericht stellte nach Bericht von spiegel.de sowohl die Dringlichkeit als auch die Notwendigkeit des Dekrets in Frage und setzte es nun bis zu einer parlamentarischen Überprüfung aus.
Israel – Amtsenthebungsschutz: Der Oberste Gerichtshof Israels entschied, dass die Gesetzesänderung, die die Amtsenthebung eines Regierungschefs erschwert, erst nach der kommenden Wahl in Kraft treten kann. Wie SZ und FAZ melden, begründete das Oberste Gericht seine Entscheidung damit, dass das Gesetz auf den konkreten Fall von Premierminister Benjamin Netanjahu zugeschnitten sei, dem Bestechlichkeit vorgeworfen wird.
IGH/Israel – Krieg in Gaza: Die FAZ (Alexander Haneke) berichtet vertieft über den Ende Dezember 2023 beim Internationalen Gerichtshof eingereichten Antrag Südafrikas auf einstweilige Anordnung gegen Israel auf Grundlage Völkermord-Konvention. Mit dem Antrag strebt Südafrika sowohl die Einstellung der Kampfhandlungen Israels gegen die in Gaza lebende Bevölkerung an als auch die Feststellung, dass es sich hierbei um Völkermord handle. Den erforderlichen genozidalen Vorsatz Israels begründet Südafrika mit entsprechenden Zitaten israelischer Politiker:innen.
USA – Trump/Wahlausschluss: Ex-US-Präsident Donald Trump legte nun beim Supreme Court von Maine Berufung gegen seinen Ausschluss von der republikanischen Vorwahl wegen seiner Rolle beim Sturm auf das US-Kapitol im Januar 2021 ein. Die Wahlbeauftragte von Maine hatte Trump auf Grundlage eines Verfassungszusatzes ausgeschlossen, der Personen die Bewerbung um ein Amt auf Bundesebene versagt, die an einer Rebellion beteiligt waren. Es berichten spiegel.de und zeit.de.
USA – Trump/Justiz: Annett Meiritz (Hbl) analysiert vor dem Hintergrund der vielen laufenden Gerichtsverfahren um Donald Trump die "Schlüsselrolle der US-Justiz" für den Wahlkampf in den USA. Im Fall der Verfahren um den Ausschluss von den Vorwahlen in Maine und Colorado könnte der US-Supreme Court erstmals faktisch in den Wahlkampf eingreifen. Die erhoffte "Orientierung" durch eine Entscheidung des obersten Gerichts zu der Frage, ob "ein Demokratiefeind wie Trump im Weißen Haus sitzen darf", wird nach Einschätzung von Meiritz nicht erfolgen.
Sonstiges
KI/Leistungsschutzrechte: Rechtsprofessor Maximilian Becker stellt im FAZ-Einspruch den Rechtsrahmen für von Künstlicher Intelligenz geschaffene Werke dar. Da die KI selbst kein Mensch ist und somit nicht als Urheberin in Betracht kommt, erfahren die von einer KI geschaffenen Werke grundsätzlich keinen urheberrechtlichen Schutz. Allerdings stehen den sogenannten Werkvermittler:innen, dazu gehören auch Musik- oder Film-Produktionsfirmen, Leistungsschutzrechte zu, sodass sie u.a. Verwertungsrechte an den geschaffenen Werken geltend machen können. Da das aktuelle Recht das Bestehen und den Umfang der Leistungsschutzrechte je nach Werktyp unterschiedlich bewertet, spricht sich Becker dafür aus, durch eine KI geschaffene Werke grundsätzlich gänzlich vom Leistungsschutzrecht auszunehmen. Dies könne "einen Anreiz zur Förderung menschlicher Beiträge schaffen und damit menschliche Kreative stärken".
Entführung der Block-Kinder: Nachdem zwei Kinder der Unternehmenserbin Christina Block Silvester bei ihrem Vater in Dänemark entführt wurden und sich jetzt in Obhut ihrer getrennt lebenden Mutter in Deutschland befinden, haben die dänischen Behörden nach Angaben von spiegel.de und bild.de (Noel Altendorf/Marco Zitzow) einen europäischen Haftbefehl erlassen.
Die SZ (Elisa Britzelmeier) erinnert an den zurückliegenden Sorgerechtsstreit zwischen Block und ihrem Ex-Mann. 2021 hatte das Oberlandesgericht Hamburg zwar Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, allerdings lehnte ein dänisches Gericht – der Vater lebte zu dem Zeitpunkt bereits mit den Kindern in Dänemark – die Vollstreckung des Urteils ab. Unklar ist, ob Block strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Im Interview mit der FAZ (Jannis Holl) erläutert der Familienrechtsanwalt Marko Oldenburger weitere rechtliche Hintergründe. Sollte Block in die Entführung verwickelt sein, könnte sie entgegen des Kindeswohlinteresses gegen ihre eigenen sorgerechtlichen Pflichten verstoßen haben.
AfD-Verbot: Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), spricht sich gegen ein Verbot der AfD aus. Schneider stuft einerseits die juristischen Erfolgsaussichten als gering ein und erklärt gleichzeitig, dass der "Kollateralschaden" eines Verbots zu hoch sei. Es berichten FAZ (Markus Wehner), taz (Gareth Joswig), spiegel.de und zeit.de.
In einem separaten Kommentar meint Gareth Joswig (taz), dass ein AfD-Verbot zwar Wähler:innen zeige, "wo die Meinungsfreiheit aufhört und wo Verfassungsfeindlichkeit anfängt". Allerdings dürfe ein AfD-Verbot keine "Entlastung für die Politik und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der verrohten Bürgerlichkeit" sein. Außerdem würde ein Verbotsverfahren "gegenwärtig wenig bewirken – es würde sich über Jahre ziehen; der Ausgang wäre offen."
Angriffe auf Einsatzkräfte: Die SZ (Jan Heidtmann) sprach mit Kriminologieprofessor Tobias Singelnstein über den relativ unspektakulären Verlauf der diesjährigen Silvesternacht. Singelnstein fordert die Politik auf, ihre Rhetorik abzurüsten, dann reduziere sich auch der Ruf der Bevölkerung nach Repression. "Die Forschung zeigt deutlich, dass große Teile der Bevölkerung für einen differenzierten und bedachten Umgang mit Straftaten sind, wenn man ihnen das Problem differenziert präsentiert." Aus kriminologischer Sicht bringe Härte relativ wenig und sei sogar kontraproduktiv.
Liebe im Berliner Senat: spiegel.de (Jürgen Dahlkamp) sprach mit dem Anwalt Daniel Graewe aus Anlass der möglichen Liebesbeziehung von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) mit Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) über Compliance-Regeln in deutschen und amerikanischen Unternehmen zur Liebe am Arbeitsplatz. Für eine Landesregierung hätten diese Regeln aber keine Relevanz.
Depromotion in der NS-Zeit: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz setzt sich in der FAZ mit dem NS-Verwaltungsrecht in Hinblick auf die Aberkennung akademischer Leistungen auseinander. Universitäre Promotionsordnungen und ministerielle Erlasse bildeten die Rechtsgrundlage für Doktorgradentziehungen während der NS-Zeit. In Parallele zur bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit durch NS-Unrecht kommt Gärditz zum Schluss, dass "Doktorgradentziehungen aus politischen Gründen ohne weitere rechtliche Feststellung als nichtig zu behandeln sind."
Das Letzte zum Schluss
Selbst überführt: Drei Cannabis-Plantagen-Betreiber wollten ihre Stauden mittels Überwachungskameras schützen, bedachten dabei aber nicht, dass die Kameras auch Aufnahmen von den Cannabis-Züchtern speicherte. Dies kam nun der Polizei zu Hilfe, die Bilder der Kameras für Fahndungszwecke nutzt, wie bild.de (Kolja Gärtner) schreibt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 4. Januar 2024: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53549 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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