Der BRat könnte die vom BT beschlossenen Reformen blockieren. Corona-Verschwörungstheorien können disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben. Der BGH rügt die Schuldfähigkeitsfeststellungen des LG Trier.
Thema des Tages
Dokumentation der Hauptverhandlung/Video-Verhandlungen: Nachdem der Bundestag die Dokumentation erstinstanzlicher Strafprozesse am Landgericht und am Oberlandesgericht sowie die Möglichkeit von Videoverhandlungen im Zivilprozess beschlossen hatte, äußert der Rechtsausschuss des Bundesrates nun Bedenken gegen beide Reformen und fordert eine "grundlegende Überarbeitung". Der Rechtsausschuss begründet seine Blockade u.a. mit einer zu kurzen Frist bis zur Aufzeichnungspflicht ab 2030, mit Widerstand aus der Praxis, mit der fehlenden Notwendigkeit der digitalen Dokumentation und mit dem Daten- und Opferschutz. Die Übertragung von Videoverhandlungen aus dem Home Office gefährde die Würde des Gerichts. Am 15. Dezember tagt der Bundesrat im Plenum. Die Bundesregierung hält die Gesetze nicht für zustimmungspflichtig. Der Bundesrat könnte jedoch Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss einberufen. Ein Einspruch mit Zwei-Drittel-Mehrheit könnte vom Bundestag nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit überstimmt werden. Es berichten beck-aktuell (Joachim Jahn) und LTO (Joschka Buchholz/Annelie Kaufmann/Markus Sehl) .
Rechtspolitik
Cannabis: Die Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums wird dieses Jahr nicht mehr im Bundestag verabschiedet werden, weil die SPD-Fraktionsspitze hiergegen Bedenken geäußert hatte, ohne weitere Gründe zu nennen. Nach Angaben von LTO (Hasso Suliak) wird die finale Lesung frühestens Mitte Januar 2024 stattfinden können.
Kim Björn Becker (FAZ) vergleicht den Cannabis- mit dem gesellschaftlich akzeptierteren Alkoholkonsum und mahnt, dass das "Recht auf Rausch dort endet, wo Dritte betroffen sind."
Haushalt: An diesem Dienstag führt der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Nachtragshaushalt 2023 durch. Die Sachverständigen halten es ausweislich ihrer Stellungnahmen überwiegend für unproblematisch, die Schuldenbremse erneut wegen einer Notlage auszusetzen, wie spiegel.de die Positionen zusammenfasst. Der Bundesrechnungshof hat jedoch Bedenken.
Schuldenbremse: Die FAZ (Manfred Schäfers/Patrick Welters) gibt einen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand zur Schuldenbremse. Nach Informationen des Hbl (Julian Olk) spricht sich der unabhängige Wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums in einem Gutachten für eine umfassende Reform der Schuldenbremse aus.
Asyl: Der FAZ (Thomas Gutschker) liegen interne Protokolle der EU-Botschafter:innen zum Stand der Trilog-Verhandlungen über den Asyl- und Migrationspakt, d.h.die Reform des Gemeinsamen EU-Asylsystem, vor. Zwar haben sich die EU-Parlamentarier:innen bislang relativ kompromissbereit gezeigt, es gibt aber weiterhin unter den EU-Mitgliedstaaten wenig Schnittmengen zu den Anliegen des Parlaments, etwa bei Ausnahmen vom Grenzverfahren.
Recht auf Reparatur: Am Donnerstag beginnen auf EU-Ebene die Trilog-Verhandlungen zum Recht auf Reparatur, mit dem Händler und Hersteller u.a. zur Reparatur verpflichtet werden sollen. netzpolitik.org (Franziska Rau) zufolge ist der Entwurf des EU-Parlaments noch deutlich ambitionierter als die Position des Rats.
Künstliche Intelligenz: SZ (Andrian Kreye), Hbl (Tobias Neufeld) und zeit.de (Jakob von Lindern) widmen sich der geplanten KI-Verordnung, die sich derzeit im EU-Trilog-Verfahren befindet. Das Trilog-Verfahren soll am 6. Dezember beendet werden. Kulturschaffende kritisieren in einem offenen Brief die deutsche, französische und die italienische Regierung, weil diese sich für eine "verpflichtende Selbstregulierung" der KI-Entwickler:innen aussprachen. Nach Ansicht der Unterzeichner:innen reiche das nicht, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
Justiz
BVerwG zu Querdenker:innen im Staatsdienst: Behörden dürfen gegen Soldat:innen, die Corona-Verschwörungsideologien verbreiten und damit gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen, disziplinarische Maßnahmen bis zur Entfernung aus dem Dienst ergreifen. Das Bundesverwaltungsgericht wandte damit das Disziplinarrecht auch auf sogenannte Querdenker:innen an und genehmigte im zugrundeliegenden Fall die Kürzung des Ruhegehalts eines ehemaligen Offiziers, der bei Facebook u.a. "Ich verstehe nicht, warum meine Kameraden nicht gegen diese geplante Diktatur vorgehen?" postete und eine Fotomontage von Angela Merkel mit Hitlergruß teilte. Die SZ (Ronen Steinke) stellt die Entscheidung vor, die bereits im Juni diesen Jahres ergangen war, aber erst jetzt bekannt wurde. Laut Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz lasse sich die Entscheidung auf Beamt:innen übertragen.
BGH zu Amokfahrt Trier/Schuldfähigkeit: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts Trier gegen einen 51-Jährigen, der 2020 mit seinem Geländewagen in eine Trier Fußgängerzone raste und fünf Menschen tötete, wegen rechtsfehlerhafter Begründung der verminderten Schuldfähigkeit des Täters auf. Dem BGH zufolge hatte das LG Trier nicht ausreichend dargelegt, inwiefern sich die sachverständig festgestellte paranoide Schizophrenie auf die konkrete Tat ausgewirkt hatte, sondern eine "rechtsfehlerhafte generalisierende Betrachtungsweise" eingenommen. Außerdem fehlten Ausführungen zu einer möglichen Wechselwirkung zwischen der Schizophrenie und dem vorherigen Alkoholkonsum. Eine andere Kammer des LG Trier wird den Fall nun neu verhandeln. Es berichten FAZ (Stephan Klenner), sueddeutsche.de, LTO (Joschka Buchholz), beck-aktuell und spiegel.de.
EuGH – Schufa: An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die Praxis einiger Unternehmen, auf Grundlage des Schufa-Scores potenzielle Neukund:innen zu bewerten, mit den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. Die DSGVO verbietet es, dass für Menschen rechtlich bindende Entscheidungen automatisch getroffen werden. Die Schufa bestreitet eine Maßgeblichkeit ihrer Scoring-Daten. Recherchen von NDR und SZ zufolge bestätigten indes mehrere Unternehmen, Verträge mit Neukund:innen anhand ihrer Zahlungsfähigkeit aufzusetzen. Im März 2023 hatte der Generalanwalt des EuGH die Praxis für rechtswidrig befunden. Die SZ (Meike Schreiber) berichtet.
BVerfG – Richterbesoldung/Hauptstadtzulage: Das Verwaltungsgericht Berlin hält die "Hauptstadtzulage" in Höhe von 150 Euro monatlich, die Berliner Beamt:innen bis zur A13-Besoldungsgruppe ausgezahlt wird, wegen Verstoßes gegen das beamtenrechtliche Abstandsgebot für verfassungswidrig und legt die entsprechende Regelung nun dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG vor. Das Abstandsgebot schreibt einen Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen vor, durch den die unterschiedlichen Wertigkeiten ausgedrückt werden sollen. Die "Hauptstadtzulage" verringere nach Ansicht der Berliner Richter:innen den Abstand der Besoldung von A13 zu höheren Besoldungsgruppen signifikant. LTO und beck-aktuell berichten.
BAG zu Urlaubsansprüchen/Fremdgeschäftsführer:innen: Stark weisungsabhängige – und damit arbeitnehmerähnliche – Geschäftsführer:innen einer GmbH können nach einer im Juli ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich Ansprüche aus dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geltend machen, wie Hbl und beck-community melden. Die Rechtsanwälte Tobias Neufeld und Dennis Ratschkowski analysieren im Expertenforum-Arbeitsrecht Hintergründe und mögliche Folgen des Urteils. Bei Geschäftsführerverträgen sollte nun explizit zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub nach dem BUrlG und vertraglichem Mehrurlaub unterschieden werden.
OVG RhPf zu Großmoschee: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied am 22. November, dass der türkische Moscheeverband DITIB keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine große Moschee in einem besonderen Wohngebiet in Germersheim hat. Zwar sind Moscheen in einem besonderen Wohngebiet bauplanungsrechtlich grundsätzlich zulässig, allerdings hat die erforderliche Einzelfallprüfung ergeben, dass das konkrete Bauvorhaben nicht gebietsverträglich ist. Da die von DITIB geplante Moschee doppelt so groß werden sollte wie die derzeitige Moschee, ist mit deutlich höheren Besucherzahlen zu rechnen, deren Lärm- und Verkehrsimmissionen der Nachbarschaft nicht mehr zuzumuten sind. Es berichten LTO und beck-aktuell.
LAG Köln zu Betriebsratswahl: Nun berichtet auch LTO über das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, nach dem die Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl ungültig ist, wenn der Listenname einen Smiley enthält. Dem LAG Köln zufolge hat ein Smiley keine Wortersatzfunktion und wird nicht ausgesprochen, sondern drückt üblicherweise eine Gefühlslage aus.
LG Ravensburg – Dieselskandal/Verbotsirrtum: Das Landgericht Ravensburg hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Hersteller von Diesel-Kfz beim Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung einem Verbotsirrtum unterlagen, weil das Kraftfahrbundesamt dies genehmigt hat oder genehmigt hätte. Das LG geht davon aus, dass die Rechtsprechung der deutschen OLGs, die in der Regel einen Verbotsirrtum der Hersteller annehmen, gegen EU-Recht verstößt. beck-aktuell berichtet.
LG Hamburg zu Gruppenvergewaltigung: Im Zusammenhang mit dem durch eine Jugendkammer des Landgerichts Hamburg ergangenen Urteil gegen Jugendliche, die eine 15-Jährige im Hamburger Stadtpark vergewaltigten, kritisiert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf LTO die vom "Bauchgefühl" geleiteten Rufe der "Volksseele" nach harten Strafen und Strafschärfungen. Er betont, dass "Jugendstrafrecht Erziehungsstrafrecht ist."
LG Stendal – Geiselnahme durch Attentäter: Der antisemitische und rassistische Halle-Attentäter Stephan Balliet muss sich erneut vor Gericht verantworten. Am 25. Januar 2024 beginnt vor dem Landgericht Stendal das Verfahren wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Balliet wird vorgeworfen, im Dezember 2022 in der JVA Burg, in der er seine lebenslange Freiheitsstrafe wegen des Attentats auf die Synagoge von Halle verbüßt, mehrere Justizvollzugsbeamt:innen mit einem selbstgebastelten Schussapparat als Geiseln genommen und bedroht zu haben. Es berichtet LTO.
LG Frankfurt/M. – Cum-Ex/Ulf Johannemann: Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Freshfields-Partner Ulf Johannemann wegen der Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex-Manipulationen sieht der Vorsitzende Richter des Landgerichts Frankfurt/M. eine "hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit". Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Ein Datum zur Urteilsverkündung steht noch nicht fest, allerdings hatte das LG Frankfurt/M. noch bis zum 21. Dezember 2023 Sitzungstermine festgelegt. Es berichten Hbl (René Bender u.a.) und LTO.
LG Halle – Björn Höcke/Nazi-Parole: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg, wonach im Verfahren gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Parole "Alles für Deutschland!" das Landgericht Halle aufgrund der besonderen Bedeutung des Verfahrens, des überregionalen Medieninteresses und der Stellung Höckes innerhalb seiner Partei sachlich zuständig sei. Damit gab das OLG Naumburg der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle statt, die sich gegen die Eröffnung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Merseburg wendete.
LG München I – Letzte Generation/Mailaccounts: LTO (Markus Sehl) liegt ein Beschluss des Landgerichts München I vor, in dem es die Beschlagnahmung der Website und den Zugriff auf etwa 130 Mailaccounts der Letzten Generation im Rahmen der Durchsuchungsaktion im Mai diesen Jahres überprüfte und bestätigte. Die Beschlagnahmung von Daten unterliegt, anders als die Telekommunikationsüberwachung, grundsätzlich keinen hohen Anforderungen. Problematisch könnte sein, dass unter den beschlagnahmten Mailaccounts auch acht Presse-Mailaccounts sind, die unter Umständen vom Pressegrundrecht erfasst sein und daher einem Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 5 StPO unterliegen könnten.
StA Berlin – FragDenStaat/§ 353d StGB: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen den Aktivisten und Chefredakteur des Portals FragDenStaat, Arne Semsrott, wegen der verbotenen Mitteilung über amtliche Dokumente eines Strafverfahrens nach § 353d StGB, nachdem dieser bewusst drei Beschlüsse des Amtsgerichts München zur Letzten Generation und einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe zu Radio Dreyeckland online stellte. Der SZ (Moritz Baumstieger) liegt ein Schreiben von Semsrott vor, in dem er "in tatsächlicher Hinsicht" die staatsanwaltlichen Vorwürfe einräumt, allerdings meint, dass eine "Strafbarkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen ausscheidet". Semsrott hatte bewusst gegen § 353d StGB verstoßen, um die Verfassungsmäßigkeit der Norm erneut überprüfen zu lassen. Er kritisiert, dass eine "strikte Anwendung" verhindert, dass "Journalisten so frei berichten können, wie das für unsere Demokratie gut wäre". Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt das Vorhaben von Semsrott.
Recht in der Welt
IStGH – Israel/Gaza: Rechtsprofessor Stefan Oeter untersucht auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die völkerrechtliche Lage im aktuellen Gaza-Krieg. Hamas agiere mit seinen Morden an der Zivilbevölkerung nicht als Befreiungsbewegung. Israel verletze in seinem Gegenschlag eklatant das humanitäre Völkerrecht, in dem es Gaza vollständig von Versorgung abriegelt. Selbst wenn man die Kollateralschäden durch die Bombardements noch als legal ansehen kann, habe Israel den globalen Informationskrieg an diesem Punkt verloren.
Nun schreiben auch LTO und beck-aktuell über den Besuch des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, in Israel und den Palästinensergebieten. Khan forderte die Hamas auf, die israelischen Geiseln freizulassen, und erinnerte beide Kriegsparteien daran, Völkerrecht einzuhalten. Zudem äußerte er Sorge über die zunehmende Zahl von Angriffen bewaffneter Siedler:innen auf Palästinenser:innen im besetzten Westjordanland.
Juristische Ausbildung
Referendarsvertretung: In einem Gastbeitrag auf FAZ-Einspruch stellen nun auch die Rechtsreferendar:innen Anne Kuckert und Janwillem van de Loo die kürzlich gegründete Referendariatskommission und ihre Forderungen vor. Reformbedarf sehen Kuckert und van de Loo u.a. bei der statusrechtlichen Einordnung von Referendar:innen, der zu geringen Unterhaltsbeihilfe und den je nach Bundesländern unterschiedlichen Ausbildungsformaten.
Sonstiges
DSA/Dark Patterns: 100 Tage nach Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) fassen taz und netzpolitik.org (Zeynep Yirmibesoglu) Untersuchungen des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv) zusammen, die eine eher nüchterne Bilanz nahelegen: große Internetkonzerne verwenden weiterhin manipulative Design-Tricks (Dark Patterns), um das Verhalten und die Wahrnehmung der Nutzer:innen zu beeinflussen. Außerdem stellt der vzbv mangelhafte Werbetransparenz fest.
Max Muth (SZ) sieht "die Schuld an der Misere vor allem in der gemächlichen Bürokratie der EU." Die im DSA vorgesehen Strafen müssen auch durchgesetzt werden, damit die großen Internetkonzerne "neue EU-Gesetze wie den DSA" nicht "nur als minimale Irritation wahrnehmen, wie eine Fliege, die störend durch den Raum schwirrt".
Das Letzte zum Schluss
Nussknacker entführt: Drei junge Männer und ein lebensgroßer Nussknacker sind bei einer Polizeikontrolle gestoppt worden – die Männer waren alkoholisiert und hatten den Nussknacker vom Weihnachtsmarkt entwendet. Beim Einladen des 1,70 Meter großen Nussknackers in ihren Audi zerschlugen sie versehentlich die Heckscheibe ihres Fluchtwagens, wie bild.de (Thilo Scholtyseck) den Tathergang beschreibt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2023: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53335 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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