Die Ampelkoalition verschob den Haushaltsbeschluss 2024. Winfried Bausback wird vermutlich nicht die Nachfolge von Peter Müller am BVerfG antreten. Das BVerfG hält bestimmte Legasthenie-Vermerke in Abiturzeugnissen für geboten.
Thema des Tages
Bundeshaushalt: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse gab die Ampelkoalition nun bekannt, den Haushalt für 2024 nicht bereits kommende Woche zu beschließen. Man wolle "mit Sorgfalt" auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagieren. Ob der Bundeshaushalt 2024 noch in diesem Jahr beschlossen werden wird, ist unklar. Im schlimmsten Fall droht für 2024 erst einmal eine vorläufige Haushaltsführung der Bundesregierung gem. Art. 111 GG. Außerdem wird innerhalb der Koalition um einen neuen Notlagenbeschluss gem Art. 115 II 6 GG zur Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 gerungen, weil der laufende Haushalt durch die BVerfG-Vorgaben zur Verbuchung von Krediten verfassungswidrig wurde. FAZ (Manfred Schäfers), SZ (Georg Ismar), taz (Cem-Odos Gueler), Hbl (Jan Hildebrand) und Welt (Karsten Seibel) berichten.
Die Zeit (Peter Dausend/Mariam Lau/Petra Pinzler/Mark Schieritz) gibt einen Überblick über die politische Aufarbeitung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und befasst sich mit den Folgen für die Haushalte von Bund und Ländern.
Reinhard Müller (FAZ) kritisiert die Forderung von SPD und Grünen, die Schuldenbremse auszusetzen. Es gebe durchaus Raum für Kürzungen. Diese müsse der Gesetzgeber nur plausibel begründen. Robert Pausch (Zeit) fasst die Forderungen der Regierungsparteien auf das BVerfG-Urteil zusammen und sorgt sich um die Stabilität der Demokratie. Nicolas Richter (SZ) findet es befremdlich, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und sein Kabinett trotz der Warnung zahlreicher Experten von dem Urteil zur Schuldenbremse "geradezu geschockt wirkten". "Ein solches Maß an exekutiver Fahrlässigkeit oder, eher, Arroganz" sei beunruhigend. Karsten Seibel (Welt) kritisiert, dass die Ampel erst eine Woche nach dem Urteil Konsequenzen zieht.
WSF und Schuldenbremse: Die FR (Ursula Knapp) analysiert die Folgen des BVerfG-Haushalts für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Gas- und Strompreisbremse finanziert wird. Dessen Einrichtung müsse nun wohl auch als verfassungswidrig eingeschätzt werden, weil auch hier die Aufnahme von Schulden in Jahren vorgesehen ist, für die kein Notlagenbeschluss vorliegt. Das BVerfG habe wohl selbst die Folgen seines Urteils nicht in vollem Umfang überblickt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz hat Rechtsprofessor Hanno Kube mit einem Gutachten beauftragt, das spätestens Anfang der kommenden Woche vorliegen soll. Anschließend will die CDU/CSU über eine neue Verfassungsklage entscheiden.
BVerfG zu Schuldenbremse/Nachtragshaushalt 2021: Dietmar Hipp (spiegel.de) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch. Insbesondere die teilweise laut gewordenen Kritik, das BVerfG habe sich – wieder einmal – zu sehr in die Politik eingemischt, sei nicht überzeugend. Die Tatsache, dass die Richter nicht nach den Interessen der Parteien geurteilt haben, die sie entsandt haben, zeige vielmehr, wie unabhängig sie seien und wie gut die wechselseitigen Kontrollen in unserem politischen System funktioniere.
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).
Antisemitismus: Im Interview mit der Zeit (Paul Middelhoff/Heinrich Wefing) fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ein härteres Vorgehen gegen Antisemitismus unter Migranten bis hin zu einer Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Terrorismus: Laut LTO hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung veröffentlicht. Der Entwurf sieht Änderungen der §§ 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) vor. So sollen Reisen in Risikogebiete in terroristischer Absicht als auch die Rückreise aus diesen Risikogebieten als strafbare Handlung eingestuft werden. Auch soll die Finanzierung terroristischer Handlungen umfassend unter Strafe gestellt werden. Bis zum 22. Dezember können Länder und Verbände Stellung nehmen.
Justiz
BVerfG zu Legasthenie-Vermerk in Zeugnissen: Das Bundesverfassungsgericht hat zwar der Verfassungsbeschwerde dreier Ex-Abiturienten aus Bayern, die sich gegen einen Hinweis auf eine bestehende Legasthenie in ihren Abiturzeugnissen von 2010 gewehrt hatten, stattgegeben, zugleich solche Hinweise auf einen Bewertungsbonus aber für zulässig und sogar "verfassungsrechtlich geboten" erklärt. Nur so sei der hohe Rang des Abiturs als "allgemeiner Qualifikationsnachweis" zu bewahren. Das Recht auf Chancengleichheit aller Schüler:innen überwiege den Anspruch legasthenischer Schüler:innen auf Schutz vor Diskriminierung wegen einer Behinderung. Die konkreten Verfassungsbeschwerden hatten aber Erfolg, weil Zeugnis-Vermerke auf eine Nichtbenotung von Teilleistungen 2010 in Bayern nur im Fall von Legasthenie erfolgten, nicht aber wenn eine andere Behinderung (etwa Blindheit oder Autismus) vorlag. Dies habe gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. 2016 hat Bayern seine schulrechtlichen Regelungen bereits entsprechend geändert. FAZ (Heike Schmoll), SZ (Wolfgang Janisch), Welt (Wiebke Bolle), taz.de (Christian Rath), LTO (Marie Winzek), tagesschau.de (Klaus Hempel) und beck-aktuell berichten.
Heike Schmoll (FAZ) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es erzeuge eine Transparenz, die auch beim Einstieg in den Beruf nur helfen könne. Legastheniker:innen seien weder faul noch beschränkt und es sei an der Zeit, dass sich Betroffene nicht mehr für ihre Störung schämen müssen. Christian Rath (taz) hält den Zeugnisvermerk dagegen für ungerecht. Es werde nicht anerkannt, welch große Leistung es für Legastheniker:innen überhaupt ist, in unserem Schulsystem zu bestehen. Die Regelung sei nicht dazu geeignet, den Glauben an ein gerechtes Bildungssystem zu stützen.
BGH zu Riester-Rente: In einem vertieften Beitrag berichtet nun auch LTO über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine in zahlreichen Riester-Renten-Verträgen enthaltene Klausel unwirksam ist, nach der Betroffene im Fall der Vereinbarung einer Leibrente "gegebenenfalls" mit zusätzlichen Kosten für Abschluss oder Vermittlung zu rechnen habe. Auf spiegel.de beantwortet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mehrere Verfahren zu solchen Klauseln angestoßen hat, die wichtigsten Fragen zu den Auswirkungen des Urteils. Insbesondere werden Optionen für Betroffene aufgezeigt.
LSG Berlin-BB zu Rente für Reichsbürger: Ein Reichsbürger, der lediglich einen fiktiven Ausweis eines "Freistaats Preußen" vorlegt, kann nicht verlangen, dass ihm seine Altersrente in bar ausgezahlt wird. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden. Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche. Die Identität des Zahlungsempfängers müsse anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates überprüft werden können. beck-aktuell berichtet.
LAG Düsseldorf zu Kündigung wegen Trinkgelage: Das Expertenforum Arbeitsrecht (Arnd Diringer) stellt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf aus dem September vor, wonach die Kündigung eines Außendienstmitarbeiters, der in den Räumlichkeiten seines Arbeitgebers ein Trinkgelage veranstaltet und die Betriebsräume dabei verunstaltet hatte, rechtmäßig war. In erster Instanz hielt das Arbeitsgericht Wuppertal eine Abmahnung für ausreichend, das LAG Düsseldorf sah dies anders. Es sei "offensichtlich, dass man als Mitarbeiter nicht nach beendeter Weihnachtsfeier mit der Chipkarte des Kollegen gegen Mitternacht die Räume des Arbeitgebers betreten dürfe, um dort unbefugt vier Flaschen Wein zu konsumieren."
OLG Frankfurt zu Spende in Höhe des Mietzinses: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer beklagten gemeinnützigen Stiftung Recht gegeben, die in Frankfurt ein Museum betreibt und von der ehemaligen Vermieterin jährlich eine Spende in Höhe der vereinbarten Jahresmiete erhalten hatte, um davon die Miete für die Räumlichkeit zu begleichen. Die neue Vermieterin stellte die Spendenzahlung – trotz vorheriger Vereinbarung mit der früheren Vermieterin über die Übernahme der Spendenverpflichtung zugunsten der Mieterin – ein und kündigte der Stiftung wegen Zahlungsverzugs. Die Klage wurde nun abgewiesen. Die Spendenvereinbarung zwischen Vermieterin und der Stiftung als Mieterin sei eine verdeckte mietrechtliche Abrede über Höhe und Fälligkeit der Miete. Die Stiftung sei also nicht in Zahlungsverzug gewesen. LTO berichtet.
VG Düsseldorf zur Einreisesperre für Ould Slahi: Der 52-jährigen Mohamedou Ould Slahi, der im Verdacht stand, in die Terroranschläge vom 11. September involviert gewesen zu sein und 14 Jahre lang in Guantánamo inhaftiert war, klagte n erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen seine von der Ausländerbehörde Duisburg verhängte Einreisespagerre bis zum Jahr 2042. Nach der EU-Rückführungsrichtlinie, die im maßgeblichen Zeitpunkt unmittelbar anwendbar war, liegt eine Einreisesperre grundsätzlich bei fünf Jahren. Eine Ausnahme besteht zwar bei Bestehen einer terroristischen Gefahr. Im Fall des Klägers hatte die Duisburger Ausländerbehörde die Einreisesperre allerdings mit einer Verurteilung wegen Erschleichung von Sozialleistungen begründet. Die Einreisesperre ist damit laut Gericht rechtswidrig und aufzuheben. LTO (Tanja Podolski) berichtet.
LG Traunstein – Sex in der Kirche: Vor dem Landgericht Traunstein hat ein Prozess gegen einen 39-Jährigen begonnen, u.a. weil dieser in der Nähe des Altars der katholischen Kirche in Schechen bei Rosenheim Geschlechtsverkehr mit seiner Frau gehabt haben soll, den er mit Fotos dokumentierte. Dies stelle eine Störung der Religionsausübung dar. Gegen seine Frau wurde wegen des Vorfalls in der Kirche ein Strafbefehl verhängt. Das Urteil wird voraussichtlich am 13. Dezember fallen. Hauptsächlich geht es in dem Prozess allerdings um Betrugsvorwürfe gegen den Mann. spiegel.de und bild.de berichten.
LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Laut spiegel.de (Wiebke Ramm) soll im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder am 26. Januar 2024 und damit rund dreieinhalb Jahre nach Prozessbeginn das Urteil fallen. Nebenkläger Bushido soll am 12. Januar ein letztes Mal als Zeuge gehört werden. Bushido wirft Abou-Chaker vor, ihn im Januar 2018 eingesperrt, bedroht, beleidigt und mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert zu haben.
LG Hamburg – Cum-Ex/Warburg-Gruppe: Im Verfahren der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank (Apobank) gegen die Warburg-Gruppe im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ist der Plan, alle Beklagten als Gesamtschuldner an einem gemeinsamen Gerichtsstand zusammenzubringen, gescheitert. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Eine interne Nachfrage beim Landgericht Hamburg habe zudem ergeben, dass die Klage der Apobank seit Einreichung im August 2022 nicht weiterbetrieben worden sei. Die FAZ (Marcus Jung/Hanno Mußler) berichtet.
LG Bad Kreuznach – Wiederaufnahme Klaus Bräunig: Die taz (Marion Mück-Raab) berichtet ausführlich über Ablauf und Hintergründe des Strafverfahrens gegen Klaus Bräunig, der 1972 in einem umstrittenen Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes verurteilt worden war, die Tat aber bis heute bestreitet. Seit mehr als 53 Jahren saß er in Haft – bis zur Entscheidung des Landgerichts Koblenz im September, wonach die lebenslange Haftstrafe doch noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der heute 79-Jährige fordert am Landgericht Bad Kreuznach eine Wiederaufnahme seines Verfahrens.
AG Dinslaken zu Michael Wendler: Das Amtsgericht Dinslaken verurteilte den Schlagersänger Michael Wendler wegen Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Euro. In dem Prozess ging es um die Plattenfirma CNI Records, die von Wendlers damaligre Ehefrau Claudia Norberg geführt wurde und 2016 Insolvenz beantragen musste. Wendler waren vor knapp zehn Jahren die Rechte an mehr als 150 seiner eigenen Titel überschrieben worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ursprüngliche Rechteinhaber dadurch verhindern wollte, die mit den Titeln verbundenen Einnahmen bei einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung zu verlieren. spiegel.de berichtet.
StA Frankfurt/Main – Missbrauch durch Krankenpfleger: Wie spiegel.de schreibt, ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen ehemaligen Krankenpfleger wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch. Dem 35-Jährigen wird vorgeworfen, einer Patientin "gegen deren Willen und ohne medizinische Indikation ein sedierendes Medikament gespritzt zu haben, um sodann einen sexuellen Übergriff zu ermöglichen".
Recht in der Welt
Polen – Justizreform: Die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht Gertrude Lübbe-Wolff schreibt in der FAZ über den Rückbau der Justizreform in Polen und legt dar, warum es die neue polnische Parlamentsmehrheit damit nicht leicht haben wird. So sei etwa vom Verfassungsgerichtshof, der inzwischen ausschließlich mit Richtern besetzt ist, die seit der Machtübernahme der PiS im Jahr 2015 von der PiS-eigenen oder PiS-dominierten Parlamentsmehrheit gewählt wurden, eine unparteiische Rechtsprechung kaum zu erwarten; vor allem nicht, wenn es um die notwendige Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse in der polnischen Justiz sowie am Verfassungsgerichtshof selbst gehe.
Israel – Krieg in Gaza: LTO (Franziska Kring) befasst sich mit der völkerrechtlichen Lage in Gaza und insbesondere im Al-Schifa-Hospital. Grundsätzlich sind nach dem humanitären Völkerrecht militärische Einsätze gegen Krankenhäuser verboten. Auch ein Krankenhaus kann seinen Schutz als ziviles Objekt jedoch verlieren und zum militärischen Ziel werden. Dies wäre dann der Fall, wenn Israel mit seiner Behauptung, die Hamas missbrauche die Krankenhäuser für "terroristische Zwecke", richtig liegen sollte. Auch in diesem Fall müsse aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden. Da hieran erhebliche Zweifel bestehen, hat der amtierende Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof Karim Khan bereits angedeutet, im aktuellen Konflikt zu ermitteln.
Iran – Folter: Die taz (Daniela Sepehri) schreibt über Scheinhinrichtungen, die im Iran als gängige Foltermethode eingesetzt werden, und berichtet über den kurdischen Rap-Musiker Saman Yasin, der im Oktober 2022 im Zuge der "Frau Leben Freiheit"-Proteste inhaftiert und in einem Teheraner Gefängnis Opfer einer Scheinhinrichtung geworden war.
Sonstiges
Asyl: Die Welt (Ricarda Breyton) stellt fest, dass Asylsuchenden im Rahmen von Grenzkontrollen die Einreise nach Deutschland nicht verweigert werden darf und beruft sich in ihrer ausführlichen Analyse vor allem auf Rechtsprofessor Daniel Thym.
Das Letzte zum Schluss
Grüne Welle: Normalerweise ist die grüne Welle ein Grund zur Freude. Für einen 43-jährigen Australier, der sich an das Fahrgestell eines Lkws klammerte, um so die knapp 50 Kilometer bis zu seinem Zuhause mitzufahren, wurden die grünen Ampeln dagegen eher zu einem Alptraum. Denn der Lkw kam erst 400 Kilometer später zum Halten. Der Mitreisende gab gegenüber der Polizei an, "ein bisschen was getrunken zu haben" und "wirklich total fertig" zu sein. Dennoch wurde ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet etwa 173 Euro verhängt. spiegel.de berichtet.
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LTO/bo/chr
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Die juristische Presseschau vom 23. November 2023: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53245 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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