BVerfG weist Befangenheitsanträge gegen Harbarth und Baer zurück. Polens Justizminister kritisiert politisierte Bundesrichterwahl in Deutschland. Anwaltskosten für Disziplinarverfahren können steuerlich abgesetzt werden.
Thema des Tages
BVerfG zu Bundesnotbremse/Befangenheit: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des Ersten Senats Stephan Harbarth und die Richterin des Ersten Senats Susanne Baer sind im Verfahren zur Bundesnotbremse nicht befangen. Das entschied der Erste Senat des BVerfG und wies das Ablehnungsgesuch gegen die beiden in einem Beschluss zurück. Hintergrund ist ein Treffen vom 30. Juni 2021, an dem die Bundeskanzlerin und fast alle Bundesministerinnen und -minister mit allen 16 Verfassungsrichterinnen und -richtern zu Abend gegessen hatten. Ein Befangenheitsantrag warf Harbarth vor, dass dessen Themenwahl für den Abend – "Entscheidungen unter Unsicherheiten" – zu nah am anhängigen Notbremse-Verfahren lag. Die Teilnahme an einem "Gedanken- und Erfahrungsaustausch" zwischen BVerfG und Bundesregierung, so nun der Erste Senat, lasse als solche jedoch keine Befangenheit erkennen. Gleiches gelte für die Pressemitteilung, die das BVerfG veröffentlicht hatte und ein ebenfalls gerügtes Interview mit der FAZ. Auch bei dem Vortrag der Richterin Susanne Baer sei es um abstrakte rechtliche Erwägungen gegangen, die zwar grundsätzlich auch in konkret anhängigen Verfahren Anwendung fänden. Die Besorgnis der Befangenheit könne jedoch erst dann begründet werden, "wenn weitere Umstände in der Person der abgelehnten Richterin hinzuträten, aus denen auf eine fehlende Unvoreingenommenheit und insbesondere eine Vorfestlegung zu entscheidungsrelevanten Rechtsfragen geschlossen werden könnte". Es berichten FAZ (Marlene Grunert), tagesschau.de (Gigi Deppe), Tsp (Jost Müller-Neuhof) und LTO.
Frank Bräutigam (tagesschau.de) bemängelt in seinem Kommentar nicht das Stattfinden des Treffens an sich, er attestiert den Beteiligten aber ein fehlendes Gespür dafür, wie Teile der Bevölkerung ein derartiges, nichtöffentliches Treffen aufnehmen könnten. Jost Müller-Neuhof (Tsp) findet, dass die Treffen, die gerne als "Interorganaustausch" bezeichnet werden, in ihrer praktizierten Form aus der Zeit gefallen seien.
Rechtspolitik
Bundesrichterwahl: Polens Justizminister Zbigniew Ziobro will im polnischen Kabinett ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beantragen. Der Europäische Gerichtshof soll das deutsche System zur Wahl und Ernennung von Bundesrichter:innen prüfen. Dass die Richter:innen u.a. des BGH in Deutschland durch den Richterwahlausschuss gewählt werden, der nur aus Politiker:innen bestehe, stellt für Polens Justizminister einen Verstoß gegen die EU-Verträge dar. Damit sei der deutsche Richterwahlausschuss stärker politisiert als Polens Landesjustizrat. Die Bundesregierung hat die Vorwürfe noch nicht kommentiert. Es berichtet LTO.
Corona – Epidemische Lage: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich laut bild.de (Nikolaus Harbusch u.a.) für ein Auslaufen der vom Bundestag festgestellten "epidemischen Lage nationaler Tragweite" ausgesprochen. Das Robert-Koch-Institut stufe "das Risiko für geimpfte Personen als moderat ein", somit könne angesichts der aktuellen Impfquote die epidemische Lage am 25. November 2021 als bundesweite Ausnahmeregelung auslaufen und beendet werden, wurde Spahn Bild zufolge von Teilnehmern zitiert.
Corona – 2G: Auch wenn es Supermarktbetreiber:innen in Hessen und Niedersachsen nunmehr offensteht, den Zugang von Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind ("2G"), zu verwehren, geht Rechtsprofessor Thorsten Kingreen im Gespräch mit der Welt (Leonie von Randow) nicht davon aus, dass davon in nennenswerten Umfang Gebrauch gemacht werde. Anders als etwa in Clubs und Diskotheken sei die Ansteckungsgefahr bei gleichzeitigem Tragen von Mund-Nasen-Schutz ohnehin sehr gering.
Schuldenbremse: Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, hat sich der FAZ (Corinna Budras) gegenüber für eine Einhaltung der grundgesetzlich verbürgten Schuldenbremse ausgesprochen. Auch wenn generationsübergreifende Themen wie der Klimaschutz dem Staat große Investitionen abverlangten, dürfe nicht vergessen werden, dass auch die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert worden sei, um künftigen Generationen eine finanzielle Grundlage aufrechtzuerhalten. Auch das Hbl (Martin Greive/Julian Olk) zitiert einige Stimmen verfassungsrechtlicher Experten, die das Bilden einer Rücklage durch ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse im Jahr 2022 für verfassungswidrig halten.
Manfred Schäfers (FAZ) fordert mehr Respekt vor der Schuldengrenze im Grundgesetz und zeigt sich erschreckt angesichts der "Dreistigkeit", mit der die Schuldengrenze umgangen werde sowie dem "schulterzuckenden Wohlwollen, mit dem die Pläne aufgenommen" würden.
Cannabis: In der aktuellen Debatte um die mögliche Legalisierung von Cannabis spricht sich nun auch die ehemalige Bundesjustizministerin und aktuelle Vorständin der Friedrich-Naumann-Stiftung Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Hbl für eine Legalisierung aus. Bei einer Abgabe etwa in der Apotheke könne nicht nur eine seriöse Beratung gewährleistet, sondern auch der viel kritisierte regelmäßige Umgang mit Kriminellen verhindert werden. FDP-Chef Christian Lindner hat sich spiegel.de zufolge ähnlich geäußert.
E-Book-Leihe: Die Welt (Marc Reichwein) stellt nun auch die Initiative "fair lesen" vor. Am Ende müsse die Politik zwar beiden Seiten – Bibliotheken und Verlagen – etwas geben. Dabei müsse jedoch bedacht werden: "Buchkäufer, nicht Leser stützen den Buchmarkt". spiegel.de zitiert zudem den Bibliothekenverband, demzufolge der Appell auf Fehlinformationen beruhe. Wie bei gedruckten Büchern sei pro E-Book-Lizenz nur eine Ausleihe möglich. Auch bei E-Books müsse man sich ggf. auf lange Wartelisten setzen lassen. Aus diesem Grund sei der Vorwurf, den Verlagen die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen, haltlos.
Straßenverkehr/Bußgeldkatalog: spiegel.de gibt einen Überblick über die Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung, die am 19. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet werden sollen, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte. Drei Wochen später, am 10. November, treten die Änderungen dann in Kraft.
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: In Berlin ist nach dem Erfolg des Volksentscheids eine Expertenkommission eingerichtet worden, um die rechtlichen Möglichkeiten einer gesetzlichen Sozialisierung von Wohnungsunternehmen auf Grundlage von Art. 15 Grundgesetz zu prüfen. Die Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" sieht darin "durchschaubare Verzögerungstaktiken". Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hat das Vorgehen hingegen verteidigt. LTO berichtet.
Justiz
FG Köln zu Absetzbarkeit von Anwaltskosten: Die Kosten für einen Rechtsanwalt in einem Disziplinarverfahren können auch dann als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn das Verfahren durch das Posten eines strafbaren Kommentars auf Facebook ausgelöst wurde. Das hat das Finanzgericht Köln im Fall eines Soldaten entschieden und sich im konkreten Fall darauf berufen, dass das Verfahren das Arbeitsverhältnis des Mannes beträfe. Die strafbare Handlung – die öffentliche Aufforderung zu Straftaten – stellte demnach lediglich eine entfernte Ursache dar. LTO zufolge hat das Finanzamt bereits Revision eingelegt.
BAG zu Arbeitslohn bei Schließung: Musste ein Arbeitgeber seinen Betrieb während der Corona-Pandemie aufgrund staatlicher Anordnung vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall entschieden, über den beck-community (Martin Biebl) berichtet.
LAG Düsseldorf zu Corona-Quarantäne und Urlaub: Wer während des genehmigten Urlaubs eine Quarantäneanordnung erhält, bekommt die Urlaubstage ohne eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nachgewährt. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden und sich damit laut LTO der Linie einiger Arbeitsgerichte angeschlossen.
OLG Karlsruhe zu Verivox-Vergleich: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat es dem Vergleichsportal Verivox untersagt, einen Vergleich von Privathaftpflichtversicherern zu zeigen, ohne ausdrücklich auf die dabei verwendete eingeschränkte Anbieterzahl zu verweisen. Wie das Hbl berichtet, hatte Verivox nämlich nur diejenigen Versicherer berücksichtigt, mit denen es eine Vermittlungsprovision vereinbart hatte und damit rund die Hälfte aller Versicherer, darunter einige der größten, unerwähnt gelassen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde eine Revision zum BGH zugelassen.
LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Am heutigen Dienstag soll die Anklage im Verfahren gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard Furchner verlesen werden. Die 96-Jährige ist angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen. Die SZ (Peter Burghardt) rekapituliert noch einmal den Fluchtversuch der Angeklagten Ende September, der zu der Verlegung geführt hatte. Die Frau trage jetzt wohl eine elektronische Fußfessel.
LG Essen – vorgetäuschter Tod: Beim Landgericht Essen hat der Prozess gegen den früheren Profifußballspieler Hiannick K. und dessen Ehefrau Christina begonnen. K. wird vorgeworfen, Anfang 2016 seinen Tod bei einem Autounfall in Kinshasa vorgetäuscht zu haben, um die Auszahlung einer wenige Monate zuvor abgeschlossenen Lebensversicherung über 1,2 Millionen Euro zu erreichen. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet.
"Rechte Richter": Die taz (Gareth Joswig/Ambros Waibel) hat mit dem Journalisten und Juristen Joachim Wagner über dessen neues Buch "Rechte Richter" gesprochen. Er berichtet über Urteile, in denen rechtspopulistische Meinungen als Rechtsansichten untergebracht werden ("Migration tötet" als "empirisch zu beweisende Tatsache") und kritisiert die Justiz im Umgang mit derartigen Ausreißern. Die meisten Disziplinarverfahren würden erst auf Druck der Zivilgesellschaft eingeleitet.
Recht in der Welt
USA – Abtreibungsgesetz Texas: Im Streit um das strenge Abtreibungsverbot in Texas zieht die US-Regierung vor den US-Supreme Court. Das umstrittene Gesetz, das Abtreibungen etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet, sei "eindeutig verfassungswidrig", erklärte das Justizministerium. Ein Berufungsgericht hatte das sogenannte "Herzschlag-Gesetz" vor kurzem wieder in Kraft gesetzt, nachdem es auf Antrag der Regierung durch einen Bundesrichter per einstweiliger Verfügung vorübergehend außer Kraft gesetzt worden war. zeit.de berichtet.
Österreich – Wirecard: Anlegerinnen und Anleger des insolventen deutschen Zahlungsdienstleister Wirecard können den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun wegen dessen Wohnsitz auch in Österreich auf Schadensersatz verklagen. Das hat das Oberlandesgericht Innsbruck entschieden, wie nun auch LTO berichtet.
Sonstiges
Polizeirechtliche Identitätsfeststellung: Auf dem Verfassungsblog untersuchen Rechtsprofessor Clemens Arzt und Rechtsanwalt Michael Plöse das polizeiliche Vorgehen gegen Klimaaktivist:innen, die sich einer Feststellung ihrer Identität zu entziehen versucht hatten. Stünde die Begehung einer Straftat im Raum, seien vorrangig strafprozessuale Maßnahmen anzuwenden. Ein Rückgriff auf weitergehende Befugnisse des Polizeirechts sei dann nicht mehr möglich. In den untersuchten Fällen sei die Polizei aber genau so vorgegangen und habe auf Grundlage von polizeirechtlichen Maßnahmen einen Gewahrsam von bis zu sechs Tagen bei einem Amtsgericht erwirkt.
Amazon und Markenrecht: Wie LTO und ausführlich auch das Hbl (Florian Kolf) berichten, hat Amazon angekündigt, künftig noch enger mit den Grenzschutzbehörden zusammenzuarbeiten. Auch auf der Amazon-Verkaufsplattform Marketplace konnten in der Vergangenheit immer wieder Markenrechtsverstöße durch illegal eingeführte Plagiate aufgedeckt werden.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/jpw
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 19. Oktober 2021: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46392 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag