Das LG München I untersagt durch einstweilige Verfügung das Aufhängen von "Hängt die Grünen"-Plakaten. Paul Rusesabagina wurde in Ruanda zu 25 Jahren Haft verurteilt. Polen soll täglich 500.000 Euro wegen Verstoßes gegen EuGH-Anordnung zahlen.
Thema des Tages
LG München I zu "Hängt die Grünen": Das Landgericht München I hat der rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg" das Aufhängen von Wahlplakaten mit der Aufschrift "Hängt die Grünen!" durch eine einstweilige Verfügung vorläufig untersagt. Die Grünen hatten die Verfügung beantragt. Das Gericht legte die Aufschrift so aus, dass sie für einen "verständigen Leser" die Aufforderung enthalte, grünen Parteimitgleidern Schaden an Leib und Körper zuzufügen. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem kleingedruckten Zusatz "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt", da diese eben nicht "zentrale Botschaft" des Plakats bilde. Das Gericht hält weiterhin das Vorliegen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB für möglich. Damit entschied das bayerische Gericht anders als jüngst das Verwaltungsgericht Chemnitz, das in Sachsen identische Plakate unter der Auflage erlaubt hatte, 100 Meter Abstand zu Wahlkampfwerbung der Grünen zu halten. Es berichten FAZ, LTO, zeit.de. Die taz (Christian Rath) geht zudem auf die Leichen-Aktion des III. Wegs in Würzburg ein.
StA Würzburg – Leichen-Inszenierung: In Würzburg hat die Partei der III. Weg am Samstag drei eingehüllte Strohpuppen mit Kunstblut als Leichen inszeniert und daneben Fotos der drei Kanzlerkandidat:innen mit der Aussage "Schön bunt hier" aufgestellt. Nach Darstellung der Partei sollte hier daran erinnert werden, dass ein Flüchtling im Juni drei Frauen erstochen hatte. Ein anwesender Staatsanwalt sah darin eine nicht-strafbare Kritik an der Flüchtlingspolitik der etablierten Parteien. Andere Beobachter sahen darin die Darstellung von ermordeten Spitzenpolitiker:innen. Da inzwischen mehrere Strafanzeigen eingingen, prüft die Staatsanwaltschaft den Vorgang erneut. Es berichten SZ (Ronen Steinke) und spiegel.de (Dietmar Hipp).
Rechtspolitik
Vorratsdatenspeicherung: Anlässlich der Überprüfung der deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof betont die CDU/CSU wiederholt die Vorzüge der umstrittenen Regelungen, schreibt LTO. Die Vorratsdatenspeicherung diene als "zentrales Ermittlungsinstrument der Polizei" und müsse deshalb Bestandteil eines Koalitionsertrags werden. Dagegen geht die FDP davon aus, dass die deutsche Regelung durch den EuGH als europarechtswidrig eingestuft wird.
Corona – 2G: Der Anwalt Holger Schmitz beleuchtet im FAZ-Einspruch Corona-Schutzmaßnahmen rechtlich in Bezug auf den Einzelhandel. Der Autor betont, dass der Staat private Dritte, wie den Einzelhandel, erst dann zur Erfüllung staatlicher Schutzpflichten in Anspruch nehmen könne, wenn die Inanspruchnahme von Peronen die der Gefahr näher stehen, insbesondere von ungeimpften Personen, nicht erfolgsversprechend sei. So beträfen Corona-Schutzmaßnahmen, wie mögliche Betriebsschließungen, den Einzelhandel als "Nichtstörer" und müssten gerade deshalb besonders auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Führe der Staat keine Alternativmaßnahmen in Form der Impfpflicht oder 2-G-Regelungen ein, prognostiziert der Autor, dass in Zukunft vermehrt mit Korrekturen durch "verwaltungsgerichtliche Entscheidungen" zu rechnen sei.
Massenklagen: Immer wieder wird die Justiz, wie etwa im Dieselskandal, mit immensen Klagewellen konfrontiert. Um diese besser stemmen zu können, forderten die Präsident:innen von 19 größeren Landgerichten in einer gemeinsamen Erklärung nun, die Einführung "besserer Instrumente zur Bewältigung von Massenverfahren" zu gewährleisten. Nicht nur sei das 2018 in Kraft getretene Instrument der Musterfeststellungsklage unzureichend, vielmehr sei es notwendig, dass individuelle Klagen einzelner Verbraucher bis zum Abschluss von Musterfeststellungs- oder Verbandsklage ausgesetzt werden können, um Klagen insgesamt schneller erledigen zu können. Darüber berichtet die FAZ.
Mietendeckel: In einem Interview mit der taz (Gareth Joswig) legen der Anwalt Bejamin Raabe und der Soziologe Andrej Holm dar, sie seien zuversichtlich, dass ein bundesweiter Mietpreisdeckel vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte. Zwar müssten Eingriffe in das Grundrecht aus Art. 14 GG verhältnismäßig sein, jedoch gebe es kaum Entscheidungen des BVerfG, die zulasten einer mieterschützenden Norm ergingen. Für die Linke haben die beiden deshalb ein Konzept für einen bundesweiten Mietendeckel erarbeitet.
Justiz
EuGH zu Schiedsgerichten: Der Europäische Gerichtshof urteilte Anfang des Jahres in Bezug auf Streitigkeiten im Rahmen der Europäischen Energiecharta, dass ein Rechtsstreit zwischen einem Investor aus einem EU-Mitgliedstaat und einem EU-Staat nicht dem Gerichtssystem der Union entzogen werden dürfe. Seither sei die Bedeutung dieses Urteils umstritten, schreibt das Hbl (Heike Anger). Anwalt Richard Happ nimmt an, dass der EuGH damit nicht den Energiecharta-Vertrag für nichtig erklärte, sondern nur seine Durchsetzung über private Schiedsgerichte verbat. Schiedsgerichte ließen sich jedoch nicht von der Feststellung des EuGH beeindrucken, weil diese kein Europarecht sondern Völkerrecht anwenden.
LAG Frankfurt – Lieferando-Betriebsrat: Das Verfahren im Streit zwischen dem Unternehmen Lieferando und dessen Darmstädter Betriebsrat geht nun in die zweite Instanz, vor das Landesarbeitsgericht, schreibt netzpolitik.org (Maximilian Henning). In Darmstadt hatten Lieferando-Fahrer:innen einen Betriebsrat gewählt, obwohl sich dort keine feste Lieferando-Niederlassung befindet. Lieferando hatte die Wahl des Betriebsrats mit Erfolg vor dem Arbeitsgericht Darmstadt angefochten. Der Betriebsrat habe nun Beschwerde beim LAG eingelegt. Zudem fordere er eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes an die moderne Plattformökonomie.
LAG Berlin-Brandenburg zu Kündigung wg. privater Äußerungen: Äußerungen in einem privaten Whatsapp-Chat eignen sich laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nicht als Kündigungsgrund. Grundlage des Verfahrens war eine Kündigung, die ein gemeinnütziger Verein für Flüchtlingshilfe gegen seinen technischen Leiter wegen menschenverachtender Äußerungen über Geflüchtete eingereicht hatte. Das Gericht hielt die Kündigung für unwirksam und argumentierte, die Kommunikation per WhatsApp sei vertraulich und falle unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Arbeitsverhältnis ist durch das Gericht auf Antrag des Vereins gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst worden, wie LTO berichtet.
LG Braunschweig – VW-Betriebsratsvergütung: Vor dem Landgericht Braunschweig trat der ehemalige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh als Zeuge auf. In dem Prozess wird den ehemaligen Volkswagen-Personalvorständen Horst Neumann und Karlheinz Blessing sowie zwei weitere früheren VW-Personalleiter vorgeworfen, überhöhte Gehälter und Boni an leitende Betriebsräte gezahlt und damit gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen zu haben. Ein erhöhtes Gehalt soll auch Osterloh erhalten haben, was ihn zu einem der wichtigsten Zeugen des Prozesses machte. Osterloh versicherte bei seiner Befragung jedoch, er sei an "keiner Entgeltfindung, die seine Person betreffe, beteiligt gewesen". Es berichten SZ, FAZ (Christian Müßgens/Ilka Kopplin), Hbl (Stefan Menzel) und deutschlandfunk.de.
LG Regensburg – Golddiebstahl bei Osram: Vor einem Jahr wurde gegen einen Mitarbeiter der Firma Osram durch die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage erhoben, weil dieser über mehrere Jahre hinweg Goldspäne im Wert von insgesamt 2,3 Millionen Euro aus den Produktionsräumen geschmuggelt haben soll. Der Angeklagte tauchte in seiner Heimat Russland unter, wo er jetzt festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert wurde, wie faz.net und spiegel.de berichten.
VG München – Kontrolle von Journalisten: Nachdem eine Gruppe von Journalist:innen auf der Internationalen Automesse (IAA) von Polizist:innen angehalten und im Anschluss in eine Gefangenensammelstelle verbracht wurden, haben nun vier der Betroffenen Klage gegen den Freistaat Bayern beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Es berichtet netzpolitik.org (Holly Hildebrand). Die Polizei habe die Journalisten durchsucht und kontrolliert, wofür ihnen nach Ansicht der Journalist:innen eine taugliche Rechtsgrundlage fehlte. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union kritisierte, "dass eine Polizeibehörde akkreditierte Journalisten mit Presseausweis wie Schwerverbrecher behandle".
AG Wolfsburg zu Pressefotograf: Der Fotograf Pay Numrich wurde vor dem Amtsgericht Wolfsburg aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Nötigung, des Landfriedensbruchs und des schwerem Eingriffs in den Schienenverkehr freigesprochen. Er war bei einer Blockade von Klimaaktivist:innen gegen VW anwesend und wurde von der Staatsanwaltschaft für einen beteiligten Aktivistien gehalten. Das Gericht sprach Numrich frei, weil seine Identität auf einem als Beweismittel dienenden Foto nicht sicher feststellbar war. Seine Rolle als Pressefotograf spielte keine Rolle, wie die taz (Katharina Schipkowski) berichtet.
AG Bad Kreuznach – Mord wegen Maskenpflicht: Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat gegen einen 49-jährigen Mann einen Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Der Mann habe am Samstagabend einen 20-jährigen Tankstellenkassierer erschossen, nachdem dieser ihn mehrfach auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Nach bisherigen Erkenntnissen habe der Mann gestanden, den Kassierer mit einem gezielten Kopfschuss getötet zu haben, wie spiegel.de schreibt.
GenStA Bremen – Privatgeheimnisse in der BAMF-Affäre: "Menschen machen Medien" (Eckhard Stengel) berichtet, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen vier Staatsanwält:innen eingestellt hat, die im Rahmen der Bremer "BAMF-Affäre" Privatgeheimnisse über die Hauptbeschuldigte Ulrike B. an Journalisten verraten haben sollen. Es sei nicht ermittelbar gewesen, welchem der vier beteiligten Staatsanwält:innen die Weitergabe welcher Äußerungen zuzuordnen waren.
StA Konstanz – Parteispende Alice Weidel: Nach einem fast drei Jahre andauernden Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Konstanz das Verfahren gegen die AfD-Abgeordnete Alice Weidel und drei weitere AfD-Politiker wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz eingestellt. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund einer mutmaßlich illegalen Parteispende aus dem Jahr 2017, die durch den deutsch-schweizerischen Milliardär Henning Conle über die "Tarnfirma" eines Schweizer Apothekers i.H.v. insgesamt 132.000 Euro an den AfD-Kreisverband in Weidels baden-württembergischen Wahlkreis überwiesen wurde. Kernfrage der Ermittlungen war, ob sich der Spender und Alice Weidel zur Zahlung abgesprochen hatten. Dafür gebe es laut Abschlussbericht des LKA Baden-Württembergs keine Anhaltspunkte. Es berichten FAZ, LTO, spiegel.de und zeit.de. Die SZ (Sebastian Pittelkow/Katja Riedel) beleuchtet zudem die bleibenden Ungereimtheiten der Spendenaffäre.
StA Osnabrück – FIU und Strafvereitelung: In der Affäre um die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU ist Finanzminister Olaf Scholz persönlich in Berlin erschienen und hat in einer umfassenden Befragung die Vorwürfe gegen die FIU zurückgewiesen. Die Sondersitzung des Bundestagsausschusses wurde durch FDP, Grüne und Linke veranlasst. Scholz verteidigte die FIU und stellte die Errungenschaften und Entwicklungen der Behörde innerhalb der letzten drei Jahre heraus. So habe er das Personal massiv aufgestockt und eine moderne IT-Infrastruktur aufgebaut. Es berichten LTO, zeit.de und taz (Wolfgang Mulke). Bei der Befragung traf er zum ersten mal mit FIU-Leiter Christof Schulte zusammen, was für Union und Opposition ein Beleg dafür sei, dass er die Probleme der Behörde nicht ernst genug genommen habe, schreibt das Hbl (Martin Greive/Jan Hildebrand).
Gerichts-Berichterstattung: Die Berichterstattung über Gerichtsverfahren durch Journalist:innen wird durch das Gerichtsverfassungsgesetz garantiert und gewährleistet die Teilhabe der Öffentlichkeit an prominenten Verhandlungen. Dennoch erschwere die Münchner Justiz Journalist:innen momentan ihre Arbeit, kritisieren Max Hägler, Annette Ramelsberger und Jana Stegemann (SZ). So gelte in München u.a. das "sogenannte Schlangeprinzip" nach dem nur den Journalist:innen, die als erste kommen, Eintritt zum Gerichtssaal gewährleistet wird. Geringe Sitzplätze führen dazu, dass die Reporter:innen vor Verhandlungen ohne Zugang zu sanitären Anlagen "campieren" müssten. Es herrsche eine Atmosphäre vor Gericht, "die es Journalisten schwer mache, daran zu glauben, dass das alles nicht gegen sie gerichtet ist".
Recht in der Welt
EuGH/Polen – Braunkohleabbau: Weil Polen, entgegen der einstweiligen Anordnung durch den Europäischen Gerichtshof vom 21. Mai 2021, den Braunkohleabbau in Turow nicht gestoppt hatte, wurde Polen nun durch den EuGH angewiesen, ein tägliches Bußgeld iHv. 500.000 Euro in den EU-Haushalt zu zahlen. Ursprung der Entscheidung war eine Staatenklage des Nachbarlands Tschechien, das beanstandet hatte, das Polen die Lizenz zur Braunkohleförderung in Turow ohne erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung verlängert hatte, was zu einer Senkung des Grundwasserspiegels und Immissionen in der tschechischen Grenzregion führen könnte. Es berichten SZ und LTO. Die polnische Regierung äußerte, sie werde den Tagebau Turow nicht einstellen und halte die Sanktion nicht für gerechtfertigt.
Ruanda – Prozess gegen "Hotel-Ruanda"-Manager: Der 67-jährige Paul Rusesabagina, der durch den Film "Hotel Ruanda" weltweit Bekanntheit erlangte, wurde nun vor dem Obersten Gericht in Kigali wegen Terrorismusvorwürfen zu 25 Jahren Haft verurteilt. Er habe die Oppositionsbewegung Nationale Befreiungsfront (FLN), die für tödliche Anschläge in Ruanda in den Jahren 2018 und 2019 verantwortlich war, unterstützt. Rusesbagina war politischer Führer der Oppositionskoalition MRCD (Ruandische Bewegung für Demokratischen Wandel). Der Verurteilte versicherte jedoch, er sei nicht an Anschlägen beteiligt gewesen. Über den Fall berichten FAZ (Claudia Bröll), SZ (Bernd Dörries), taz (Simone Schlindwein), zeit.de und bild.de.
Juristische Ausbildung
BRF-Umfrage: beck-aktuell (Joachim Jahn) gibt einen Überblick über die gewonnenen Erkenntnisse aus einer Umfrage des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF). Diese zeigten, dass ein Großteil der Befragten forderten, einen intergrierten Studienabschluss, in Form eines Bachelors of Law einzuführen. Ferner würden nur 38,5 Prozent der Befragten ihre eigene Hochschule weiterempfehlen. An der Umfrage nahmen bundesweit 1.608 Absolvent:innen des juristischen Studiums teil.
Sonstiges
Anzeige von Steuerkriminalität: Zur effektiveren Verfolgung von Steuerbetrug hat die Steuerverwaltung Baden-Württemberg jetzt ein anonymes Hinweisgebersystem entwickelt, das Bürger:innen ermöglicht "per Klick" Steuerstraftaten online anzuzeigen, berichtet jetzt auch das Hbl (Viola C. Didier). Dieses Verfahren ersetze und vereinfache laut baden-württembergischem Finanzminister Danyal Bayaz das analoge Anzeigeverfahren. Die Autorin merkt jedoch kritisch an, dass das neue Verfahren, eine Anzeige "so einfach wie einen Post auf Facebook oder Instagram mache" und hebt hervor, dass die Steuerfahndung nicht zur Aufgabe der Zivilgesellschaft werden dürfe, sondern in staatlicher Hand bleiben müsse.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/mr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 21. September 2021: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46067 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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