Luftrechtler halten erzwungene Landung eines Flugzeugs in Belarus für völkerrechtswidrige und kriminelle Entführung. Das OLG Dresden verurteilte islamistisch-homophoben Täter. Legal-Tech-Unternehmen hat 20.000 Wirecard-Klagen gesammelt.
Thema des Tages
Belarus – Erzwungene Landung: Die durch Belarus erzwungene Landung eines Ryanair-Flugzeugs auf dem Flughafen Minsk, bei der der belarussische Blogger Roman Protasewitsch festgenommen wurde, wirft neben politischen auch rechtliche Fragen auf. So könnte zum einen das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – das "Chicagoer Abkommen" – verletzt sein, wie der Professor für Luftfahrtrecht Elmar Giemulla im Interview mit spiegel.de (Gerald Traufetter) erläutert. Es handle sich bei dem Vorfall letztlich "um nichts anderes als eine staatlich organisierte Flugzeugentführung". Hierin stimmt auch der Völkerrechtler und Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht, Stephan Hobe, gegenüber der FAZ (Marlene Grunert) zu und ergänzt, dass eine solche Entführung auch eine Verletzung des internationalen Luftstrafrechts darstellen könnte. Ein luftstrafrechtliches Verfahren würde sich dann gegen die belarussische Regierung richten und könnte entweder vom Abflugstaat, in diesem Fall Griechenland, vom Ankunftsstaat Litauen, oder auch von Irland, dem Sitz von Ryanair, eingeleitet werden.
Rechtspolitik
Hamas-Flagge: Die CDU/CSU will das Zeigen der Flagge der palästinensischen Terrororganisation Hamas, die den Gaza-Streifen kontrolliert, verbieten und § 86 Strafgesetzbuch (StGB) entsprechend ergänzen. Das berichtet die Sa-Welt (Thomas Vitzthum). § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) soll auf Organisationen ausgeweitet werden, die auf der EU-Terrorliste stehen.
Corona – Infektionsschutzgesetz: CDU/CSU und SPD wollen die Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" über den 30. Juni hinaus verlängern, berichtet die Sa-Welt (Ricarda Breyton). Diese Feststellung ist Voraussetzung für zahlreiche Verordnungen des Bundes und der Länder. Die CDU/CSU will eine Verlängerung um drei Monate, die SPD nur um vier Wochen. Unabhängig davon will die SPD, dass die bis 30. Juni befristete Regelung der Bundesnotbremse nicht mehr verlängert wird.
Der Rechtsreferendar Matthias Honer fordert im FAZ-Einspruch, in der postpandemischen Zeit zur gewohnten Grundrechtsdogmatik zurückzukehren, bei der die Gewährung von Freiheiten ein gewisses Risiko immanent umfasse. Dagegen genüge derzeit bereits eine theoretische Möglichkeit der Ansteckung mit dem Corona-Virus und dessen Verbreitung, um "grundrechtlich geschütztes Verhalten abzuwehren."
Mietendeckel: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte gegenüber dem Mo-Hbl (Heike Anger/Dietmar Neurer), warum sie es für nicht zwingend erforderlich hält, im Bundesrecht die Einführung von regionalen Mietendeckeln zu ermöglichen. Schließlich seien bereits viele Maßnahmen getroffen worden, etwa die Verschärfung der Mietpreisbremse oder die Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Umsetzung EU-Urheberrecht: Rechtsprofessor Tobias Lutzi analysiert auf LTO die am Donnerstag beschlossene Novelle des Urheberrechtsgesetzes. Die vielen Ausnahmen zugunsten der Internet-Nutzer:innen im deutschen Umsetzungsgesetz beeinträchtigten die Idee eines europäischen Binnenmarkts. Zwar könne davon ausgegangen werden, dass die großen US-Plattformen wie Youtube längst über komplexe Filtersysteme verfügen, die sowohl inhaltliche wie geografische Kriterien anwenden. Für europäische Unternehmen sei jedoch der Markteintritt erschwert.
Justiz: focus.de (Göran Schattauer) hat aufgedeckt, dass Annalena Baerbock 2019 in einem Interview vier Milliarden Euro (verteilt über zehn Jahre) aus dem Bundeshaushalt für die Justiz forderte. Im Programmentwurf der Grünen zur Bundestagswahl tauche diese Forderung nun aber "an keiner Stelle" auf. Es werde nur noch eine "ausreichende Finanzierung" der Justiz verlangt.
Justiz
OLG Dresden zu islamistischem Angriff auf Schwule: Das Oberlandesgericht Dresden hat den syrischen Flüchtling Abdullah A. wegen Mordes und versuchten Mordes an einem schwulen Paar zu lebenslanger Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats versuchte A. klar zu machen, dass er "gotteslästerlich" gehandelt habe. Es berichten Sa-FAZ (Stefan Locke), Sa-taz (Konrad Litschko) und spiegel.de (Wiebke Ramm).
Reinhard Müller (Sa-FAZ) kommentiert: "Wer Leib und Leben seiner Mitmenschen in dem Land seiner Aufnahme verachtet, sollte nicht nur mit der Höchststrafe, sondern auch mit seiner umgehenden Abschiebung rechnen müssen."
LG München/LG Stuttgart – Wirecard: Nach Berichten von Mo-Hbl, Mo-FAZ und Mo-SZ hat der britische Prozessfinanzierer Litfin inzwischen die Ansprüche von 20.000 Wirecard-Geschädigten gesammelt. Der Großteil der Klagen wird gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY vorbereitet, wobei laut Litfin auch Klagen gegen die Wirecard AG und deren ehemalige Vorstände geprüft werden. Hauptsächlich zuständig für die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen wird vor allem das Landgericht München sein, aber auch das Landgericht Stuttgart, wo EY Deutschland seinen Sitz hat.
BVerfG zu EZB-Anleihekauf: Die Sa-FAZ (Reinhard Müller) erinnert an den vorige Woche veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und erklärt, warum die von den Klägern beantragten Vollstreckungsanordnungen zum EZB-Urteil des BVerfG von Mai 2020 abgelehnt wurden. Der Autor kommt zum Schluss: "Substantiierte Klagen sind jederzeit weiterhin möglich."
LVerfG Thü – Infektionsschutzgesetz/Divergenzvorlage: Das Thüringer Landesverfassungsgericht hat vorige Woche eine Divergenzvorlage an das BVerfG gem. Art. 100 Abs. 3 Grundgesetz (GG) beschlossen, weil es von der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts in Sachsen-Anhalt abweichen will. Max Steinbeis (Verfassungsblog) nimmt dies zum Anlass, über das Verhältnis von Landes-, Bundes- und EU-Gerichten zu sinnieren. Das Bundesverfassungsgericht wolle auf europäischer Ebene nicht als irrelevantes Landesverfassungsgericht enden.
BVerwG zu Bafög: Nun berichtet auch LTO-Karriere über die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts an das BVerfG. Die Norm, die im Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz (Bafög) den Bedarf von Studierenden regelt, sei verfassungswidrig, weil sie den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines ausbildungsbezogenen Existenzminimums verletze. Beim Berechnungsverfahren sei unklar geblieben, zu welchen Anteilen der Pauschalbetrag aus dem BAföG auf den Lebensunterhalt einerseits und die Ausbildungskosten andererseits entfällt. Außerdem sei es nicht mehr zeitgemäß, auf eine Erhebung von 2006 abzustellen.
BGH zu Booking.com: Der Rechtsprofessor Jürgen Kühling und der Ökonomieprofessor Achim Wambach fordern in der Mo-FAZ, dass sich die EU-Kommission auf Grundlage neuer ökonomischer Studien zur Zulässigkeit sogenannter Bestpreisklauseln äußern sollte. Der Bundesgerichtshof hatte Mitte Mai dem Bundeskartellamt im Streit mit der Hotelbuchungsplattform Booking.com Recht gegeben und die Verwendung enger Bestpreisklauseln verboten. Nach Ansicht der Autoren habe der BGH seine Entscheidung jedoch vornehmlich auf ökonomische Studien des BKartA gestützt, während die ökonomischen Studien zur Wirkungsweise von Bestpreisklauseln bisher sehr uneindeutig sind.
OVG Berlin-BB zu Mädchen im Knabenchor: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte die Klage eines Mädchens auf Aufnahme in einen renommierten Knabenchor ab. Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Chor die Ablehnung damit begründe, das Mädchen passe stimmlich nicht zum Klang eines Knabenchores. Die Berliner Landesverfassung erlaube, die Tradition der Knabenchöre zu pflegen. Es berichten die Mo-FAZ und spiegel.de.
OLG Stuttgart – Gruppe S.: Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart findet seit vier Wochen der Prozess gegen zwölf Männer statt, von denen angenommen wird, Mitglieder in der rechtsextremen Gruppierung um Werner S., der sogennnten "Gruppe S." gewesen zu sein und gemeinsam Terroranschläge geplant zu haben. Das Gericht hat nun zu klären, wie ernst es der Gruppe mit den Terrorplänen war. Zur Aufklärung der Vorgänge ist vor allem der Angeklagte und V-Mann Paul-Ludwig U. von Relevanz, wie die Mo-taz (Benno Stieber/Konrad Litschko) erörtern und dabei auf U.s Leben und seine Aussagen eingehen.
OLG Frankfurt/M. – Franco A.: "Es ist erstaunlich, wie nachsichtig die Gerichte mit Rechtsextremisten umgehen, die eigentlich den Staat tragen sollen: Soldaten und Polizisten. Als könnten die qua Diensteid nichts Böses im Schilde führen", kritisiert Annette Ramelsberger (Sa-SZ). Sie warnt das Oberlandesgericht Frankfurt vor einem Deal mit dem angeklagten Offizier Franco A. und fordert volle Aufklärung der geplanten Terroranschläge. "Nichts wäre gefährlicher für die Demokratie, als wenn sich das Gericht diesen ungeliebten Prozess schnell vom Hals schaffen würde."
LG München II – Ex-Audi-Chef-Stadler: Wegen gewerbsmäßigem Betrug durch Unterlassen muss sich der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Audi-Konzerns Rupert Stadler seit Anfang Mai vor dem Landgericht München verantworten. Dieser soll auch dann noch Dieselautos mit der Schummelsoftware auf dem europäischen Markt verkauft haben lassen, als der Betrug längst aufgeflogen war. Doch Stadler gibt sich vor Gericht, als sei er nur wegen des politischen Drucks und damit zu Unrecht angeklagt worden, schreibt die Mo-SZ (Thomas Fromm/Max Hägler) in einer Prozess-Reportage.
LG Stuttgart zur "Krawallnacht": Die Sa-taz-Beilage Kontext (Anna Hunger) schildert die Geschichte des heute 19-jährigen Auszubildenden mit Migrationshintergrund, der als Erster wegen Beteiligung an der Stuttgarter Krawallnacht vom Sommer 2020 verurteilt worden war. Das Amtsgericht hatte 2,5 Jahre Freiheitsstrafe verhängt, weil er eine Dose auf Polizisten geworfen und die Scheiben eines Polizeifahrzeugs zerstört hatte. Das Landgericht hat die Strafe nun auf eine Bewährungsstrafe abgemildert. Die Eltern und der Arbeitgeber hatten zu ihm gehalten. Der junge Mann sagt, seine Zeit in U-Haft habe ihn wieder auf den Boden geholt.
Faxe an Gerichte: Oliver Elzer (beck-community) fragt, ob es noch zulässig ist, Schriftsätze mit persönlichen Daten an Gerichte zu faxen. Anlass ist die Feststellung der Bremer Datenschutzbeauftragten, dass Faxe keinerlei Sicherungsmaßnahmen aufweisen, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
Recht in der Welt
Türkei – Osman Kavala: In Istanbul hat die Neuauflage des Strafprozesses gegen den Kunstmäzen Osman Kavala begonnen, dem vorgeworfen wird, die Gezi-Park-Proteste 2013 organisiert und finanziert zu haben, um die Regierung Erdogan zu stürzen. In einem ersten Prozess 2020 war Kavala freigesprochen worden, ein Berufungsgericht hat das Urteil jedoch aufgehoben. Deshalb beginnt nun ein neuer Prozess. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Kavalas Freilassung gefordert, was die Türkei ignoriere, berichtet die Sa-SZ (Tomas Avenarius). Zu Beginn der Verhandlung habe sich der Vorsitzende Richter für die Freilassung von Kavala aus der U-Haft ausgesprochen. Er sei jedoch von den anderen beiden Mitgliedern des Gerichts überstimmt worden.
Polen/EuGH – Braunkohletagebau: Der Europäische Gerichtshof erließ am vergangenen Freitag eine einstweilige Anordnung gegen Polen, den Braunkohleabbau im Dreiländereck bei Turow sofort einzustellen. Wie die Mo-FAZ (Gerhard Gnauck) schreibt, hatte Tschechien gegen Polen geklagt, da durch den Braunkohltagebau der Grundwasserspiegel auch im tschechischen Grenzgebiet immer weiter absinke. Polen kündigte bereits an, gegen "die unrichtige, ungerechte und unerwartete Entscheidung des EuGH" vorzugehen, und weigert sich derzeit, den Betrieb zu unterbrechen, so spiegel.de.
Myanmar – Aung San Suu Kyi: Am Montag hatte die Regierungschefin von Myanmar, Aung San Suu Kyi, im Rahmen ihres per Video-Konferenz stattfindenden Gerichtsprozesses das erste Mal Kontakt mit ihrem Anwaltsteam. Seit dem Militärputsch im Februar steht San Suu Kyi unter Hausarrest, da ihr die Justiz unter anderem Verstöße gegen Corona-Maßnahmen und die Außenhandelsgesetze vorwirft. Die eigentliche Anhörung soll am 7. Juni stattfinden, berichten die Mo-taz und zeit.de.
Sonstiges
Grundgesetz: Rechtsprofessor Alexander Thiele plädiert auf LTO aus Anlass des Grundgesetz-Geburtstages dafür, das Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten vorerst im Unbestimmten zu lassen. Er kontert den Vorwurf, die EU sei ein "Elitenprojekt", mit der Aussage: "Verfassungs- und Demokratisierungsschübe wurden immer von Eliten getragen, die sie teilweise gegen den Willen großer Teile der Bevölkerung durchsetzten." Reformen von oben seien mittelfristig auch meist erfolgreicher als revolutionäre Ausbrüche.
Der Historiker Rene Schlott zeichnet auf spiegel.de die Geschichte von Art. 2 Abs. 2 GG nach. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit war erst spät in die Grundgesetzentwürfe eingefügt worden, weil die Bevölkerung mehrheitlich an der Todesstrafe festhalten wollte. Es sei dann eine verfassungspolitische Entscheidung gewesen, in Artikel 2 die allgemeine Handlungsfreiheit (Abs. 1) vor das Recht auf Leben (Abs. 2) zu stellen.
Susanne Baer zu Unruhe im Recht: Annelie Kaufmann (LTO) referiert in begeisterten Worten einen Vortrag von Verfassungsrichterin Susanne Baer über "Unruhe im Recht". Der Vortrag sei "vom Völkerrecht zum Straßenverkehr, von Fridays for Future zur Corona-Pandemie und zur Lage der Justiz in Polen" gekommen, ohne den Faden zu verlieren. Dabei habe Baer in Aussicht gestellt, dass das BVerfG noch in diesem Jahr Hauptsache-Entscheidungen zur Corona-Politik treffen könnte.
StGB: beck-community (Henning-Ernst Müller) listet aus Anlass des 150. Geburtstag des Strafgesetzbuchs auf, welche Normen seit 1871 inhaltlich nicht oder kaum verändert wurden.
DSGVO: Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, analysiert in einem ausführlichen Interview mit netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) die Rolle der Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Auf europäischer Ebene habe sich das Prinzip durchgesetzt, dass jede nationale Aufsichtsbehörde unabhängig arbeiten kann. Die anderen Aufsichtsbehören könnten z.B. die irische Behörde nicht zu effektiverer Kontrolle der großen US-Konzerne verpflichten, die ihren Europa-Sitz in Irland haben. Dagegen gelte in der deutschen Konferenz der Datenschutzbeauftragten das Mehrheitsprinzip, "und in der Regel halten sich alle dran", so Kugelmann.
Anlässlich des dreijährigen Bestehens der Datenschutz-Grundverordnung zieht auch der Europa-Abgeordnete Axel Voss (CDU) in der Mo-FAZ Bilanz. So sei die DSGVO zwar "in vielerlei Hinsicht bahnbrechend", sie müsse aber neu gedacht und modernisiert werden. Vor allem müssten klarere Definitionen und spezifischere Regeln her, um "das Recht an die Realität der technologischen Entwicklungen anzupassen, ohne den Datenschutz an sich zu gefährden", so Voss, der die Verordnung mitverhandelt hatte.
Corona und Gefängnis: zeit.de (Rebekka Wiese/Christian Volk) schildert die Folgen der Pandemie auf den Vollzugsalltag: Ausgänge seien nicht möglich, Anti-Gewalt-Training falle aus und Besuch mit Berührungen sei ausgeschlossen. Die Abschottung sei epidemiologisch aber erfolgreich: In Gefängnissen hätten sich im Schnitt weniger Personen infiziert als in Freiheit. Das Telefonieren mit Angehörigen via Skype habe sich bewährt und könne beibehalten werden. Positiv werteten Gefangene, dass Ihnen die JVA-Leitungen in Details derzeit mehr entgegenkommen als früher.
Völkerrechtlerin Baerbock: focus.de (Ulrich Reitz) analysiert noch einmal die Ausbildung der grünen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock und kommt zum Schluss: "Baerbock hat keinen deutschen Universitätsabschluss. Sie hat ein Studium und eine Promotion abgebrochen. An der gut beleumundeten Londoner Privatuni hat sie einen juristischen Postgraduierten-Abschluss erworben, der allerdings kaum berechtigt, sie als 'Völkerrechtlerin' zu bezeichnen. Der in London binnen eines Jahres erworbene Titel steht für sich, er schließt kein deutsches Studium ab."
Bademeister: Martin Rath (LTO) befasst sich in seinem wöchentlichen Feuilleton mit dem "chlorreichen" Beruf des Bademeisters und der bademeister-bezogenen Rechtsprechung.
Das Letzte zum Schluss
Juristerei als Kunst: Da es die Aufgabe von Anwält:innen sei, "Schlupflöcher im Paragraphen-Irrgarten aufzuspüren", hätten sie seit "jeher Veranlassungen zu humorvoll-spöttischen Bemerkungen", meint Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer im Mo-Hbl. Und wisse eine Anwältin oder ein Anwalt "auf der Klaviatur der Paragraphen zu spielen", könne die Juristerei geradewegs auch der Kunst zugerechnet werden. Denn schließlich fand schon Goethe, seines Zeichens selbst Jurist, Jurist:innen seien das "wunderlichste Volk auf der Welt".
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lto/chr/ali
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Die juristische Presseschau vom 22. bis 25. Mai 2021: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45035 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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