Der Strafprozess gegen Gil Ofarim endete mit einer Einstellung unter Auflagen. Ist der aktuelle Bundestag nach verfassungsgemäßem Wahlrecht gewählt? Es gibt weiter Kritik an der Personalpolitik von NRW-Justizminister Benjamin Limbach.
Thema des Tages
LG Leipzig zu Gil Ofarim: Per Beschluss hat das Landgericht Leipzig das Strafverfahren gegen den Musiker Gil Ofarim gemäß § 153a Strafprozessordnung am sechsten Verhandlungstag eingestellt. Der wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung Angeklagte verpflichtete sich als Geldauflage zur Zahlung von 10.000 Euro an jüdische Einrichtungen und räumte zuvor in vier knappen Sätzen ein, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zuträfen. Bei dem am Verfahren als Nebenkläger beteiligten Hotelmanager entschuldigte sich der Sänger. Dieser nahm die Entschuldigung an. Die überraschende Wendung folgte auf ein Rechtsgespräch der Beteiligten, das das Gericht ausdrücklich nicht als Verständigung verstanden wissen wollte. Im Rahmen der getroffenen Vereinbarung hätten sich Ofarim und der Nebenkläger auch über eine Entschädigung geeinigt, deren Höhe nicht bekanntgegeben wurde. Es berichten u.a. SZ (Annette Ramelsberger/Benediikt Warmbrunn), LTO (Linda Pfleger), zeit.de (Anne Hähnig) und spiegel.de (Wiebke Ramm).
Nach Meinung von Reinhard Müller (FAZ) müsse der Kampf gegen Antisemitismus "auch solche Fälle der Instrumentalisierung und Verleumdung umfassen". Annette Ramelsberger (SZ) begrüßt in ihrem Kommentar, dass es dem LG gelungen sei, sich von der Gefahr einer "politischen Überfrachtung" freizumachen, in dem es gleich zu Beginn Antisemitismus als bekannte Tatsache benannte. Auf diesem Weg konnte es sich dann "um die eigentlichen Vorwürfe kümmern". Alan Posener (Welt) meint, dass es "unter Juden genauso viele dumme und schlechte Menschen wie in anderen Gruppen" gebe. Daher sei es absurd, zu behaupten, Ofarim habe der jüdischen Gemeinschaft geschadet. Dass "sich so viele Menschen – Juden und Nichtjuden" haben vorstellen können, die Behauptungen des Sängers träfen zu, sollte zu denken geben.
Rechtspolitik
Haushalt: In einer Regierungserklärung hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Haushaltspolitik der von ihm geführten Regierung verteidigt. Das BVerfG habe bislang ungeklärte Rechtsfragen geklärt. Er erläuterte den Nachtragshaushalt für 2023, dessen Entwurf die Bundesregierung am Montag im Umlaufverfahren beschlossen hatte und den der Bundestag am Freitag beschließen soll. Wie der Haushalt 2024 aussehen soll und ob hier erneut eine Notlage erklärt werden soll, ließ Scholz offen. Die SZ (Paul-Anton Krüger) und tagesschau.de (Frank Bräutigam) bringen Überblicke zur haushaltsrechtlichen Lage in Frage-und-Antwort-Form.
Die taz (Christian Rath) stellt fest, dass eine vage angedrohte Klage der CDU/CSU-Fraktion gegen den Nachtragshaushalt 2023 keine Chance hätte. Bei einer Klage gegen einen eventuellen Notlagenhaushalt 2024 komme es auf die Qualität von dessen Begründung an. Eine derartige Klage sei aber schon aus politischen Gründen unwahrscheinlich, weil sie eine künftige unions-geführte Bundesregierung einengen würde und den CDU-regierten Bundesländern in den Rücken falle, die für 2024 ebenfalls Notlagen feststellen, um die Schuldenbremse zu durchbrechen.
Planungsbeschleunigung: Rechtsanwalt Felix Siebler begrüßt im Recht und Steuern-Teil der FAZ den jüngst verabschiedeten "Beschleunigungspakt", der mit rund 100 Einzelregelungen die Genehmigungsvoraussetzungen für Infrastrukturmaßnahmen erleichtern soll. "Die zahlreichen Probleme in der praktischen Umsetzung" von Vorhaben lösten die Maßnahmen freilich nicht, für eine "gesamtheitliche Modernisierungsstrategie" bedürfe es weiterer Schritte auf der Umsetzungsebene.
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Anders als in der bisherigen öffentlichen Debatte gelang in der Expertenanhörung zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz ein sachlicher Austausch über Details der Regelung, berichtet die Welt (Sabine Menkens). Rechtsprofessorin Katharina Mangold, von der Linksfraktion geladen, habe vorgeschlagen, Menschen erst mit Volljährigkeit zu Abgabe einer Geschlechtseintragungserklärung zu verpflichten und so der Debatte eine weitere Facette hinzugefügt.
Schleusung: Die EU-Kommission will, dass Schleuser:innen härter bestraft werden. Hierzu sollten Strafrahmen und die polizeiliche Kooperation ausgebaut werden, berichtet die FAZ (Thomas Gutschker) über eine Ankündigung von EU-Innenkommissarin Ylva Johansson.
Alexander Haneke (FAZ) begrüßt das Vorhaben, meint jedoch, dass "der Kampf gegen die Schlepperbanden" nicht allein mit dem Strafrecht gewonnen werden könne. Solange das "europäische Asylsystem" nach dem faktischen Grundsatz funktioniere, dass "bleiben kann, wer seine Füße einmal auf europäischen Boden gesetzt hat", werde sich an dem finanziellen Reiz der Tätigkeit nichts ändern, "harte Strafen hin oder her."
Justiz
BVerfG – Bundestagswahlrecht 2020: Das Bundesverfassungsgericht verkündet am heutigen Mittwoch seine Entscheidung über die vorletzte Wahlrechtsreform. Die 2020 gefundene "GroKo"-Lösung stellte die rechtliche Grundlage der letzten Bundestagswahl dar, ist aber mittlerweile durch die nun geltende Ampel-Reform abgelöst, erinnert LTO (Louis Strelow) in einer ausführlichen Darstellung. Einem Antrag, das Verfahren ruhend zu stellen, entsprach das Gericht im vergangenen März nicht, da weiterhin ein öffentliches Interesse an der Klärung verfassungsrechtlicher Fragen bestehe. Nach den Eindrücken der mündlichen Verhandlung im April bestünden diese vor allem hinsichtlich der erforderlichen Normenklarheit: Die mit zahlreichen Querverweisen versehenen Regeln hätten wegen ihrer Komplexität auch das Gericht vor Herausforderungen gestellt. In dem zu erwartenden Grundsatzurteil würden zudem auch Hinweise für die bereits anhängigen Verfahren gegen die aktuell geltenden Wahlrechtsregeln erwartet.
Präsidentenposten am OVG NRW/Limbach: In einer Sondersitzung des Rechtsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags hat Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) den Vorwurf manipulativen Verhaltens bei der weiterhin offenen Besetzung des Präsidentenpostens des NRW-Oberverwaltungsgerichts zurückgewiesen. Dass er mit mehreren Teilnehmenden des Bewerbungsverfahrens gesprochen habe, sei ein normaler Vorgang und Teil seiner amtlichen Aufgaben. In keinem Fall habe er Bewerber gedrängt, ihre Bewerbung zugunsten der von ihm offenbar favorisierten Kandidatin zurückzuziehen. Gegenüber dieser Bewerberin pflege er mitnichten ein Näheverhältnis, das gegenseitige Verhältnis beruhe vielmehr auf früherer beruflicher Bekanntschaft. Über den Auftritt des Ministers berichten spiegel.de (Lukas Eberle/Tobias Großekemper) und Welt (Kristian Frigelj).
BVerfG zu Schuldenbremse/Nachtragshaushalt 2021: In einem Interview mit zeit.de (Mark Schieritz/Ruth Fend) erläutert der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio verfassungsrechtliche Hintergründe des Schuldenbremsenurteils und verteidigt das Bundesverfassungsgericht gegen den Vorwurf, unzulässig in Zuständigkeitsbereiche der Politik eingedrungen zu sein. Die umstrittene Entscheidung beweise jedenfalls die wichtige Funktion des BVerfG und den Grund dafür, dass "in vielen autoritären Ländern und sogar in mancher Demokratie" versucht werde, "Verfassungsgerichte auszuschalten."
Der SWR-RadioReportRecht (Gigi Deppe u.a.) wirft in dieser Woche einen analysierenden Blick auf die Schuldenbremsenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erläutert im Weiteren das in der vergangenen Woche verkündete Urteil des Gerichts über Legasthenievermerke in Schulzeugnissen.
Die FAZ (Katja Gelinsky) sammelt sachverständige Einschätzungen, inwiefern die Entscheidung zur Schuldenbremse staatliche Handlungspflichten beeinträchigt, die aus dem Klima-Beschluss des Gerichts vom Frühjahr 2021 erwachsen.
EuGH zu Kopftuchverbot: Kommunale Verbote zum Tragen eines Kopftuchs bei öffentlichen Tätigkeiten können gerechtfertigt sein, wenn die Regeln allgemein und unterschiedslos angewendet werden und die verbietende Gemeinde ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld gestalten möchte. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, unterfalle den Prüfkompetenzen der nationalen Gerichtsbarkeiten. Dies entschied im Einklang mit dem Schlussantrag des Generalanwalts der Europäische Gerichtshof. Den zugrundeliegenden Fall aus Belgien stellt LTO (Tanja Podolski) vertieft vor und geht im Weiteren auf Rechtsprechung zu vergleichbaren Verboten privater Arbeitgebender und bei Tätigkeiten in der Justiz ein.
BVerfG zu Wahlergebnissen bei ARD und ZDF: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterlag bei den jüngsten Landtagswahlen keiner Verpflichtung, alle Parteien mit einem Stimmanteil von mindestens einem Prozent bei der Vorstellung der Wahlergebnisse ausdrücklich zu nennen. Ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Tierschutzpartei wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits Anfang Oktober verworfen, das Gericht hat nun die Begründung des Beschlusses veröffentlicht. Die Antragstellerin habe bereits die Erforderlichkeit des Eilrechtsschutzes nicht substantiiert darlegen können. Die Behauptung von Nachteilen bei künftigen Wahlen bleibe rein spekulativ. LTO berichtet.
BGH zu Dieselskandal/Wohnmobil: Nun berichtet auch tagesschau.de (Milena Wassermann) über das Urteil des Bundesgerichtshof von Montag. Die bislang von der Rechtsprechung entwickelten Haftungsgrundsätze für dieselskandalbetroffene Fahrzeuge sind ohne Weiteres auf Wohnmobile übertragbar.
OLG Karlsruhe zu Pocher/Becker: Anders als die Vorinstanz untersagte das Oberlandesgericht Karlsruhe dem Komiker Oliver Pocher die Veröffentlichung von Aufnahmen, in denen Boris Becker der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Weil der frühere Tennisstar über den Grund der beanstandeten Filmaufnahmen getäuscht wurde, habe er nicht wirksam einwilligen können. Er müsse die Aufnahmen auch nicht als Person der Zeitgeschichte dulden, da er "zu einem Objekt degradiert" worden sei, so LTO über das Urteil.
LG Hamburg zu Gruppenvergewaltigung: Die Jugendkammer des Landgerichts Hamburg hat neun junge Männer wegen Vergewaltigung zu Jugendstrafen verurteilt, die nur in einem Fall nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Angeklagten hatten sich im September 2020 in einem Park an einer alkoholisierten 15-Jährigen vergangen. In dem äußerst aufwendigen Verfahren habe das Gericht entweder festgestellt, dass die zu verschiedenen Zeitpunkten unternommenen sexuellen Handlungen entweder gegen den erkennbar engegenstehenden Willen des Mädchens oder unter Ausnutzung einer hilflosen Lage erfolgten. Dies berichtet die FAZ (Julian Staib).
LG Koblenz zu Studienvertrag: Mit nun veröffentlichtem Beschluss hat das Landgericht Koblenz bereits Ende September den Eilantrag eines Studenten im dritten Semester gegen die fristlose Kündigung des Studienvertrages durch seine private Hochschule abgewiesen. Nach dem Bericht von LTO erging sie, nachdem der Drittsemester als sogenannter Pate für Erstsemester die von ihm Betreuten zu einem Saufgelage in seine Wohnung bat. Hierbei habe er seine Funktion dazu missbraucht habe, seine Gäste unter psychischen Druck zu setzen, sehr viel Alkohol zu trinken und die Wohnung nicht zu verlassen.
AG Stralsund zu Klimaprotest/Selbstjustiz: Wegen versuchter Nötigung hat das Amtsgericht Stralsund einen LKW-Fahrer zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einem viermonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Angeklagte hatte im vergangenen Juli versucht, Klimaaktivist:innen, die seinen Fahrweg blockierten, von der Straße zu zerren. Vor Vorwurf, er habe einen Aktivisten angefahren, wurde der Mann freigesprochen, weil kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte. spiegel.de berichtet.
AG Köln zu Schreckmoment: Wegen der Auslösung eines Großeinsatzes von Polizei und Feuerwehr hat das Amtsgericht Köln einen Mann zu einer Schadensersatzzahlung von 1.200 Euro verurteilt. Der Beklagte hatte im Jahr 2018 eine unbekannte, weißlich-pulverige Substanz im Kölner Justizzentrum verstreut und angedeutet, dass sie gefährlich sei. Nach einem fast 40.000 Euro teuren Großeinsatz hatte sich herausgestellt, dass es sich um Traubenzucker handelte, so LTO.
Recht in der Welt
EGMR/Bulgarien – Zwangsprostitution: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer zur Prostitution gezwungenen Bulgarin das Recht auf Entschädigung für entgangenen Lohn zugesprochen, berichtet tagesschau.de (Max Bauer). Ihr früherer Zuhälter sei bereits vor einigen Jahren in Bulgarien als Menschenhändler verurteilt worden. Die Schadensersatzforderung der Frau, deren Einnahmen der Mann einstrich, war von bulgarischen Gerichten abgelehnt worden, weil sie auf "unzüchtiger und unmoralischer Arbeit" beruhte.
Polen – Staatsgerichtshof: Die SZ (Viktoria Großmann) stellt die Rechtsanwältin Kamila Ferenc vor, die vom polnischen Sejm mit der neuen Mehrheit als Richterin für den Staatsgerichtshof gewählt wurde. Die 32-Jährige habe sich bislang mit ihrem Eintreten für das Recht auf Abtreibung als ausgewiesene Gegnerin der vormaligen Regierungspartei PiS erwiesen. In ihrer neuen Rolle sei sie u.a. zuständig für straf- und verfassungsrechtliche Verfehlungen von Mitgliedern von Staatsorganen. Sie habe jedoch "kein Interesse an Rache", wolle vielmehr Verantwortung fördern.
Österreich – Justizskandal: Österreich diskutiert über die Unabhängigkeit der Justiz. Wie die SZ (Cathrin Kahlweit) berichtet, ist der Auslöser eine Gesprächsaufnahme, in der der vormalige hohe Ministeriumsbeamte Christian Pilnacek beschreibt, wie er während seiner Amtszeit als zuständige Aufsichtsperson über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von ÖVP-Funktionären dazu gedrängt worden sei, angelaufene Verfahren einschlafen zu lassen. Besonders hervorgetan habe sich hierbei Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka. Pilnacek war im Februar 2021 wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch suspendiet worden und hatte sich – mutmaßlich infolge eines Verkehrsvergehens – vor einem Monat das Leben genommen.
Frankreich – Minister: Gleich zwei Minister der französischen Regierung müssen sich derzeit gegen strafrechtliche Vorwürfe verteidigen. Arbeitsminister Olivier Dussopt ist wegen Günstlingswirtschaft angeklagt. Er soll als Bürgermeister einer Kleinstadt öffentliche Ausschreibungsregeln zugunsten eines ihm genehmen Unternehmens missachtet haben und wies dies zum Prozessbeginn zurück, berichtet die FAZ (Michaela Wiegel). Derweil werde am heutigen Mittwoch ein Urteil über Justizminister Eric Dupond-Moretti erwartet. Als Minister soll er interne Verfahren gegen Staatsanwälte in die Wege geleitet haben, mit denen er in seiner zuvor ausgeübten anwaltlichen Tätigkeit aneinandergeraten sei.
Sonstiges
Andreas Voßkuhle im Interview: In einem Interview mit den Badischen Neuesten Nachrichten (Michael Reissenberger) spricht der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, über politischen Druck auf das Gericht anlässlich der Entscheidung zum ESM-Stabilitätsfonds 2011 und Lösungsmodelle für den Umgang mit Migration. Zudem empfiehlt er Menschen, die das westliche Demokratiemodell ablehnen, einen Blick nach China.
beA und Linux: Das besondere elektronische Anwaltspostfach soll künftig auch für Nutzende des Betriebssystems Linux besser handhabbar sein. Die bisherigen Einschränkungen sollen durch eine Funktionserweiterung der beA-Software "voraussichtlich im zweiten Quartal 2024" behoben sein, so eine Sprecherin der Bundesrechtsanwaltskammer gegenüber LTO (Hasso Suliak). Dies dürfte nicht zuletzt auf die Bemühungen des Berliner Rechtsanwalts Michael Schinagl zurückzuführen sein. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht habe schon vor der Einführung des beA die Nutzungseinschränkungen moniert und die Berliner Kammer aufgefordert, auf die BRAK entsprechend einzuwirken.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 29. November 2023: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53288 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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