Das BVerfG ordnete die Wiederholung der Bundestagswahl nur in einem Fünftel der Berliner Wahlbezirke an. Das BVerwG ließ den bayerischen Kreuzerlass von 2018 unbeanstandet. Die Super League-Entscheidung des EuGH könnte den Sportbetrieb neu ordnen.
Thema des Tages
BVerfG zu Bundestagswahl in Berlin: Die Wahl zum aktuellen Bundestag muss in 455 von 2.256 Stimmbezirken von Berlin aufgrund von mandatsrelevanten Wahlfehlern wiederholt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Insbesondere waren in diesen Stimmbezirken bei der Wahl vom September 2021 zu wenig Wahlkabinen und/oder Stimmzettel vorhanden. Als Indiz hierfür wurde u.a. gewertet, dass die Wähler:innen länger als eine Stunde auf die Stimmabgabe warten mussten. Das BVerfG ging damit nur wenig über den Beschluss des Bundestags hinaus, der die Wiederholung der Bundestags-Wahl in 431 Stimmbezirken angeordnet hatte. Die CDU/CSU-Fraktion wollte dagegen in der Hälfte der Berliner Bundestags-Wahlkreise die Wahl wiederholen, das BVerfG gab ihrer Wahlprüfungsbeschwerde nun aber nur teilweise statt. Das BVerfG ging über den Bundestags-Beschluss hinaus, weil es - anders als dessen Wahlprüfungsauschuss die Niederschriften aller Wahlbezirke auswertete. Das BVerfG hielt aber an seiner Rechtsprechung fest, dass Eingriffe in das Wahlergebnis durch die Wahlprüfung so gering wie möglich sein sollten. Es komme daher nur auf festgestellte Wahlfehler, nicht auch auf vermutete Wahlfehler an. Nach Festlegung des Bundeswahlgesetzes muss die Wiederholungswahl nun innerhalb von 60 Tagen durchgeführt werden. Als Termin steht der 11. Februar 2024 so gut wie fest. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch/Robert Roßmann), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), LTO (Max Kolter), spiegel.de (Timo Lehmann/Dietmar Hipp) und tagesschau.de (Gigi Deppe).
In einer Analyse legt zeit.de (Lenz Jacobsen/Heinrich Wefing) die begrenzten praktischen Auswirkungen der Neuwahl dar. Die Berliner Direktmandate der Linken – Voraussetzung für deren Einzug in den Bundestag – seien nicht gefährdet. Darüber hinaus dürfte der Termin am Ende von Schulferien die Wahlbeteiligung negativ beeinflussen. In jedem Fall verdeutliche die Entwicklung die Notwendigkeit einer Reform des historisch gewachsenen Wahlprüfungssystems: Dass Gewählte selbst darüber befinden, ob ihre Wahl rechtmäßig war, dürfte "ein Anreiz sein, in eigener Sache großzügig zu sein."
Daniel Deckers (FAZ) erinnert im Leitartikel an die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, der angesichts festgestellter Mängel die Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus für unumgänglich hielt. Dass Karlsruhe die gleichen Mängel nun anders gewichte, tue "auch der Demokratie einen Tort an" und fördere Vertrauensverlust "in demokratische Verfahren und Strukturen". Jan Heidtmann (SZ) dagegen stellt in seinem Kommentar auf die Lernfähigkeit in der Hauptstadt ab. Schon die Wiederholungswahl habe gezeigt, dass man dort aus Fehlern lerne. Auch wenn weiterhin einiges schief laufe, "Wahlen gehören nicht mehr dazu."
Rechtspolitik
Gesetzgebung: In einem Gastbeitrag auf zeit.de beklagt Yvonne Magwas (CDU) als Bundestagsvizepräsidentin den "gesetzgeberischen Schweinsgalopp", der von der Bundesregierung quasi zum Regelfall gemacht worden sei. Bei der anstehenden Überarbeitung der Geschäftsordnung des Bundestags seien unbedingt verbindliche Beratungsfristen für Gesetzentwürfe festzuschreiben. Anderenfalls drohe ein Eingriff "tief in die Autonomie des Deutschen Bundestags" durch das Bundesverfassungsgericht, dessen Hauptsacheentscheidung über Abgeordnetenrechte beim Heizungsgesetz noch ausstehe.
Migration/Georgien: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat in Georgien ein Migrationsabkommen unterzeichnet, das illegale Migration aus dem Land dauerhaft reduzieren soll. Die gleichfalls vereinbarte Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus dem Land funktioniere aktuell ohnehin gut, schreiben spiegel.de (Rasmus Buchsteiner) und Welt (Nikolaus Doll).
KapMuG: Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums will das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz straffen und insgesamt effektiver gestalten, berichtet die FAZ (Katja Gelinsky). Der grundsätzliche Charakter als Musterverfahren bleibe jedoch erhalten.
Eben dies kritisiert Katja Gelinsky (FAZ) in einem separaten Kommentar. Die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes biete "ein gutes Beispiel dafür, dass gemeinsame juristische Feldzüge eine fragwürdige Errungenschaft sind."
Resiliente Demokratie in Hessen: Rechtsprofessor Michael Goldhammer untersucht auf dem Verfassungsblog ein am 12. Dezember vom "alten" hessischen Landtag verabschiedetes und breit unterstütztes "Demokratiepaket". "Offensichtlich gegen die AfD" gerichtet, bezwecke die Regelung einen angemessenen Umgang mit der Partei, die ab der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags größte Oppositionsfraktion sein wird. Die Bestimmungen zu Ordnungsgeldern sowie der Besetzung von G10-Kommission und des Richterwahlausschusses ließen sich jeweils verfassungsrechtlich rechtfertigen. Somit liege keine "lex AfD" vor, vielmehr "parlamentarische Bewältigung des Parlamentarismus", der als fortwährende "Sisyphusarbeit" zu verstehen sei.
Justiz
BVerwG zu Kreuzen in Behörden: Das Bundesverwaltungsgericht hat den "Kreuzerlass" der bayerischen Landesregierung von 2018 unbeanstandet gelassen. Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden im Freistaat, die das Anbringen eines gut sichtbaren Kreuzes im Eingangsbereich jeder Landesbehörde anordnen, bleiben bestehen, die Kreuze müssen nicht abgehängt werden. Die Klagen des religionskritischen Bunds für Geistesfreiheit (BfG) wurden abgelehnt. Als Verwaltungsvorschriften entfalte der Erlass schon keine rechtliche Außenwirkung. Der BfG könne sich als juristische Person auch nicht auf einen "Konfrontationsschutz" gegenüber dem zentralen Symbol des Christentums berufen. Auch eine Verletzung des Gleichheitssatzes scheide aus, da die Kreuze keinen "Werbeeffekt" für christliche Glaubensgemeinschaften aufwiesen, vielmehr laut Erlass nur die "geschichtliche und kulturelle Prägung Bayerns" wiederspiegeln. Anders als die Vorinstanz, der VGH München, sah das BVerwG das Neutralitätsgebot nicht verletzt, weil der bayerische Staat trotz der aufgehängten Kreuze weiter für alle Religionsgemeinschaften offen sei. Es berichten FAZ (Stephan Klenner/Timo Frasch), SZ (Wolfgang Janisch/Johann Osel), taz.de (Christian Rath) und LTO.
Reinhard Müller (FAZ) hält im Leitartikel die christliche Prägung Deutschlands für eine Selbstverständlichkeit und das Kreuz für "ein Bekenntnis zu unseren Grundwerten". Jost Müller-Neuhof (Tsp) stellt dagegen die vom BVerwG aufgestellte Behauptung einer staatlichen Neutralität im Angesicht ubiquitärer Kreuze im Freistaat in Frage. Dass dieser hiermit "kulturelle Anliegen" vertreten wolle, dürfe "man treuherzig nennen, wenn nicht absichtsvoll naiv."
EuGH – Super League: Am morgigen Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof sein Super League-Urteil verkünden. Auf Vorlage eines spanischen Gerichts wird entschieden, ob das durch die UEFA repräsentierte System von Sportverbänden ein unrechtmäßiges Monopol im Sinne des AEU-Vertrages ist oder ob Sportverbände Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen können. Letzterenfalls wären Sanktionen der Verbände gegen Fußballclubs zulässig, die eine eigene europäische Liga jenseits der Ligen des Sportverbandes planen. In einer Frage-und-Antwort-Übersicht stellt die FAZ (Daniel Theweleit) die Argumente beider Seiten dar. Der Generalanwalt habe erkennen lassen, dass zum Schutz des Kulturguts Sport Ausnahmen vom Wettbewerbsrecht zulässig sein können.
EuGH zu DSGVO-Bußgeld: Anfang Dezember entschied der Europäische Gerichtshof in einem vom Kammergericht vorgelegten Fall über ein Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung, dass die Bußgeldhaftung der juristische Person unabhängig von der vorherigen Feststellung eines konkreten Verstoßes einer natürlichen Person sei. Gleichzeitig müsse einer betroffenen juristischen Person ein Unternehmensverschulden vorgeworfen werden können. In einer ausführlichen Analyse auf LTO untersucht Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, welche Seite als Sieger der Entscheidung anzusehen sei. Mit der Übernahme kartellrechtlicher Grundsätze seien rechtstuntreue Unternehmen neuen Beschränkungen unterworfen worden. Dass Bußgelder verschuldensunabhängig verhängt werden, komme praktisch nie vor. Für die Annahme eines Verschuldens der juristischen Person reiche es gleichzeitig bereits aus, wenn auf irgendeiner Unternehmensebene die Rechtswidrigkeit der Handlung nicht im Unklaren gewesen sein konnte.
BVerfG – BKA-Gesetz: Am heutigen Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit von Bestimmungen des BKA-Gesetzes. netzpolitik.org (Zeynep Yirmibesoglu) fasst die Argumentation der 2019 eingelegten Verfassungsbeschwerde zusammen, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt wurde.
BVerfG – Reichelt vs. Schulze: Nach seiner Niederlage am Berliner Kammergericht hat der nius-Journalist Julian Reichelt Verfassungsbeschwerde eingereicht. Es geht um die Frage, ob sein Tweet über deutsche Millionenzahlungen an die Taliban eine falsche Tatsachenbehauptung oder ein zulässiges Werturteil war. Bundesentwicklungshilfeministerin Svenja Schulze (SPD) hatte Unterlassung gefordert. Die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet.
BVerwG – Chlor-Einsatz: Mit einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht versucht die Deutsche Umwelthilfe den Einsatz von Chlor zur Reinigung eines schwimmenden LNG-Terminals für Flüssiggas in Wilhelmshaven zu unterbinden. Der Verband behaupte die Existenz umweltschonenderer Alternativen, schreibt die FAZ.
BVerwG zu Windrädern: In einer von beck-aktuell berichteten Revisionsentscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die nachträgliche Anordnung artenschutzrechtlicher Beschränkungen gegenüber Betreibern von Windrädern als zulässig erachtet. Der Feststellungswirkung bestandskräftiger Genehmigungen stünden nachträgliche Änderungen aufgrund einer neuen Sach- und Rechtslage nicht entgegen.
BPatG zu Biontech/Curevac: Auf Antrag von Biontech hat das Bundespatentgericht ein Patent des Konkurrenten Curevac für nichtig erklärt. Das Patent betraf Grundlagentechnologie des von Biontech produzierten Coronaimpfstoffs. Die Entscheidung beeinflusse ein vorläufig ausgesetztes Parallelverfahren am Landgericht Düsseldorf, wo Curevac eine faire Entschädigung für behauptete Patentrechtsverletzungen durch Biontech fordert. FAZ (Thiemo Heeg/Marcus Jung) und LTO berichten.
KG Berlin zu nackten Brüsten im Schwimmbad: Im Streit über eine Entschädigungsforderung wegen des Verbots, sich als Frau "oben ohne" in einem Schwimmbad aufzuhalten, hat das Land Berlin gegenüber dem Kammergericht ein teilweises Anerkenntnis erklärt. Das Gericht hatte dies bei der mündlichen Verhandlung aufgrund der eindeutigen Diskriminierung angeregt, erinnert LTO. Die Höhe der Entschädigung wird es nun später selbst festsetzen.
OLG Hamburg zu geplantem islamistischem Anschlag: Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen aus Syrien stammenden Mann zu fast fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 29-Jährige habe sich aus Frust über seine Lebenssituation zunächst radikalisiert und nach Koranverbrennungen in Schweden den Plan gefasst, dort einen Anschlag in einer Kirche zu verüben, berichtet die FAZ (Julian Staib).
OLG Düsseldorf zu Süßwaren-Kartell: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Bußgelder gegen die Unternehmen Bahlsen, CFP Brands und Griesson de Beukelaer wegen kartellrechtswidrigem Informationsaustausch zwischen 2006 und 2008 dem Grundsatz nach bestätigt, in der Höhe aber reduziert. Maßgeblich hierfür seien die geringe Bedeutung der Absprachen sowie die erhebliche Verfahrensdauer. LTO und FAZ (Marcus Jung) berichten.
LG Dortmund - tödlicher Polizeieinsatz: Am Landgericht Dortmund begann die strafrechtliche Aufarbeitung des tödlichen Polizeieinsatzes vom 8. August 2022, bei dem ein 16-jähriger Geflüchteter aus dem Senegal erschossen wurde. Dem Todesschützen wird Totschlag vorgeworfen. Darüber hinaus sind zwei Kollegen und zwei Kolleginnen des Polizisten angeklagt, an dem "unverhältnismäßigen" Einsatz beteiligt gewesen zu sein. Dem Vorwurf strukturellen Rassismus', der auch auf einer Demonstration vor dem Gericht erhobenen wurde, hat der Hauptangeklagte in einer Erklärung seines Verteidigers widersprochen. FAZ (Leonie Feuerbach) und taz (David Bieber) berichten.
VG Gera zu journalistischem Auskunftsverlangen: MenschenMachenMedien (Peter Nowak) weist auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera hin, mit dem eine Journalistin das Recht erstritten hat, Einsicht in – bereits vollstreckte - Durchsuchungsbeschlüsse gegen zahlreiche Teilnehmende einer 1. Mai-Demo zu nehmen.
GBA – Krieg in Gaza: Die Menschenrechtsorganisation ECCHR hat den Generalbundesanwalt aufgefordert, Ermittlungen wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches durch die israelische Armee in Gaza aufnehmen. Nach dem exklusiven Bericht der SZ (Dunja Ramadan) ist unmittelbarer Anlass des Schreibens der Tod einer sechsköpfigen Familie mit deutscher Staatsbürgerschaft im Gaza-Streifen Ende Oktober.
Recht in der Welt
USA - Trump/Wahlausschluss: Der Supreme Court des US-Bundesstaats Colorado hat entschieden, dass Donald Trump nicht an den republikanischen Vorwahlen von Colorado teilnehmen darf. Das Gericht berief sich auf den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung, wonach niemand ein öffentliches Amt ausüben darf, wenn er an einem "Aufstand oder Aufruhr" gegen die Verfassung teilgenommen hat, nachdem er einen Eid auf ihre Verteidigung abgelegt hat. Trump will Rechtsmittel zum US-Supreme Court einlegen. Es berichtet spiegel.de.
IStGH/Russland – Angriff auf die Ukraine/Abschuss Flug MH 17: Ein geflüchteter russischer Militärangehöriger, früher Oberst in der sogenannten Volksrepublik Donezk, hat sich dem Internationalen Strafgerichtshof als Zeuge zur Verfügung gestellt. Igor Salikow wolle sowohl über den russischen Überfall auf die Ukraine als auch den Abschuss des Flugzeugs MH17 im Jahr 2014 aussagen, schreibt die taz (Tobias Müller).
Österreich – Sebastian Kurz: Die FAZ (Stephan Löwenstein) zieht ein Zwischenfazit zum Strafprozess gegen den früheren österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussagen. Dessen Verteidigung ziele vor allem auf die Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Thomas Schmid ab. Die vom Gericht angebotene "goldene Brücke" der Annahme eines "Aussagenotstands" sei von Kurz nicht angenommen worden.
Polen – Verfassungsgericht: Der Veröffentlichung einer Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts über eine Bestimmung des Jagdgesetzes hat die neue Regierung im Amtsblatt einen einleitenden Vermerk vorangestellt. Nach diesem seien dem Gericht "die Merkmale eines rechtmäßig berufenen Gerichts entzogen, sofern sich in seiner Zusammensetzung eine nicht befugte Person befindet." Die Erklärung folge Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, erklärt die FAZ (Niklas Zimmermann).
Polen – Justizminister: Die FAZ (Gerhard Gnauck) porträtiert den neuen polnischen Justizminister Adam Bodnar. Dem 46-jährigen parteilosen Juristen falle nach den Worten Donald Tusks die Aufgabe zu, "den ruinierten Rechtsstaat wiederaufzubauen."
Sonstiges
Terroristische Internet-Inhalte: In einer Seite Drei-Reportage über die Ermittlungsarbeit gegen terroristische Inhalte in sozialen Netzwerken schreibt die SZ (Christoph Koopmann/Georg Mascolo), dass sich Behörden zunehmend erfolgreich auf das Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz (TerrOlBG) stützen. Das weithin unbemerkte, im Juni 2022 verabschiedete nationale Durchführungsgesezt zur EU-"Terrorist-Online-Content"-Verordnung verpflichte Netzwerkanbieter, Posts oder Foren mit entsprechenden Inhalten nach einer Meldung innnerhalb einer Stunde zu löschen. Dies funktioniere erstaunlich erfolgreich, sogar Telegram komme Anordnungen nach.
Das Letzte zum Schluss
Internationale Beziehungen: In der Reihe "Meine Urteile" beschreibt Amtsrichter Thomas Melzer in der Zeit "heiter-abgründige Seiten" aus Verfahren mit seiner Beteiligung. Etwa den Fall eines polnischen Einbrechertrios, das Fahrzeuge zwar mit heißer Ware, aber ungenügend Benzin für die Fahrt in die Heimat befüllt hatte. Der Versuch, an einer brandenburgischen Tankstelle mit Zloty zu bezahlen, scheiterte trotz des zutreffenden Hinweises: "Aber die Deutschen zahlen doch in Polen auch mit Euro?"
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2023: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53462 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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