Noch vor der Regierungsbildung versucht sich die Ampel an Maßnahmen gegen die vierte Corona-Welle. Das BSG verhandelt zu den Kosten einer künstlichen Befruchtung in einer lesbischen Ehe und VW gerät ins Visier von Klimaaktivisten.
Thema des Tages
Corona – Beschränkungen/Infektionsschutzgesetz: Am morgigen Donnerstag soll der Bundestag in erster Lesung über die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Der von der geplanten Ampel-Koalition erarbeitete Gesetzentwurf sehe ein Auslaufen der "epidemischen Lage" vor und schränke damit die den Bundesländern nach § 28a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Verfügung stehenden Maßnahmen ein, analysiert LTO (Christian Rath). Insbesondere sei ein sogenannter Shutdown nicht mehr möglich. Den Ländern verbliebe allerdings über die Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrates zwar nicht die Möglichkeit, das Auslaufen der nationalen "epidemischen Lage" zu blockieren. Es bleibe ihnen aber unbelassen, eine landesweite "epidemische Lage" auszurufen und hierüber auf das Instrumentarium von § 28a Abs. 1 IfSG zuzugreifen. Eine zentrale neue Maßnahme, die Einführung der sogenannten 3G-Pflicht für Beschäftige, wird vom Hbl (Jürgen Klöckner/Frank Specht) vorgestellt. Eine Übersicht zu den ins Auge gefassten Änderungen und Neuregelungen bringt die FAZ (Marlene Grunert).
Auf Verfassungsblog machen Anna Katharina Mangold und Johannes Gallon, Rechtsprofessorin und wissenschaftlicher Mitarbeiter, eine "erhebliche Unkenntnis über den verfassungs- und infektionsschutzrechtlichen Rahmen" der Maßnahmen in der politischen und journalistischen Debatte aus. Auch wenn Wortmeldungen wie die des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), der der geplanten Ampel-Koalition Untätigkeit vorwarf, angesichts der "politisch extrem ramponierten Lage der Unionsparteien" verständlich seien, bleibe zu beachten, dass es "gerade wieder um Menschenleben" gehe. Deren Schutz sollte auch "in den nun anstehenden informellen Verhandlungen" an erster Stelle stehen.
Für Christina Berndt (SZ) erschüttere die wohl künftige Regierung mit ihren ersten Entscheidungen "das Vertrauen in ihre Zukunftsfähigkeit". Dies wecke Zweifel an ihrer Fähigkeit, mit den Herausforderungen des Klimaschutzes zurecht zu kommen.
Corona – Impfpass-Fälschung: Neben der Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält das Artikelgesetz auch Vorschläge zur Änderung des Strafgesetzbuches. Nach dem Willen der mutmaßlichen Ampel-Koalition soll die Bestrafung der Impfpass-Fälschung rechtssicher gestaltet werden. Der hierzu "interessanteste Punkt" sei in der Gesetzesbegründung festgehalten, schreibt die FAZ (Helene Bubrowski). Dort heiße es in direkter Antwort an das Landgericht Osnabrück, dass Gesundheitszeugnisse wie Impfpässe "in aller Regel Urkunden seien", was die Anwendbarkeit des Tatbestands der Urkundenfälschung gem. § 267 Strafgesetzbuch (StGB) eröffne. Für eine Strafbarkeit wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen gem. § 277 StGB verbleibe somit ein nur noch ein enger Anwendungsbereich.
Rechtspolitik
Verbraucherschutz: Mit der Umsetzung der auch als "Omnibus"-Richtlinie bekannten "Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union" in nationales Recht sind auch hierzulande die inhaltlichen Anforderungen an AGBs gestiegen, schreibt Rechtsanwalt Andreas Lober im Recht- und Steuern-Teil der FAZ. Vor allem Unternehmen mit digitalen Angeboten seien gehalten, ihre AGB und deren Kommunikation gegenüber Verbrauchern zu überarbeiten. Anderenfalls drohten Bußgelder.
Justiz
BSG – künstliche Befruchtung: Das Bundessozialgericht wird am heutigen Mittwoch darüber verhandeln, ob gesetzliche Krankenkassen die Kosten der künstlichen Befruchtung einer lesbisch Verheirateten übernehmen muss. Bei heterosexuellen Ehen würden diese Kosten übernommen, wenn Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Das Bayerische Landessozialgericht habe diese gesetzlich vorgesehene Ungleichbehandlung mit der Möglichkeit gerechtfertigt, dass ein homosexueller Ehepartner das Kind nicht adoptiere und damit dessen Wohl gefährde.
LG Braunschweig – Klimawandel/VW: Die zwei Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland und ein Biobauer haben beim Landgericht Braunschweig eine Klage anhängig gemacht, in der sie VW vorwerfen, den Klimawandel durch ihre Autos entscheidend zu beschleunigen. Die Kläger erkannten hierin unzulässige Eingriffe in Freiheits- und Eigentumsrechte und beriefen sich u.a. auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April. Laut LTO habe der Konzern erklärt, dass Zivilgerichte kein passender Ort seien, um Klimaschutz zu sichern. Dieser Ansicht schließt sich Sven Astheimer (FAZ) in einem Kommentar an. Wie bei anderen Klimaklagen drohe auch hier "ein tiefer Eingriff in die unternehmerischen Grundfreiheiten". Die Definition gesellschaftlicher Ziele sei in einem freiheitlich-demokratischen System Aufgabe der Politik.
BVerfG zur Zwangsbehandlung Demenzkranker: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ärztliche Zwangsmaßnahmen auf Grundlage des 2017 eingeführten § 1906a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgewiesen, weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft worden war. Die beschwerdeführende Tochter und Betreuerin wollte erreichen, dass ihrem demenzkranker Vater Medikamente heimlich verabreicht werden, indem sie ins Essen gemischt werden. Eine derartige Zwangsbehandlung solle nicht nur in stationären Krankenhäusern zulässig sein, argumentierte die Tochter laut LTO. Der Karlsruher Beschluss habe aber Zweifel an der Erforderlichkeit eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht geäußert.
BGH zu DFB-Sanktionen: In der vergangenen Woche entschied der Bundesgerichtshof, dass die vom DFB verhängten Geldstrafen gegen Vereine wegen missbilligtem Fanverhalten zulässig sind, weil sie präventive Maßnahmen und eben keine Strafen seien. Der SWR RadioReportRecht (Kolja Schwartz u.a.) analysiert die Entscheidung und lässt hierbei auch Beteiligte zu Wort kommen.
BVerwG zu Vorkaufsrecht: Bei der Ausübung eines kommunalen Vorkaufsrechts an Grundstücken sind Annahmen zur zukünftigen Nutzung durch den privaten Kaufinteressenten nicht zu berücksichtigen. Dies entschied laut spiegel.de das Bundesverwaltungsgericht in einem Berliner Fall. Das Vorkaufsrecht sei ausgeschlossen, wenn das betroffene Grundstück entsprechend städtebaulicher Ziele oder Zwecke bebaut ist und genutzt wird und Gebäude mängelfrei sind.
BAG zu Kopftuchverbot: Eine für den heutigen Mittwoch terminierte mündliche Verhandlung zur Zulässigkeit des einer Drogeriemarktmitarbeiterin erteilten Verbots, auf der Arbeit ein Kopftuch zu tragen, ist wegen eines Parteivergleiches aufgehoben worden. LTO erinnert daran, dass die Sache bereits mehrere Gerichte, zuletzt im vergangenen Juli den Europäischen Gerichtshof, beschäftigte. Zum Inhalt des geschlossenen Vergleichs ist nichts bekannt.
BAG zu DSGVO-Anspruch: Ende August hat das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zu den Voraussetzungen und der Reichweite eines Schadensatzanspruches wegen Datenschutzverstößen nach der Datenschutzgrundverordnung zur Klärung vorgelegt. Sollte sich hierbei die "extrem verbraucherfreundliche" Auslegung des BAG durchsetzen, müssten sich Unternehmen auf eine Klagewelle "wie bei Dieselverfahren einstellen", prognostiziert Rechtsanwalt Tim Wybitul im Recht und Steuern-Teil der FAZ.
LG Frankfurt/M. – Negativzinsen: Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt am Landgericht Frankfurt/M. gegen die Praxis der Commerzbank, Negativzinsen auf Spareinlagen zu erheben. Nach Ansicht der Klägerin stellten die von der Bank als Verwahrentgelte bezeichneten Gebühren eine unzulässige Abwälzung allgemeiner Betriebskosten oder sonstiger Aufwendungen dar, zitiert das Hbl (Elisabeth Atzler) eine Sprecherin der Verbraucherzentrale.
LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Im Verfahren gegen die mutmaßliche Sekretärin im KZ Stutthof hat dem Landgericht Itzehoe ein Sachverständiger sein für das Gericht erstelltes Gutachten zur Rolle von weiblicher Zivilangestellten der SS im KZ-System erläutert. Eine Schreibkraft auf der Chefetage habe Einblicke gehabt. Der Antrag eines Nebenklagevertreters, die Ausführungen des Sachverständigen zugunsten der Vernehmung hochbetagter Zeitzeugen zu unterbrechen, wurde nicht beschieden, berichten SZ (Peter Burghardt) und spiegel.de (Julia Jüttner).
LG Wuppertal zur Tötung von fünf Kindern: Im Feuilleton schreibt die FAZ (Patrick Bahners) über die Berichterstattung zum Verfahren gegen Christiane K., die vom Landgericht Wuppertal wegen Mordes ihrer fünf Kinder verurteilt wurde. Wie vom früheren Bundesrichter Thomas Fischer in dessen True Crime-Podcast "Sprechen wir über Mord" beschrieben, dienten kantinenpsychologische Beschreibungen von Gesichtsausdrücken, Körperhaltungen und Kleiderwahl der Angeklagten wohl zuvörderst der "Einbildung, Mörder seien andere Menschen als wir".
LG Berlin – Kannibalismus: Dem Landgericht Berlin erstattete ein Rechtsmediziner seine Einschätzung zur möglichen Todesursache im Kannibalismus-Verfahren gegen einen Lehrer. Aus dem aufgefundenen Torso des Geschädigten könne ein "massiver Blutverlust" als Todesursache geschlossen werden. Dieser könne etwa durch einen Kehlschnitt verursacht sein. Der Sachverständige widerspricht damit indirekt der Aussage des Angeklagten. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.
AG Berlin-Tiergarten zu Missbrauch durch Arzt: Nach Informationen von spiegel.de (Wiebke Ramm) haben im Fall des wegen sexuellen Missbrauchs eines Patienten vom Berliner Amtsgericht Tiergarten verurteilten Arztes sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
BFH-Präsidium: LTO berichtet über den Stand der geplanten Ernennung von Hans-Josef Thesling zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs. Diese rücke näher, nachdem Eilantrag und Anhörungsrüge einer Konkurrentin verwaltungsgerichtlich zurückgewiesen wurden. Dagegen seien bezüglich des Vizepräsidenten-Postens immer noch mehrere Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.
Recht in der Welt
EuGH – EuHB: Trotz Brexit muss Irland Personen, die auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgesetzt wurden, weiterhin nach Großbritannien überstellen. Nach Einschätzung der Generalanwältin Juliane Kokott seien die entsprechenden Bestimmungen des Austrittsabkommens der EU für Irland bindend. Irland habe einen bestehenden Beteiligungsvorbehalt nicht ausgeübt. LTO berichtet.
Frankreich – Windpark: Wegen "anormaler Nachbarschaftsstörung" und gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat ein französisches Berufungsgericht einem Ehepaar gut 100.000 Euro Schadensatz zuerkannt. Die Summe beinhaltet auch einen Ausgleich für den Wertverlust ihres nahe eines Windparks gelegenen Grundstücks, berichtet die FAZ (Marcus Jung/Niklas Zaboji). In der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit werde bislang davon ausgegangen, dass windradbedingte Immissionen grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führen. Dies schließe erfolgreiche Schadensatzklagen aus.
USA – Abtreibungsgesetz Texas: Anfang September wies das Oberste Gericht der USA einen gegen das besonders strenge Abtreibungsgesetz im Bundesstaat Texas gerichteten Eilantrag als unzulässig zurück. Die österreichischen Universitätsassistenten Christoph Gärner und Roman Friedrich erläutern auf JuWissBlog die auf einem "kreativen Durchsetzungsmechanismus" des Gesetzes beruhende Entscheidung.
Südafrika – Oscar Pistorius: Der 2017 wegen Mordes seiner damaligen Lebensgefährtin verurteilte frühere Leichtathlet Oscar Pistorius könnte demnächst auf Bewährung aus der Haft entlassen werden. Wie FAZ (Claudia Bröll) und bild.de (Kai Feldhaus) schreiben, müsse sich Pistorius zunächst mit den Hinterbliebenen der Geschädigten zu einem Versöhnungsversuch treffen.
Juristische Ausbildung
Corona – Referendariat: LTO-Karriere (Pauline Dietrich) hat nachgefragt, inwiefern Referendaren und Referendarinnen ein Ausgleich für coronabedingte Nachteile gewährt worden ist. Die beteiligten Länder bestanden darauf, dass die Pandemie die Hochwertigkeit der Ausbildung nicht untergraben habe. Hessen biete den Referendar:innen aber zum Ausgleich eventueller Nachteile Crashkurse zur Examensvorbereitung an. Nordrhein-Westfalen hat das Referendariat um einen Monat verlängert.
Sonstiges
Boris Palmer: Im Streit um einen möglichen Parteiausschluss des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer (Grüne) hat dessen Anwalt Rezzo Schlauch den zuständigen Landesverband aufgefordert, Antrag und Begründung der Schiedskommission zuzustellen. Eben dieser Schritt sei bislang unterblieben, so Schlauch gegenüber der FAZ (Rüdiger Soldt). Mit einem "negativen Feststellungsantrag" solle das Palmer schadende Verfahren nunmehr gestoppt werden.
Betriebsverfassungsgesetz: Die FAZ (Dietrich Creutzburg) erinnert in ihrem Wirtschafts-Teil an die heute vor 50 Jahren beschlossene Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag. Erstmals sei den Betriebsräten das Recht eingeräumt worden, über wesentliche Fragen der Arbeitsorganisation mit der Betriebsleitung zu verhandeln. Das Gesetz habe zudem der fünf Jahre später eingeführten paritätischen Vertretung der Arbeitnehmerseite in großen Betrieben den Weg bereitet.
Das Letzte zum Schluss
Ende gut: Die Verhältnisse auf dem Berliner Wohnungsmarkt machen auch vor einem Original wie dem Sänger Frank Zander nicht halt: Nach einem Streit mit seinem Vermieter hielt das zuständige Amtsgericht eine von diesem angestrengte Räumungsklage für begründet. Nach mehr als 50 Jahren aus seiner Mietwohnung ausziehen muss Zander dennoch nicht. spiegel.de berichtet, dass Vermieter und Sänger "einen Schritt aufeinander zugegangen" sind und hierbei "eine faire Lösung" gefunden haben, die einen Fortbestand des Mietverhältnisses beinhaltet.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/mpi
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 10. November 2021: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46605 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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