Sachverständige halten den Nachtragshaushalt 2023 mit rückwirkender Notlagenfeststellung für verfassungskonform. Das LAG Düsseldorf geht neue Wege beim DSGVO-Schadensersatz. Der Supreme Court prüft den Opioid-Vergleich mit Familie Sackler.
Thema des Tages
Haushalt: Die Haushaltsausschuss des Bundestags hörte Sachverständige zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2023 und zur geplanten Erklärung einer Notlage gem. Art. 115 Abs 2 Satz 6 GG. Die Experten haben die von der Bundesregierung unternommenen Buchungskorrekturen für den laufenden Haushalt 2023 im Wesentlichen gebilligt. Dass im Nachtragshaushalt entsprechend der jüngsten Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts Kosten von Energiepreisbremse und Aufbauhilfe für das Ahrtal nunmehr im laufenden Jahr verbucht werden, mache wegen der daraus folgenden Verletzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse zwar eine erneute Notlagenerklärung erforderlich. Deren rückwirkende Erklärung hielten die geladenen Sachverständigen jedoch für ausnahmsweise vertretbar. Umstritten blieb, ob auch für die sonstigen Sondervermögen des Bundes, die nicht über Notlagenkredite finanziert werden, das Jährlichkeitsprinzip gilt. Ggf. kämen im Haushalt 2023 weitere 18 Mrd. Euro Schulden hinzu. Über die Anhörung berichten u.a. SZ (Georg Ismar/Henrike Roßbach) und LTO (Christian Rath). Die FAZ (Manfred Schäfers) stellt in den Mittelpunkt ihres Berichtes kritische Einschätzungen, etwa des Bundesrechnungshofs.
Schuldenbremse: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch fordert der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof die Politik auf, Vorschlägen zu widerstehen, die Schuldenbremse durch eine Reform zu umgehen. Das "einfache" Prinzip der Finanzierung von Ausgaben durch Steuereinnahmen müsse unbedingt verwirklicht bleiben. "Der für den Unternehmer vernünftige Gedanke", die Ertragskraft seines Unternehmens durch kreditfinanzierte Investitionen zu steigern, könne "auf den Staat nicht" übertragen werden. Staatlich geschaffene Einrichtungen wie "Krankenhäuser, Universitäten, Kindertagesstätten oder Straßen" würden die Tilgung von Krediten um "nicht einen Euro" voranbringen.
Rechtspolitik
EuGH-Richterwahl: Als erster Deutscher steht Thomas von Danwitz vor einer vierten Amtszeit als Richter am Europäischen Gerichtshof. LTO (Christian Rath) hat erfahren, dass die Bundesregierung von Danwitz für eine erneute Amtszeit vorgeschlagen hat. Der deutsche Richterwahlausschuss hatte Anfang Oktober zugestimmt. Die nun noch anstehende Ernennung durch den EU-Ministerrat sei reine Formsache. Der Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Kölner Universität habe bei seiner Erstberufung im Jahr 2006 als Konservativer gegolten, sich mittlerweile jedoch auch Respekt bei Linken und Bürgerrechttler:innen erarbeitet, insbesondere durch die von ihm vorbereiteten EuGH-Urteile zum Datenschutz.
Chatkontrolle: Die von EU-Innenkommissarin Ylva Johansson geplante Verordnung zum Schutz von Kindern gegen Missbrauch im Internet ist offenbar gescheitert, berichtet die FAZ (Hendrick Kafsack). Die Kommissarin habe die EU-Innenminister über eine "Notlösung" informiert, wonach eine bisherige Übergangsregelung verlängert werden, die die freiwilligen Überwachung unverschlüsselter Kommunikation durch Internetanbieter erlaubt. Dies dürfe als Eingeständnis verstanden werden, dass die rechtlichen Bedenken gegen das als Chatkontrolle bekannt gewordene Vorhaben nicht zu beseitigen seien.
Cannabis: Über die vorläufige Verschiebung des Vorhabens, den Konsum von Cannabis für Erwachsene teilweise zu legalisieren, berichtet nun auch die SZ (Angelika Sklavik). Auf Wunsch der SPD soll das Gesetz im Bundestag erst im kommenden Jahr beschlossen werden.
Im Feuilleton der FAZ (Claudius Seidl) wird dargelegt, dass es das sinnvollste Motiv einer Legalisierung sei, "den Drogenhändlern die Geschäftsgrundlage zu nehmen." Der nun verschobene Entwurf sei "zu lax und zu streng zugleich", indem er aufgrund "krasser Fehlkalkulationen" zahlreiche Folgeprobleme der Beschaffung legalen Cannabis ignoriere. In einem Interview mit der Welt (Kaja Klapsa) erläutert der Bundestagsabgeordnete Sebastian Fiedler (SPD) die Gründe seines nach wie vor anhaltenden Widerstands gegen den jetzigen Gesetzentwurf.
Künstliche Intelligenz/körperliche Darstellungen: Rechtsprofessor Jannis Lennartz beschreibt im Recht und Steuern-Teil der FAZ Regelungslücken bei der kommerziellen Verwertung des rechtmäßigen Einsatzes von KI für Zwecke digitaler Repräsentation. Zwar biete das Urheberrecht einen persönlichkeits- und einen verwertungsrechtlichen Teil. Demgegenüber sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht hierzulande vor allem als Schutzrecht ausgelegt und damit zur Durchsetzung privatautonomer Entscheidungen über den Einsatz von KI-Systemen wenig geeignet.
Justiz
LAG Düsseldorf zu DSGVO-Schadensersatz: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in der vergangenen Woche in einer Auseinandersetzung zwischen einem ehemaligen Mitarbeiter und dessen vormaliger Arbeitgeberin einen Verstoß gegen das Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung festgestellt, die begehrte Entschädigung jedoch verweigert. In einer Urteilsbesprechung zeigt sich Rechtsprofessor Michael Fuhlrott auf LTO überrascht: Seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2016 sei das Auskunftsrecht zentraler datenschutzrechtlicher Bestandteil gewesen. Die Rechtsprechung habe sich in den vergangenen Jahren allenfalls noch mit der Höhe von Entschädigungsansprüchen bei Verletzungen befasst. Demgegenüber habe der Europäische Gerichtshof im vergangenen Mai an die Erforderlichkeit der Darlegung eines konkreten Schadens erinnert. Dass sich das LAG nun möglicherweise auf diese Entscheidung berufen habe und in der zeitlichen Verzögerung einer Auskunft keinen immateriellen Schaden zu erkennen vermochte, sei neu und sehr wahrscheinlich auch inhaltlicher Schwerpunkt im weiteren Instanzenzug.
EuGH zu DSGVO: Behördliche Bußgelder gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung sind nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nur dann rechtens, wenn der verantwortlichen Person zumindest fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Entsprechende Feststellungen müsse in einem die Deutsche Wohnen betreffenden Fall nun noch das Berliner Kammergericht treffen, so LTO und FAZ (Jonas Jansen/Marcus Jung).
BVerfG zu Corona-Gutscheinlösung: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Frankfurt/M. gegen die so genannte Gutscheinlösung während der Corona-Pandemie als unzureichend begründet und damit unzulässig verworfen. Art. 240 § 5 EGBGB a. F. erlaubte es Veranstaltern bei coronabedingt abgesagten Veranstaltungen, einen Gutschein auszugeben, statt den Ticketpreis zu erstatten. Das BVerfG sah darin keine Verletzung der Verhältnismäßigkeit, weil die Ticketkäufer:innen im Falle einer Insolvenz der Veranstalter ja ganz leer ausgegangen wären. beck-aktuell berichtet.
BVerfG zu Bundestagswahlrecht 2020: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Yannik Breuer und Jannik Klein untersuchen auf Verfassungsblog die letztwöchige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des 2020 leicht reformierten Bundestagswahlrechts und legen hierbei besonderen Wert auf eine Analyse des beigefügten Sondervotums zur Normenklarheit von Wahlgesetzen. Als "Unterschied zwischen der Senatsmehrheit und der Senatsminderheit" machen die Autoren eine "im Ergebnis unterschiedlich" ausfallende Abwägungsentscheidungen aus. Grundsätzlich habe das Urteil keine Vorfestlegung für die demnächst anstehende Entscheidung über die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition getroffen. Die wissenschaftliche Diskussion dürfte Anregungen vor allem aus dem Sondervotum ziehen.
BGH zu Stuttgarter Fernwärmenetz: LTO berichtet über das Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs zum Stuttgarter Fernwärmenetz. Danach hat die Stadt Stuttgart nach Ablauf des Konzessionsvertrags mit dem Energieunternehmen EnBW nicht das Eigentum an dessen Fernwärmenetz erlangt. Die Stadt kann von EnBW aber auch nicht die Beseitigung des Netzes verlangen. EnBW hat auch keinen Anspruch, ohne Ausschreibung einen neuen Konzessionsvertrag zu erhalten, um das Netz weiterzubetreiben.
BGH zu Erlös aus verjährter Straftat: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) im Recht und Steuern-Teil über eine Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs, dass Taterlöse aus Straftaten auch eingezogen werden können, wenn die zugrundeliegenden Taten bereits verjährt sind.
BSG zu Arbeitsunfall von Elternbeirat: Der Verlust zweier Finger bei Sägearbeiten auf dem eigenen Privatgrundstück ist vom Bundessozialgericht als Arbeitsunfall eines Elternbeirat anerkannt worden. Der erfolgreiche Kläger hatte den Unfall als Elternbeiratsmitglied einer Kita erlitten, als er Baumscheiben für einen Weihnachtsbasar der Einrichtung zurechtschnitt. Dass er die Arbeit daheim erledigen wollte, ist nach Ansicht des BSG unschädlich, da er innerhalb der gesetzlichen Aufgabenkreise der Gemeinde als Kita-Trägerin und innerhalb des von ihm ausgeübten Ehrenamts tätig war. LTO berichtet.
BPatG/LG Düsseldorf – Biontech/Curevac: Am 19. Dezember verhandelt das Bundespatentgericht über einen Antrag des Biotechnologieunternehmens Biontech, das ein Patent des Mitbewerbers Curevac für nichtig erklären lassen will. Die Meldung der FAZ (Marcus Jung) weist zudem auf ein am Landgericht Düsseldorf anhängiges Verfahren um von Curevac geforderten Schadendsersatz wegen Patentverletzung hin, bei dem noch vor Jahresende ein Urteil verkündet werden soll.
StA Berlin – FragDenStaat/§ 353d StGB: Über den Versuch des Berliner Aktivisten Arne Semsrott, über einen bewussten Gesetzesbruch die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB zu bewirken, berichtet nun auch LTO und erinnert in diesem Zusammenhang an die bisherige Diskussion. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Norm 1985 nicht beanstandet, zwischenzeitlich seien jedoch Entscheidungen sowohl des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als auch des Bundesgerichtshofs ergangen, auf die sich Semsrotts anwaltliche Vertretung berufe. Die taz (Jean-Philipp Baeck) zeichnet in ihrem Bericht den bisherigen Gang der Ermittlungen nach.
Recht in der Welt
USA – Opioide: Voraussichtlich im nächsten Jahr wird der Supreme Court der USA prüfen, ob der zwischen mehreren Bundesstaaten und Kommunen sowie der Familie Sackler als Eigentümer des mittlerweile in Insolvenz befindlichen Pharmaunternehmens Purdue erzielte Vergleich über eine Strafzahlung wegen der Mitverantwortung für die im Land grassierende Opiodsucht rechtmäßig ist. Die Familie hatte lediglich sechs Milliarden Dollar und individuell Betroffenen pauschale Abschläge geboten. Dies war auf Kritik u.a. des nationalen Justizministeriums gestoßen, weil der Familie immer noch ein Milliardenvermögen verbleiben würde und jegliche künftige Forderungen ausgeschlossen wären. Die Angehörigen der Opfer sind gespalten, ob sie das Angebot annehmen oder weiterverhandeln/klagen wollen. Die SZ (Peter Burghardt) berichtet.
EuGH/Luxemburg – Steuervorbescheid: Anders als das Gericht der EU entschied der Europäische Gerichtshof nun, dass zwei luxemburgische Steuervorbescheide, sog. tax rulings, zugunsten der französischen Engie-Gruppe nicht als unzulässige Beihilfe einzustufen sind. Die Bescheide seien nicht grundsätzlich unzulässig, ihr Einsatz müsse dem nationalen Steuergesetz entsprechen. Dies berichtet die FAZ (Werner Mussler).
Italien – Notwehr: Die Verurteilung eines Juweliers wegen zweifachen Mordes und einem versuchten Mord zu 17 Jahren Freiheitsstrafe hat nach Bericht der FAZ (Matthias Rüb) in Italien eine Diskussion über die Reichweite des Notwehrrechts ausgelöste. Der Laden des Verurteilten wurde im Frühjahr 2021 von drei Männern überfallen, der Ladeninhaber hatte die Verfolgung der Flüchtenden aufgenommen und schließlich zwei von ihnen getötet. Seine Anwälte hatten darauf bestanden, dass die Taten als Notwehr straffrei seien.
Sonstiges
AfD-Verbot: Im Leitartikel spricht sich Ronen Steinke (SZ) für ein Verfahren zum Verbot der AfD am Bundesverfassungsgericht aus. Dass deren "demokratiezerstörende Kraft" und ihre Absicht, "im Gewand einer legalen Partei dieses System von innen auszuhebeln" bislang lediglich als Verdacht existierten, dürfe kein Vorwand für Untätigkeit oder taktierendes Abwägen der antragsberechtigten Verfassungsorgane sein.
Morde von Hanau/Notausgang: Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zu den Morden von Hanau hat seine Arbeit abgeschlossen, die von Max Bauer (tagesschau.de) kritisiert wird. Der Ausschuss habe den Skandal weitgehend ignoriert, dass vermutlich die Polizei angewiesen hatte, den Notausgang in der Hanauer Arena-Bar zu schließen, weshalb Besucher:innen nicht vor dem rechtsextremen Mörder fliehen konnten. Der Autor fordert neue Ermittlungsmöglichkeiten, "wenn der Staat gegen sich selbst ermittelt". Am besten geeignet wäre – wegen fehlender Verstrickung in den Justizapparat eines Landes – der Generalbundesanwalt.
Arbeitszeiterfassung: Die Anwältinnen Claudia Posluschny und Michaela Zenkert machen auf beck-aktuell darauf aufmerksam, dass nun Gerichte wie das LAG München über Arbeitszeiterfassung entscheiden, nachdem der Gesetzgeber seine Pflicht zur Regelung immer noch nicht umgesetzt hat. Die Autor:innen empfehlen den Unternehmen, die noch bestehenden Freiräume bei der Ausgestaltung von Arbeitszeiterfassung zu nutzen. Möglich sei aber auch, sich am Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu orientieren.
Arbeitsrecht/Fristen: spiegel.de (Florian Gontek) klärt über populäre Irrtümer im Bereich arbeitsrechtlicher Fristen auf und erinnert in diesem Zusammenhang z.B. an die drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. In einem weiteren Beitrag interviewt spiegel.de (Florian Gontek) Rechtsanwältin Nicole Mutschke zu rechtlichen Folgen der aktuellen Kältewelle. Wer z.B. angesichts verkehrsmäßiger Einschränkungen ein Taxi nimmt, um pünktlich zur Arbeit zu gelangen, brauche nicht darauf zu hoffen, die Kosten ersetzt zu bekommen.
Cybercrime: In einem Interview mit der Welt (Thilo Komma-Pöllath) prognostiziert der Anwalt Marc Maisch eine "revolutionäre Entwicklung von Cybercrime" in den nächsten Jahren. Dem kriminellen Einsatz von KI-Systemen hätten Ermittlungsbehörden hierzulande angesichts mangelhafter Ressourcen und Kompetenzen kaum etwas entgegen zu setzen.
Hasskriminalität im Internet: Der SWR-RadioReportRecht (Gigi Deppe/Finn Hohenschwert) befasst sich in dieser Woche mit verschiedensten Formen von Übergrifflichkeiten im Netz und stellt Arbeitsweise und Hilfsmöglichkeiten der Organisation Hate Aid vor.
Das Letzte zum Schluss
Preisgeld: Die Medien-Persönlichkeit Yeliz Koc hat mit ihrem Sieg bei der Show "Promi Big Brother" auch 100.000 Euro Preisgeld gewonnen. Gewohnt volksnah klärt bild.de (Dirk Steinbach/Thomas Reichel) über das steuerliche Schicksal der Prämie auf. Ein früherer "Big Brother"-Sieger habe mit der Frage, ob er die von ihm gewonnene Million versteuern müsse, bereits den Bundesfinanzhof beschäftigt. Der entschied 2012, dass seine Tätigkeit wegen des Wettkampfcharakters als "steuerpflichtige sonstige Leistung" einzustufen sei.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 6. Dezember 2023: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53348 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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