Vor dem IGH hat die Genozid-Verhandlung gegen Israel begonnen. Christian Heinz (CDU) wird neuer hessischer Justizminister. Eckpunkte des Bundesjustizministers zum Abstammungs-, Sorge- und Umgangsrecht wurden bekannt.
Thema des Tages
IGH/Israel - Krieg in Gaza: Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag hat die Anhörung im Eilverfahren wegen des Völkermord-Vorwurfs gegen Israel begonnen. Am ersten Prozesstag trug Südafrika als Kläger seine Argumention vor, dass Israel mit seinem Vorgehen gegen die Palästinenser im Gaza-Streifen gegen die Uno-Völkermordkonvention verstoße. Südafrikas Rechtsvertreter schilderten Beispiele militärischer Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sowie zahlreiche Äußerungen israelischer Politiker:innen und Militärs aus den vergangenen rund drei Monaten, die auf eine Absicht hindeuten, die Palästinenser:innen im Gaza-Streifen zu vernichten. Am heutigen Freitag wird Israel seine Position darlegen. Es wird erwartet, dass der IGH noch im Verlauf des Januars über den Eilantrag Südafrikas entscheidet, dass Israel seinen Militäreinsatz sofort einstellen müsse. Über den Prozessauftakt berichten ausführlich die FAZ (Marlene Grunert/Christian Meier), taz (Tobias Müller/Marco Keilberth), beck-aktuell und LTO.
Der Völkerrechtler Christian J. Tams erläutert im Interview mit spiegel.de (Francesco Collini) die rechtlichen Hintergründe des Verfahrens und die Voraussetzungen für die von Südafrika angestrebte Eilentscheidung. Südafrika müsse danach lediglich plausibel machen, dass Israels Militäraktionen tatsächlich das Risiko von Völkermordhandlungen in sich bergen. spiegel.de (Juliane von Mittelstaedt) stellt die Argumente beider Seiten ausführlich dar und sieht durchaus Erfolgsaussichten für Südafrika, insbesondere weil bestimmte Aussagen von rechtsextremistischen israelischen Regierungspolitiker:innen in Israel folgenlos blieben. Einige Argumente in der Klage Südafrikas seien nicht von der Hand zu weisen, so der israelische Menschenrechtsanwalt Michael Sfard im Text.
Die taz (Eric Bonse) widmet sich der Reaktion der EU auf das Verfahren, die bisher aus einem "lauten Schweigen" bestehe. Grund dafür sei die Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten: Die EU sei tief gespalten und vermeide es, sich auf eine Seite zu schlagen.
Rechtspolitik
Justizminister Hessen: Christian Heinz, der rechtspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, soll neuer hessischer Justizminister werden. Der bisherige Justizminister Roman Poseck (CDU) soll künftig als Innenminister der großen Koalition in Hessen fungieren. hessenschau.de berichtet.
Abstammung ¦ Sorge- und Umgangsrecht: Voraussichtlich in der kommenden Woche will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zwei Eckpunkte-Papiere zur Reform des Familienrechts veröffentlichen. Die taz (Anne Fromm/Christian Rath) stellt die Eckpunkte vorab vor. Im Abstammungsrecht soll die automatische Mitmutterschaft der lesbischen Ehefrau eingeführt werden. Außerdem soll die Möglichkeit für "Elternschaftsvereinbarungen" geschaffen werden. Im Sorge- und Umgangsrecht soll das "kleine Sorgerecht" ausgeweitet und das "Wechselmodell" geregelt werden. Zudem ist ein besserer Schutz vor häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren vorgesehen.
Die Eckpunkte zeigen, was die Ampel-Koalition bei aller Verschiedenheit doch eint, stellt Anne Fromm (taz) in einem separaten Kommentar positiv heraus. Die geplanten familienrechtlichen Reformen würden das Leben vieler Familien in Deutschland erheblich verbessern. Zu zögerlich sei Buschmann aber, wenn er weiterhin nur zwei rechtliche Elternteile pro Kind zulässt. Dies werde mancher Konstellation nicht gerecht.
Familienstartzeit: Wie LTO (Hasso Suliak) berichtet, blockiert die FDP einen Gesetzentwurf, der die Möglichkeit einräumen soll, dass Väter zehn Arbeitstage nach der Geburt ihres Kindes frei nehmen können, ohne auf den entsprechenden Lohn verzichten zu müssen. Der aus dem Bundesfamilienministerium stammenden Entwurf für ein "Familienstartzeitgesetz" soll Anreize schaffen, dass Väter sich schon frühzeitig in die Care-Arbeit einbringen, und Eltern damit eine partnerschaftliche Aufgabenteilung ermöglichen. Unstimmigkeit gibt es jetzt wegen der Finanzierung, die bisher durch eine von den Arbeitgebern zu bezahlende Umlage geplant ist. Das lehnt die FDP ab.
Video-Verhandlungen ¦ Dokumentation der Hauptverhandlung: Nachdem der Bundesrat im Dezember die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen zum Einsatz von Videotechnik im Zivilverfahren und zur audiovisuellen Aufzeichnung von Strafprozessen in den Vermittlungsausschuss geschickt hat, erläutert jetzt der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) bei beck-aktuell (Joachim Jahn), wie mögliche Wege zur Lösung des Konfliktes aussehen könnten. Er erwartet, dass im Verlauf des Januars Arbeitsgruppen mit Vertreter:innen von Bundestag und Bundesrat eingerichtet werden, um ein mögliches Vermittlungsergebnis vorzubereiten.
Geldautomaten: Ob es ein Gesetz zum Schutz von Geldautomaten braucht, fragt die FAZ (David Klaubert) angesichts anhaltend hoher Zahlen von Geldautomaten-Sprengungen. Oliver Huth vom Bund Deutscher Kriminalbeamter spricht sich dafür aus: "Wir haben Jahre verpennt, eben weil wir im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine gesetzliche Regelung haben", wird er zitiert.
Schwarzfahren: LTO (Hasso Suliak) fasst den aktuellen Stand in der Debatte um eine Reform des Tatbestandes der Beförderungserschleichung zusammen. So soll das "Schwarzfahren" nach der von Bundesjustizminister Marco Buschmann geplanten Änderung nur noch eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die Linke fordert weitergehend eine komplette Entkriminalisierung. Nach vorläufigen Zahlen aus der jüngsten Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes sind die Verurteilungen zu § 265a StGB im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021 merklich gesunken, die Linke führt das auf das im Juni, Juli und August 2022 geltende 9-Euro-Ticket zurück.
Bürgergeld-Sanktionen: Auch die Welt (Jan Klauth) schreibt jetzt über Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagenen Streichung des Bürgergeldes bei "Totalerweigerung" einer Arbeitsaufnahme. So weist Rechtsprofessor Alexander Thiele darauf hin, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV-Sanktionen eine völlige Streichung existenzsichernder Leistungen nur dann möglich ist, wenn "dem oder der Betroffenen eine zumutbare und existenzsichernde Arbeit tatsächlich angeboten wird, die unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten des konkreten Einzelfalls sodann jedoch ohne wichtigen Grund gleichwohl verweigert wird." Dem werde die vorgeschlagene Neuregelung aber nicht gerecht, so Thiele.
Bürokratieabbau: Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am Donnerstag seinen Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz vorgestellt. Insbesondere sollen die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege verkürzt werden. Außerdem sollen im BGB vorgesehene Schriftformerfordernisse gestrichen oder zumindest zur Textform herabgestuft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. Aus der Sicht der Wirtschaft bleibe der Entwurf aber hinter den Erwartungen zurück, weil das Arbeitsministerium und das Wirtschaftsministerium nicht "geliefert" hätten, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall Oliver Zander. FAZ (Dietrich Creutzburg) und beck-aktuell berichten.
Justiz
EuGH – Google: Generalanwältin Juliane Kokott hat laut spiegel.de und LTO ihre Anträge zum Wettbewerbsverfahren gegen Google und die Muttergesellschaft Alphabet vorgelegt. Die EU-Kommission hatte dem Internetunternehmen einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung zu Gunsten seines eigenen Preisvergleichsdienstes Google Shopping vorgeworfen und eine Sanktion in Höhe von 2,4 Mrd. Euro verhängt. Kokott schlägt nun dem Gericht vor, die dagegen gerichtete Klage abzuweisen und die Geldbuße zu bestätigen.
EuGH zu Dyson-Staubsauger: Die Firma Dyson ist vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Schadensersatzklage wegen der von der EU 2013 eingeführten Testmethode für Staubsauger gescheitert. Das EuG hat die entsprechende Verordnung im Jahr 2018 zwar auf Klage Dysons hin für nichtig erklärt, weil sie die beutellosen Dyson-Staubsauger benachteiligte. Der EuGH kam nun jedoch (wie schon das EuG 2021) zum Ergebnis, dass der EU-Kommission kein "hinreichend qualifizierter Verstoß“ gegen das Unionsrecht vorzuwerfen ist. Wegen der technischen Komplexität sei der Kommissions-Fehler entschuldbar gewesen. LTO berichtet.
BVerwG zu LNG-Pipeline Rügen: Die Deutsche Umwelthilfe hat laut FAZ (Katja Gelinsky) und beck-aktuell vor dem Bundesverwaltungsgericht einen vorläufigen Baustopp der LNG-Pipeline vor Rügen erreicht. Der Gasnetzbetreiber Gascade muss nun wegen der Laichzeit des Herings sowie der Vogelrastzeit seine Arbeiten für mehrere Monate unterbrechen. Die Umwelthilfe steht auf dem Standpunkt, dass das LNG-Terminal Rügen keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten werde, während die ökologische Belastung aus dem Projekt wachse.
BVerwG zu Unterhaltsvorschuss bei Mitbetreuung: Rechtsprofessor Christopher Schmidt bewertet auf beck-aktuell ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Dezember. Das BVerwG hatte entschieden, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur dann besteht, wenn die Mitbetreuung des Kindes durch den anderen Elternteil maximal bis zu einem Anteil von 40 Prozent besteht. Dieses Urteil schaffe ein höheres Maß an Rechtssicherheit, erweitere aber auch den Kreis der Berechtigten, meint der Autor. Die schematische Anwendung des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das BVerwG verdeutliche aber auch den Reformbedarf, den das Bundesjustizministerium im August mit seinen Eckpunkten zum Unterhaltsrecht bereits aufgegriffen habe.
KG Berlin – Spion im BND: Über die Fortsetzung der Vernehmung des Mitangeklagten und gleichzeitig Hauptbelastungszeugen Arthur E. im Spionageprozess gegen einen früheren BND-Mitarbeiter berichten SZ (Sebastian Erb) und LTO (Markus Sehl). Unter anderem ging es dabei auch um die mögliche Motivation des Hauptangeklagten: Carsten L. habe bei einem Treffen seine Unzufriedenheit mit der aktuellen Politik in Deutschland geäußert. Allerdings sei es auch um Geld gegangen: Die Anklage wirft Carsten L. und Arthur E. vor, dass sie von Russsland großzügig entlohnt wurden.
OLG Braunschweig – KapMuG-Verfahren VW: Mitte Februar soll der frühere VW-Chef Martin Winterkorn im VW-KapMuG-Verfahren aussagen. Für Winterkorn sei das ein Balanceakt, schreibt die FAZ (Christian Müßgens). Denn die Frage liege auf der Hand, warum er als Zeuge auftreten könne, bislang aber nicht als Angeklagter vor Gericht erscheinen müsse.
OLG Koblenz zu Ersatzzustellung: Ist das auf dem Umschlag eines durch Einwurf in den Briefkasten zugestellten Schriftstücks vermerkte Datum nicht eindeutig erkennbar, führt dies zur Unwirksamkeit der Ersatzzustellung. Das hat das Landgericht Koblenz laut beck-aktuell (Michael Dollmann) entschieden. Anders als noch das LG war das OLG Koblenz nicht der Auffassung, dass die Empfängerin aus Sicherheitsgründen vom früheren Datum hätte ausgehen müssen. "Da die Zustellungsverfahren grundsätzlich dazu dienen, als förmliche Verfahren für Rechtssicherheit zu sorgen und Daten nachweisen zu können, kann ein unleserliches Datum diesen Zweck ebenso wenig erfüllen wie ein gänzlich fehlendes Zustelldatum."
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun hat am Donnerstag die Zeugin D. ausgesagt, die im Vertrieb von Wirecard tätig war, aber nichts von dem so genannten Dritt-Partner-Geschäft mitbekommen habe. Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet.
LG Wuppertal – Säureangriff auf Innogy-Gründer: Im Prozess wegen des Säureangriffes auf den Energiemanager Bernhard Günther hat am Donnerstag das Opfer ausgesagt. Günther konnte den Angeklagten Marco L. aber nicht direkt als einen seiner Angreifer identifizieren, so die FAZ (Reiner Burger) in ihrem Prozessbericht.
LAG Düsseldorf zur freiwilligen Entgelterhöhung: Rechtsanwältin Annabel Lehnen erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf aus dem April 2023. Ein leitender Angestellter stritt mit seinem Arbeitgeber über die Frage, ob ihm genauso wie anderen einzelnen Kollegen mit leitendem Angestelltenstatus eine Gehaltserhöhung zusteht. Ein Vorgesetzter hatte die vom Unternehmen in der Summe gedeckelten Gehaltserhöhungen nach eigenem Ermessen verteilt. Das LAG verwies auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Unternehmen müsse die Beschäftigten gleich behandeln, wenn kein sachlicher Grund zur Differenzierung bestehe.
GenStA Berlin – Letzte Generation als kriminelle Vereinigung: Nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor durch Aktivist:innen der Letzten Generation im Dezember hat die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers von der Berliner Staatsanwaltschaft ein neues Gutachten zu einer möglichen Einstufung der Organisation als "kriminelle Vereinigung" i.S.d. § 129 StGB angefordert. LTO (Markus Sehl/Felix W. Zimmermann) erläutert den bisherigen Erkenntnisstand sowie den rechtlichen Rahmen. Der letzte Vermerk der Staatsanwaltschaft aus dem Sommer habe sich auch nur knapp gegen eine Einstufung als kriminelle Vereinigung ausgesprochen.
StA Berlin – Scheinehenvermittlung: Weil sie für eine Gebühr von 2.000 bis 35.000 Euro Vietnamesinnen an deutsche Scheinehe-Partner vermittelt haben sollen, sind jetzt acht Männer und zwei Frauen von der Berliner Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern angeklagt, so spiegel.de.
Recht in der Welt
Großbritannien – Justizirrtum "Horizon": Die britische Regierung will die Opfer eines weit reichenden Justizirrtums entschädigen. Weil die britische Post ein fehlerhaftes Computersystem namens "Horizon" für die Erstellung von Abrechnungen eingesetzt hatte, waren hunderte selbstständige Filialleiter des Staatsunternehmens im Zeitraum von 1999 bis 2015 in den Bankrott getrieben oder sogar ins Gefängnis gesteckt worden. Ihnen war vorgeworfen worden, sich unrechtmäßig bereichert zu haben, weil Steuerbehörden und Gerichte den falschen "Horizon"-Zahlen glaubten. Die Regierung in London will die Betroffenen laut LTO nun möglichst schnell und umfangreich entschädigen.
Sonstiges
AfD-Verbot: Die Debatte um ein AfD-Verbot hat sich intensiviert, nachdem das Recherchenetzwerk Correktiv am Mittwoch über ein Treffen von wichtigen AfD-Mitgliedern mit anderen Rechtsextremist:innen berichtet hatte, bei dem über die "Remigration" auch deutscher Staatsbürger:innen mit Migrationshintergrund beraten wurde. Über Reaktionen aus dem politischen Raum berichten SZ (Wolfgang Janisch/Christoph Koopmann u.a.) und LTO. Der Vorgang könne auch Auswirkungen auf ein mögliches Verbotsverfahren haben, schreibt tagesschau.de (Max Bauer/Bianca Schwarz). süddeutsche.de (Wolfgang Janisch) stellt ausführlich die Anforderungen für ein Parteiverbot dar.
Ein Pro und Contra zu einem möglichen Verbotsverfahren hat die Welt veröffentlicht: Anis Micijevic meint dabei, dass ein Verfahren zwar langwierig wäre und Risiken berge, eine Untätigkeit aber mit größeren Risiken verbunden wäre. Dagegen warnt Thomas Sigmund davor, dass sich die AfD leicht in eine Opferrolle begeben könne, wenn man ein Parteiverbotsverfahren als schärfstes juristische Mittel wähle, dann aber scheitere. Der wieder laut werdende Ruf nach einem Verbotsverfahren möge verlockend klingen, meint Reinhard Müller (FAZ) und es ließen sich auch Anhaltspunkte dafür finden, dieses Mittel des wehrhaften Rechtsstaates in Betracht zu ziehen. Allerdings könne das so wirken, als könnte die nun in drei Ländern in Umfragen deutlich stärkste Partei politisch nicht bekämpft werden. In seinem warnenden Gastbeitrag in der SZ fordert der frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) zumindest ein Verbot der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative, die ohne Zweifel verfassungswidrig sei. Da es sich bei ihr um einen Verein und keine Partei handele, reiche dazu die Unterschrift der Bundesinnenministerin und es wäre ein deutliches Signal.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 12. Januar 2024: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53620 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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