Das israelische Oberste Gericht hat den umstrittensten Teil der Justizreform für nichtig erklärt. Der Wirecard-Insolvenzverwalter verklagte EY auf Schadensersatz. Das LG Berlin wurde in einen straf- und einen zivilrechtlichen Teil geteilt.
Thema des Tages
Israel – Justizreform: Das israelische Oberste Gericht hat mit acht von 15 Richterstimmen ein zentrales Element der umstrittenen Justizreform gekippt. Für nichtig erklärt wurde die im Juli verabschiedete Gesetzesänderung, die dem Gericht die Möglichkeit genommen hatte, gegen "unangemessene" Entscheidungen der Regierung, des Ministerpräsidenten oder einzelner Minister:innen vorzugehen. Diese Änderung hätte "den Kerneigenschaften des Staates Israel als demokratischem Staat schweren und beispiellosen Schaden zugefügt", hieß es zur Begründung der Entscheidung. Damit hat das Oberste Gericht erstmals ein Gesetz für nichtig erklärt, das vom Parlament (mit einfacher Mehrheit) als "Grundgesetz" verabschiedet worden war. Die Opposition hatte die Regelung als einen Eingriff in die Gewaltenteilung und als Einfallstor für Korruption und Machtmissbrauch bezeichnet. Die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu (Likud) argumentierte dagegen, das Oberste Gericht sei in Israel zu mächtig, man wolle lediglich ein Gleichgewicht wiederherstellen. Gegen die Justizreform hatte es monatelang heftige Proteste in Israel gegeben. Nun droht eine Justizkrise. Der israelische Parlamentspräsident Amir Ochana (Likud) sprach dem Obersten Gericht die Autorität ab, ein Grundgesetz für nichtig zu erklären. Gleichzeitig kündigte der Politiker an, das Urteil vorerst nicht beachten zu wollen, "solange der Krieg auf seinem Höhepunkt ist". spiegel.de und zeit.de berichten.
Rechtspolitik
Bürgergeld-Sanktionen: Die Sa-taz (Christian Rath) analysiert, dass die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Komplett-Streichung des Bürgergeldes bei Verweigerung einer Arbeitsaufnahme mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV-Sanktionen aus dem Jahr 2019 vereinbar ist. Das BVerfG hatte die Komplett-Streichung der Existenzsicherung zwar grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt, allerdings eine Ausnahme zugelassen, wenn es um die Verweigerung eines zumutbaren Arbeitsangebotes geht, weil der Betroffene hier selbst für seine Existenz sorgen könnte. Laut spiegel.de (Florian Diekmann) könnte aber problematisch sein, dass Heil auch dann den Regelbedarf komplett streichen will, wenn die verweigerte Arbeit den Anspruch auf Bürgergeld lediglich verringern würde, weil der Lohn nicht reichen würde, um die Existenz der Betroffenen und ihrer Familie allein damit zu sichern.
Prostitution: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält laut spiegel.de nichts von einem "Sexkaufverbot". Er glaube, das Wichtigste sei, dass jedwede Ausübung von Zwang gegen Prostituierte unterbunden werden müsse, auch mit Mitteln des Strafrechts, so Buschmann auf die Frage, ob er eine Bestrafung von Freiern befürworte.
Arbeitsrecht: Die beiden Anwältinnen Ulrike Conradi und Jacqueline Piran fassen auf LTO geplante und bereits begonnene gesetzgeberische Vorhaben im Arbeitsrecht zusammen. So stehen u.a. Änderungen im Beschäftigtendatenschutz, bei der Arbeitszeiterfassung und bei der Betriebsratsvergütung auf der Agenda.
Familienrecht: spiegel.de und zdf.de beschreiben die anstehenden familienrechtlichen Vorhaben von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Im Zentrum stehen dabei abstammungsrechtliche Vereinfachungen für Frauenpaare mit Kind, Neuerungen beim Umgangsrecht für getrennte Eltern sowie die Einführung sogenannter Verantwortungsgemeinschaften, bei denen Menschen auch jenseits von Familie und Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen.
Justiz
LG Stuttgart – Wirecard/EY: Der Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé verklagt laut Hbl (René Bender/Michael Verfürden) und Sa-FAZ die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY auf rund 1,5 Milliarden Euro Schadenersatz. Bei pflichtgemäßer Prüfung hätten die Jahres- und Konzernabschlüsse der Wirecard AG und die Jahresabschlüsse der Wirecard Technologies GmbH ab 2015 nicht mehr uneingeschränkt testiert werden dürfen, argumentiert der Insolvenzverwalter. Dann wäre die Wirecard-Affäre frühzeitig aufgedeckt, schädigende Handlungen der dortigen Verantwortlichen eingestellt und die daraus resultierten Schäden unterbunden worden und nicht entstanden.
LG Berlin wird LG Berlin I und II: Das Landgericht Berlin ist, wie LTO berichtet, zum Jahresbeginn geteilt worden. Für Strafsachen wird künftig das LG Berlin I zuständig sein, die Zivilsachen werden beim LG Berlin II bearbeitet. Damit sollen beispielsweise in der Verwaltung Aufgaben klarer gefasst und das Personal künftig gezielter für die jeweiligen Bereiche – also Strafverfahren oder Zivilfälle – eingesetzt werden können.
BGH zum Rückwärtsrangieren mit Anhänger: Das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist ein "Ziehen" im Sinne von § 19 Abs. 4 S. 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das hat der Bundesgerichtshof in einem Streit zwischen der Kfz-Versicherung und der Anhängerversicherung einer Versicherungsnehmerin entschieden, die durch das Zurücksetzen mit dem Anhänger einen Schaden verursacht hatte. Nach § 19 Abs. 4 S. 4 StVG sei die KfZ-Versicherung nur dann nicht alleine verpflichtet, soweit sich durch den Anhänger eine höhere Gefahr verwirklicht habe als durch das Zugfahrzeug allein. LTO berichtet.
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Das Verfahren gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wegen des Verdachts der Marktmanipulation soll wiederaufgenommen werden, teilen jetzt auch Sa-SZ und Sa-FAZ mit. In der Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom September 2019 wurde dem Angeklagten vorgeworfen, den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Dieselmotoren informiert zu haben. Anfang Januar 2021 wurde das Verfahren gegen Winterkorn vorläufig wegen einer Erkrankung eingestellt.
LG Leipzig zu Gil Ofarim: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich auf LTO noch einmal dem Abschluss des Prozesses gegen den Sänger Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung. Das Verfahren wurde im November nach einem überraschenden Geständnis des Angeklagten nach § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt. Einstellungen gem. § 153a StPO seien aber, so Fischer, eine Form des "Deals", die im Widerspruch zur Regelung und zu den rechtlichen Anforderungen einer Verfahrensabsprache stehe, weil hier die Verständigung nicht ausreichend dokumentiert wird.
AG Starnberg zu Jens Lehmann: Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Verurteilung des ehemaligen Fußball-Nationaltorwartes Jens Lehmann Berufung eingelegt. Das AG Starnberg hat Lehmann wegen Sachbeschädigung und versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 2000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte laut zeit.de im Prozess eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 216.000 Euro gefordert.
Berliner Strafjustiz – Angriffe auf Einsatzkräfte: Zur juristischen Aufarbeitung der Silvesterkrawalle 2022/2023 schreibt der Spiegel (Jan Friedmann/Özlem Gezer u.a.), dass strafrechtlich von den Taten, die vor Jahresfrist große Empörung ausgelöst hatten, nicht viel übrig geblieben sei: Angeklagt und teilweise abgeurteilt worden seien unter anderem gefährliche Körperverletzung, schwerer Landfriedensbruch, Beleidigung, Widerstand oder tätliche Angriffe gegen Polizisten oder Rettungskräfte. Viele der damals angezeigten Vorfälle blieben wohl ungesühnt, weil sich trotz der vielen Videoaufnahmen von Zeugen und Schaulustigen aus der Nacht kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe.
Berliner Strafjustiz – Corona: Die Berliner Strafjustiz ist immer noch mit tausenden Betrugsverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie befasst. Insgesamt fast 10.000 solcher Fälle seien bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingegangen. Der Leitende Oberstaatsanwalt geht davon aus, dass es noch etliche Monate dauert, bis dieses Kapitel allein bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist, heißt es in der Di-taz-berlin.
Greenwashing: Bei deutschen Gerichten landeten nach Angaben des Hbl (Alexander Pradka) immer mehr Greenwashing-Klagen. So beschäftigte sich das Landgericht Frankfurt/M. mit der Bezeichnung "klimaneutral" für Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, beim Landgericht Kiel und in nachfolgender Instanz beim Oberlandesgericht Schleswig ging es um die Klimaneutralität von Müllbeuteln und das Landgericht Kleve musste über die Werbung eines Süßwarenherstellers entscheiden, der behauptete, klimaneutral zu produzieren, obwohl eine Kompensation durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten erfolgte.
EGMR 2023: LTO (Franziska Kring) identifiziert die wichtigsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte des vergangenen Jahres. U.a. haben Transpersonen keinen Anspruch darauf, nach der Geschlechtsanpassung den Elterneintrag im Geburtenregister ihres Kindes zu ändern. Außerdem verneinte der Gerichtshof ein Streikreicht für Lehrer:innen und hat zum ersten Mal die desolaten humanitären Zustände in einem griechischen Flüchtlings-Hotspot als "unmenschliche und erniedrigende Behandlung" eingestuft.
BVerwG 2023: LTO (Hasso Suliak) weist auf neun wichtige Urteile des BVerwG des vergangenen Jahres hin. Unter anderem hatten sich die Richter mit dem Asylanspruch eines syrischen Kriegsdienstverweigerers, der Unzulässigkeit der Auswertung der Handydaten von Asylsuchenden und den Polizeibefugnissen zum Betreten einer Flüchtlingsunterkunft befasst. Außerdem wurde über die zulässige Höhe von Parkgebühren, den Zugang zu Suizidmedikamenten und über den bayerischen Kreuzerlass entschieden.
BAG 2023: Auch im vergangenen Jahr wieder habe sich das Bundesarbeitsgericht einige "arbeitsrechtliche Bonbons" für die Adventszeit aufgehoben, schreibt LTO (Tanja Podolski) im Rückblick auf die Rechtsprechung des Erfurter Gerichtes. Es ging unter anderem um die Auswirkungen einer fehlerhaften Massenentlassungsanzeige und den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Laufe des Jahres befasste sich das BAG daneben noch einmal mit einer verweigerten Corona-Impfung bei Beschäftigten im Krankenhaus und mit der Arbeitnehmereigenschaft im Yoga-Center. Außerdem wird u.a. an das Equal-Pay-Urteil erinnert, wonach eine unterschiedliche Entlohnung nicht allein auf den Hinweis auf ein besseres Verhandlungsgeschick des Mannes gestützt werden kann.
Rechtsprechung 2023: beck-aktuell (Miriam Montag) setzt in einem vierten Teil den Rückblick auf wichtige Urteile des abgelaufenen Jahres fort: Danach gab es im Reiserecht "eine Vielzahl an interessanten Entscheidungen". Der EuGH hat im Dezember klargestellt, dass sowohl das "Scoring" als auch die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Der BGH entschied im Familienrecht zum einen zur Einbenennung eines minderjährigen Stiefkindes trotz fehlender Einwilligung des anderen Elterteils und zum anderen zur umstrittene Frage, ob bei der Vaterschaftsanerkennung das Zustimmungserfordernis der Mutter auch noch nach ihrem Tod gilt. Außerdem stellte der BFH fest, dass zwei homosexuelle Männer, die ein Kind von einer Ersatzmutter austragen lassen, die Kosten dafür nicht von der Einkommensteuer absetzen können.
Schlafende Richter: In seiner Kolumne "Vor Gericht" widmet sich Ronen Steinke (Sa-SZ) dem Phänomen des "schlafenden Richters", dem er sogar vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag begegnet sei. In Deutschland seien schon Prozesse für ungültig erklärt worden, weil ehrenamtliche Richter kurz eingenickt waren, schreibt Steinke. In Den Haag gebe es eine solche strikte Regel nicht.
Recht in der Welt
IGH/Israel - Krieg in Gaza: Südafrika hat Israel vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Völkermords an den Palästinenser:innen im Gazastreifen verklagt. Israel solle seine Angriffe unverzüglich einstellen. spiegel.de berichtet.
USA – Trump/Wahlausschluss Der US-Supreme Court muss sich nach entsprechenden Entscheidungen aus Colorado und Maine mit der Frage befassen, ob US-Staaten das Recht haben, einen Kandidaten von der Präsidentschafts-Wahl auszuschließen. Dass der Gerichtshof das bejahen werde, stehe kaum zu erwarten, meint Reymer Klüver (Sa-SZ).
USA – Sam Bankman-Fried: US-Staatsanwälte verzichteten auf den ursprünglich geplanten zweiten Prozess gegen den bereits wegen Betrugs verurteilten Kryptowährungs-Unternehmer Sam Bankman-Fried, teilt die Di-FAZ mit. Im öffentlichen Interesse sei eher ein schneller Abschluss des Falls als ein weiterer Prozess, heißt es zur Begründung. Ursprünglich sollte es im zweiten Prozess um Vorwürfe gehen, die von der Auslieferungsvereinbarung mit den Bahamas nicht umfasst waren und deshalb im ersten Prozess nicht verhandelt werden konnten.
Frankreich - Steuerfreiheit für Sportverbände: Der französische Verfassungsrat hat eine Bestimmung im Haushaltsgesetz für 2024 beanstandet. Danach sollten internationale Sportverbände wie die Fifa und ihre Mitararbeiter:innen in Frankreich weitgehende Steuerfreiheit genießen. Diese Steuervorteile seien jedoch "nicht auf objektive und rationale Kriterien gestützt" und daher verfassungswidrig, entschied der Verfassungsrat. Damit ist der Umzug der Fifa nach Frankreich gefährdet. Die Sa-Sz (Thomas Kistner) berichtete.
Sonstiges
Mehrweg: Nach einem Jahr Geltung zieht die Di-FAZ (Katja Gelinsky) eine "ernüchternde" Bilanz der Mehrwegpflicht für Außer-Haus-Essen. Von einer Verpackungswende im To-go-Bereich könne keine Rede sein, so die Autorin. Fast-Food-Ketten mauerten und Verbraucher:innen fänden Einweg bequemer. Eigentlich sind seit Januar 2023 Gastronomiebetriebe einschließlich Lieferdienste und Kantinen, Bäckereien, Tankstellen und Supermärkte mit Take-away-Angeboten verpflichtet, Mehrwegverpackungen als Alternative zum Einwegplastik für Speisen zum Mitnehmen bereitzuhalten.
Die Politik habe die Rechnung ohne die Verbraucher:innen gemacht, kommentiert Katja Gelinsky (Di-FAZ) in einem separaten Text. Mehrweg sei bislang zu wenig alltagstauglich. Mit Vorschriften, die die Wirtschaft belasteten und Verbrauchergewohnheiten nicht ausreichend berücksichtigten, sei der Umwelt nicht geholfen.
Jugendstrafrecht: Die Sa-SZ (Joshua Beer) befasst sich im großen Buch-2-Beitrag mit dem Jugendstrafrecht und der damit verbundenen Frage: Was bringt es, Jugendliche ins Gefängnis zu stecken? Zu Wort kommen ein ehemaliger Inhaftierter, der Kriminologe und Pädagoge Heinz Cornel, der Leiter der Jugendstrafanstalt Plötzensee Bill Borchert, die Sozialpädagogin Silke Postler und der Sozialarbeiter Ergün Durkut.
Scheidungen: Der Spiegel (Barbara Hardinghaus) hat sich mit dem Bochumer Scheidungsanwalt Jürgen Widder ausführlich über seine jahrzehntelange Arbeit unterhalten, die er nun beende. Wer sich gut trennen wolle, müsse aufeinander zugehen, sagt Widder. Dabei sei es wichtig für eine gute Verhandlungssituation, die Inhalte von der Person zu trennen.
Karl Loewenstein: Der Soziologe Tilman Allert hat für die Di-SZ die, wie er sagt, "famose" Autobiografie des 1973 gestorbenen Verfassungsrechtlers Karl Loewenstein rezensiert. Die Erinnerungen des 1933 vor den Nazis geflohenen und nach dem Krieg zurückgekehrten Juristen lieferten nicht etwa einen Werkkommentar, schreibt Allert, vielmehr böten sie eine Gelegenheit, den geistigen Raum abzuschreiten, in dem seine Grundlagentexte zum modernen Verfassungsstaat gereift seien.
Grundgesetz bei Reclam: In einer vom Berliner Rechtsrprofessor Alexander Thiele kommentierten und von der Publizistin Jagoda Marinić eingeleiteten Fassung ist das Grundgesetz jetzt in der gelben Reclam-Reihe "Universal-Bibliothek" erschienen. Der Zeithistoriker René Schlott hat es für die Di-SZ gelesen, stellt aber letztendlich mit Bedauern fest, dass es dem Grundgesetz-Kommentar gehe, "wie manch anderen gelben Reclam-Bänden auch: Am Anfang gibt es einige lichte Momente, doch zum Ende hin wird die Lektüre immer mühsamer, und selbst dem kundigen Kommentator Thiele fällt es zunehmend schwerer, das Ganze noch verständlich zu erklären."
Legal Influencer:innen: Rechtsanwalt Jan-Eike Andresen hat für beck-aktuell eine Liste der "30 Legal Influencer", die man aus seiner Sicht kennen sollte, zusammengestellt. Er bezieht sich dabei insbesondere auf das Netzwerk LinkedIn und die dortigen Rechts-Influenzer:innen mit den meisten Follower:innen. Man müsse sich dabei bewusst machen, dass man sich auf LinkedIn in seiner "Blase" bewege, im eigenen Netzwerk, das geprägt sei durch die eigenen Interessen, schreibt Andresen. Die Liste wird angeführt von Rechtsanwalt Volker Römermann, Tom Braegelmann, Of Counsel bei Annerton Rechtsanwälte, und dem Gründer von Xenion Legal Carsten Reimann.
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LTO/pf/chr
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