Erneut wollen Sterbewillige Zugang zu Natrium-Pentobarbital vor dem BVerwG erstreiten. Laut BGH müssen Warnhinweise zu Zigaretten jetzt auch auf die Auswahltasten von Automaten. Geht das Geschäftsmodell von Juris auf Kosten des Staates?
Thema des Tages
BVerwG – Suizidmedikament: Nach dem kontroversen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem März 2017 verhandelt das Gericht erneut über den Zugang zweier grundsätzlich Suizidwilliger zu dem letal wirkenden Medikament Natrium-Pentobarbital, das nur mit Erlaubnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erworben werden kann. 2017 hatte das BVerwG entschieden, dass es "in extremen Notlagen" einen Zugang zu Natrium-Pentobarbital geben müsse. Doch die Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Jens Spahn (beide CDU) wiesen das BfArM an, keine Sondergenehmigung zu erteilen. Betäubungsmittel dürften nur für therapeutische Zwecke eingesetzt werden, nicht zur Selbsttötung. Diese Weisung wurde von Amtsinhaber Karl Lauterbach (SPD) bisher nicht zurückgenommen. Mit dem BVerfG-Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB a.F.) aus dem Februar 2020, das ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" postulierte, hat sich die verfassungsrechtliche Lage verändert. Allerdings steht Suizidwilligen als Alternative nun auch der Rückgriff auf Sterbehilfe-Organisationen offen, was das BfArM in der Verhandlung als zumutbare Alternative anführte. Die Kläger wollen aber nicht auf Ärzte und Organisationen angewiesen sein. Da die beiden Kläger - einer leidet an Multipler Sklerose, der zweite ist von Lymphknotenkrebs geheilt – nicht sofort sterben wollen, sondern das Medikament auf Vorrat kaufen wollen, stellen sich auch Fragen der sicheren Aufbewahrung. Sollte das BVerwG in der BfArM-Weigerung eine Grundrechtsverletzung sehen, was nicht sicher ist, könnte es entweder das Betäubungsmittelgesetz verfassungskonform auslegen oder dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Eine gesetzliche Regelung des Zugangs zu Natrium-Pentobarbital scheiterte im Bundestag im Juli. Das BVerwG wird sein Urteil am 7. November verkünden. Es berichten taz (Christian Rath), bild.de (Markus Langner), beck-aktuell und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anne Baldauf auf LTO. zdf.de (Christoph Schneider) brachte einen Vorbericht.
Rechtspolitik
Digitalisierung der Justiz: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Justiz mit der Bitte um Stellungnahme an die Länder und an Verbände verschickt. Der Entwurf sieht eine erleichterte digitale Kommunikation von Bürger:innen und Unternehmen mit der Justiz vor, etwa beim Erstellen von Strafanzeigen. Anwält:innen sollen Anträge oder Erklärungen von Mandant:innen als Scan an die Gerichte übermitteln können und auch ihre digitale Rechnungsstellung soll vereinfacht werden. Innerhalb der Justiz soll der Umstieg auf die elektronische Akte zum 1. Januar 2026 erleichtert werden, wobei bereits angelegte Papierakten zur Vermeidung von Scan-Arbeiten elektronisch weitergeführt werden dürfen. Außerdem soll die Möglichkeit der Videoverhandlung ausgeweitet werden, wozu auf Antrag auch die Teilnahme an der strafgerichtlichen Hauptverhandlung im Revisionsverfahren möglich sein soll. Es berichten SZ (Constanze von Bullion) und FAZ (Katja Gelinsky).
Verfassungsschutz: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet über die von der Ampel-Regierung geplante Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die eine Umsetzung der BVerfG-Vorgaben aus dem Urteil zu den Befugnissen des bayerischen Verfassungsschutzes von Anfang 2022 ist. Mit einer Änderung der §§ 19, 20 BVerfSchG werde es Agent:innen erlaubt, Extremismusverdachtsfälle an Vermieter:innen, Kolleg:innen, Familienmitglieder oder etwa an Lehrer:innen mitzuteilen. Die aktuell dafür erforderlichen sehr hohen Hürden würden fallen gelassen. Rechtsprofessor Mark Zöller sieht darin eine Kodifizierung der "Wunschvorstellungen der Sicherheitsbehörden", die die BVerfG-Vorgaben nicht erfülle. Der vom Bundeskabinett bereits gebilligte Entwurf sei vielmehr eine Ausweitung der Befugnisse. Der Bundestag soll im November über den Entwurf entscheiden, die Vorgaben müssen bis Ende 2023 umgesetzt werden.
Prostitution: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Demet Demir kritisiert auf dem Verfassungsblog im Rahmen eines Online-Symposiums zur "Regulierung der Sexarbeit in Deutschland", dass das 2017 eingeführte Prostituiertenschutzgesetz für besonders vulnerable Migrant:innen nahezu keinen Schutz biete. Schon die Anmeldung der Sexarbeit bei Behörden sei eine Hürde. Um ihre Ausbeutung zu erschweren und gesundheitliche Risiken einzudämmen, sei vor allem der Zugang zu sozialstaatlicher Absicherung (inkl. gesundheitlicher Versorgung) zu gewährleisten.
Abschiebungen: Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein Rückführungsverbesserungsgesetz kommentiert Max Bauer (tagesschau.de), dass die Regierung damit nicht auf die Realitäten von Flucht und Migration reagiere, sondern auf eine Debatte, die nur noch von Stimmungsmache lebe.
Justiz
BGH zu Warnhinweisen auf Zigarettenautomaten: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Supermärkte künftig ihre Zigarettenautomaten so umrüsten, dass die Warnhinweise zum Gesundheitsrisiko auch auf den Auswahltasten der Automaten zu sehen sind und nicht nur auf den von den Automaten versteckten Zigarettenpackungen. Geklagt hatte die Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei gegen den Betreiber zweier Supermärkte in München. Der BGH hatte das Verfahren dem EuGH vorgelegt und folgte mit dem Urteil nun dessen Auslegung der EU-Tabakrichtlinie. Warnhinweise sollen dem Kaufimpuls entgegenwirken und ein solcher gehe auch von den Auswahltasten der Automaten aus. Vor dem LG und OLG München war die Unterlassungsklage der Organisation noch gänzlich ohne Erfolg geblieben. Mit ihrem Hauptantrag, der auf ein grundsätzliches Unterlassen des Verkaufs von Zigaretten in Automaten zielte, blieb Pro Rauchfrei allerdings auch vor dem BGH erfolglos. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), FR (Ursula Knapp), tagesschau.de (Nikolai Vack), spiegel.de und LTO.
EuGH zur Patientenakte: Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs hat der Europäische Gerichtshof unter Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entschieden, dass die Kopierkosten für Patientenakten – in die Patient:innen seit etwa zehn Jahren nach den damals eingeführten §§ 630f, 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Einsicht nehmen dürfen – von den behandelnden Ärzt:innen zu tragen sind. Nur für weitere Kopien dürfe ein Entgelt verlangt werden. Grund für die Kostenzuordnung sei die in der DSGVO festgelegte Verantwortung der Ärzt:innen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), tagesschau.de (Gigi Deppe) und LTO.
BGH zu Flaschenpfand: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof ist die bisher von den meisten Lebensmittelhändler:innen praktizierte gesonderte Angabe von Flaschenpfand in Werbeprospekten ("zzgl. ... Pfand") rechtskonform. Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb gegen eine Kieler Warenhauskette. Der Verband forderte die Angabe eines Gesamtpreises und sah einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Nachdem der BGH die Sache im Juli 2021 dem EuGH zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie vorgelegt hatte, urteilte er nun entsprechend, dass der Gesamtpreis zwar anzugeben sei, aber dieser eben nicht den Pfandbetrag einschließe. Es berichten spiegel.de und LTO.
BGH/BAG – Betriebsratsvergütung: LTO (Tanja Podolski) berichtet über die Kontroverse zwischen Bundesgerichtshof und Bundesarbeitsgericht hinsichtlich der Vergütung von Betriebsrät:innen. Ein Strafsenat des BGH hatte die Vergütung von VW-Betriebsräten (bis zu 560.000 Euro im Jahr) als nicht nachvollziehbar hoch eingestuft und im Januar die Freisprüche von vier Managern, die die Vergütung genehmigt hatten, vom Vorwurf der Untreue aufgehoben. VW reagierte mit einer Kürzung der Vergütung von Betriebsrät:innen, wogegen diese wiederum vor Arbeitsgerichten klagten und dort – im Lichte der BAG-Rechtsprechung – fast alle recht bekamen. Die Autorin erläutert die divergierenden Rechtsauffassungen und stellt das Ergebnis einer vom Bundesarbeitsministerium zur Klärung eingesetzten Expertenkommission vor, die dem BGH die Schaffung von Rechtsunsicherheit vorwirft und zur Lösung u.a. ergänzende Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz empfiehlt.
BAG zu Kündigungsschutz bei Betriebsübergang: beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juli, wonach § 613a BGB im Falle des Betriebsübergangs auch den angestellten Geschäftsführer vor Kündigung schütze. Zwar müsse seine Organstellung nach dem Kauf des Unternehmens nicht fortbestehen. Es gebe aber keinen Grund, § 613a BGB restriktiv auszulegen, wie dies die Vorinstanz getan hatte.
OLG Hamburg zu Parship: Das Oberlandesgericht Hamburg hat einer Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Dating-Plattform Parship teilweise stattgegeben und entschieden, dass eine automatische Vertragsverlängerung um ein Jahr mit einer Kündigungsfrist von zwölf Wochen bei einer Laufzeit von sechs bis zwölf Monaten unzumutbar ist. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten sei die Frist jedoch rechtmäßig. Die vom Verband geforderte Möglichkeit einer fristlosen Kündigung lehnte das OLG ab und bestätigte insoweit die AGB von Parship. Es berichten FAZ und LTO.
VGH BaWü zu Harbarths Honorarprofessur: Ein Kölner Rechtsanwalt scheiterte mit einer Informationsfreiheitsklage gegen die Uni Heidelberg. Diese muss die Namen der Gutachter nicht herausgeben, die 2017 im Verfahren um die Bestellung des damaligen Anwalts und jetzigen BVerfG-Präsidenten Stephan Harbarth zum Honorarprofessor Gutachten schrieben. Die Begründung liegt noch nicht vor. welt.de (Benjamin Stibi) berichtet ausführlich.
LG Hof zu Mord durch Impfgegner: Das bayerische Landgericht Hof hat einen 21-Jährigen Auszubildenden wegen Mordes an seiner Mutter zu elf Jahren Haft verurteilt. Der Impfgegner meinte, durch frühere Impfungen Gesundheitsschäden erlitten zu haben und als er erfuhr, dass die Mutter seinen jüngeren Bruder gegen Corona impfen ließ, erdrosselte er sie mit einem Kopfkissen und schoss ihr dann mit einer Armbrust zwei Pfeile in den Kopf. Wegen Warnvorstellungen wurde die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. bild.de (Jörg Völkerling) berichtet.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Wirecard-Prozess vor dem Landgericht München I gegen den ehemaligen Chef Markus Braun hat der Kronzeuge Oliver Bellenhaus am Donnerstag weiter ausgeführt, wie er und andere Wirecard-Führungskräfte Geschäfte mit obskuren Partnern in Asien erfunden haben, um das Unternehmen groß und gesund erscheinen zu lassen. Er hat überraschend angeboten, nun doch Fragen der anderen Angeklagten zu beantworten. Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet.
AG München – Wirecard/Aleksandar V.: Wie die SZ (Susi Wimmer) berichtet, musste sich Aleksandar V., Vertrauter und ehemaliger Geschäftspartner des Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, vor dem Amtsgericht München wegen Steuerhinterziehung von gut 30.000 Euro verantworten, weil er 2018 keine Steuererklärung abgegeben hatte. V. soll Millionen für Wirecard gewaschen haben und muss sich dafür bald vor dem LG München I wegen Geldwäsche, Betrugs und Verletzung der Buchführungspflicht verantworten. Vor dem AG ging es aber zunächst nur um diesen kleinen Betrag und V. zeigte sich geständig, sodass der Richter das Verfahren am Ende wegen Geringfügigkeit einstellte.
LG Kempen – Mord am Schloss Neuschwanstein: Vier Monate nach dem Angriff auf zwei amerikanischen Studentinnen in der Nähe von Schloss Neuschwanstein ist vor dem Landgericht Kempen Anklage gegen einen 31-Jährigen Amerikaner wegen Vergewaltigung mit Todesfolge, Mord und versuchtem Mord erhoben worden. Die drei sollen sich zufällig kennengelernt haben und dann soll der Mann beim Aufstieg zu einem Aussichtspunkt eine der Frauen vergewaltigt haben und beide Opfer einen Abhang hinuntergestoßen haben. Es berichten FAZ (Karin Truscheit), spiegel.de und zeit.de.
StA Regensburg – Hubert Aiwanger/Flugblatt: Nach der Flugblatt-Affäre um den bayerischen Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Ermittlungen gegen einen ehemaligen Lehrer Aiwangers wegen des Anfangsverdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) und der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) aufgenommen. Er soll das antisemitische Flugblatt, das in den 1980er-Jahren bei Aiwanger in der Schultasche gefunden worden sein soll, jahrelang aufbewahrt und nun weitergegeben haben. Es berichten zeit.de und LTO.
StA Hanau - Morde von Hanau/Notausgang: Die Staatsanwaltschaft Hanau stellte erneut Ermittlungen wegen eines verschlossenen Notausgangs in der Hanauer Arena Bar ein, in der ein Rechtsextremist 2020 mehrere Menschen erschoss. Selbst wenn die Polizei rechtswidrig die Schließung des Notausgangs angeordnet hätte, wäre nicht sicher, dass die Barbesucher in der konkreten Bedrohungslage versucht hätten, durch den Notausgang zu fliehen. Die Ermittlungen waren neu aufgenommen worden, nachdem neue Zeugenaussagen die Polizei belasteten. tagesschau.de (Max Bauer) berichtet.
Recht in der Welt
Russland – Streik von Anwält:innen: In Russland haben mehr als 250 Anwält:innen eine Petition unterschrieben, die für diese Woche zum Streik aufruft. Sie protestieren gegen die Verfolgung von Verteidigern in Russland, die ständigem Druck und Drohungen ausgesetzt seien. Die Petition reagiert auf die Inhaftierung von drei Anwälten des Oppositionellen Alexej Nawalny. Die Anwaltskammer warnt davor, dem Streikaufruf zu folgen. Es berichtet die SZ (Christian Siedenbiedel).
Silke Bigalke (SZ) kommentiert, dass die Anwält:innen ein großes Risiko eingehen und der Streik wohl trotzdem verpuffen werde. In einem System, in dem das Recht längst nichts mehr gelte, merke die Mehrheit nicht, wenn es niemand mehr verteidige.
Schweiz – Gianni Infantino: In der Schweiz ist ein Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino sowie weitere beschuldigte Personen eingestellt worden. Es ging dabei um Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit geheimen Treffen in den Jahren 2015 bis 2017 zwischen Infantino und dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber sowie einem weiteren Staatsanwalt. Es berichten SZ (Johannes Aumüller/Thomas Kistner), Welt und spiegel.de.
Juristische Ausbildung
Notensystem: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Diana Liebenau kritisiert auf LTO-Karriere die Note "vollbefriedigend", beleuchtet ihre Geschichte und fordert eine Reform des gesamten Notensystems. Sie schlägt vor, 15 Noten mit sechs Notenstufen wie in der gymnasialen Oberstufe zu etablieren – und diese nach oben auch besser auszureizen.
Sonstiges
Juris: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) kritisiert am Geschäftsmodell des halbstaatlichen Rechtsdienstleisters Juris GmbH, dass die Arbeit auf Kosten des Staates von den Gerichten erledigt werde und appelliert an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), sich "das einmal genauer anzusehen". Juris bekomme als einzige Plattform exklusiv von den Dokumentationsstellen von Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof und Bundespatentgericht die aufbereiteten Entscheidungen zugeleitet und habe 2022 dafür lediglich 1,25 Millionen Euro an den Bund gezahlt, während der Staat für die Dokumentationsstellen rund fünf Millionen Euro aufwendete. Zwar arbeiteten diese auch für das eigene Haus, aber Juris profitiere erheblich. Zudem habe der Bund für die Juris-Zugänge 3,49 Millionen Euro gezahlt, wie aus einer Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervorgehe. Von dieser Behandlung profitierten auch die privaten Minderheitsgesellschafter von Juris – insbesondere Lefebvre Sarrut S.A. mit über 45 Prozent. Der Geschäftsführer Samuel van Oostrom habe 2021 etwa eine Gesamtvergütung von 324.695 Euro erhalten und übe zudem noch Tätigkeiten in anderen Verlagen aus.
Pro-palästinensische Demonstrationen: Der Rechtsprofessor Clemens Arzt kritisiert auf dem Verfassungsblog, dass das Versammlungsrecht ausgehöhlt wird, wenn Verbote pro-palästinensischer Demonstrationen mit einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet werden. Wie schon bei der Corona-Pandemie und bei den Klimakleber:innen, gingen die Behörden nicht vor Ort gegen tatsächliche strafrechtlich relevante Verstöße vor, vielmehr gingen sie den vermeintlich einfacheren Weg eines totalen Vorabverbots, was eine fatale Verkennung des Schutzes aus Art. 8 GG sei.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter Martin Leißing erörtert auf dem JuWiss-Blog die Voraussetzungen für ein Verbot und geht bei der für ein Verbot durchzuführenden Prognoseentscheidung insbesondere auf die Schwierigkeit der Feststellung folgender Straftaten ein: Verbreiten von Propagandamitteln (§ 86 Abs. 1 StGB), Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 StGB) und Billigung von Straftaten (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Das Letzte zum Schluss
Hotel Mama: Im italienischen Pavia hatte eine 75-Jährige Rentnerin genug von ihren beiden Söhnen und hat gerichtlich durchgesetzt, dass sie das Hotel Mama verlassen müssen. Von alleine konnte sie die beiden 40 und 42 Jahre alten Männer, die weder bei der Hausarbeit halfen, noch Miete zahlten, zuvor nicht zum Auszug bewegen. spiegel.de berichtet.
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LTO/tr/chr
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Die juristische Presseschau vom 27. Oktober 2023: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53008 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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