Der Völkerrechtler Philippe Sands will den Ökozid als internationalen Straftatbestand etablieren. Die EU-Kommission wird verklagt, weil sie den Rechtsstaatsmechanismus nicht anwendet. Polen muss das vom EuGH angeordnete Zwangsgeld bezahlen.
Thema des Tages
Ökozid am IStGH: Im Interview mit zeit.de (Heinrich Wefing) erläutert der britisch-französische Völkerrechtler Philippe Sands seine Forderung, den Ökozid als neuen Verbrechensstraftatbestand im internationalen Strafrecht zu etablieren. Unter Ökozid sollen dabei nach entweder nationalem oder internationalem Recht "rechtswidrige oder willkürliche Handlungen" verstanden werden, "die schwere und weitreichende oder langfristige Schäden für die Umwelt verursachen". Die Schädigung von Menschen spiele in dieser Definition nicht unbedingt eine Rolle, erläutert Sands. Man wolle hier einen wirklich revolutionären Schritt von einem anthropozentrischen zu einem ökozentrischen Konzept gehen, das hieße der Schutz der Umwelt diene nicht dem Schutz des Menschen, sondern sei ein Selbstzweck. Ein Ökozid könne danach auch etwas sein, das keinen einzigen Menschen schädige oder gefährde, wie die Ausrottung der letzten Exemplare einer gefährdeten Spezies.
Rechtspolitik
Zeitumstellung: Eigentlich sollte die halbjährliche Zeitumstellung längst Geschichte sein. Allerdings liege das Projekt seit rund zwei Jahren mehr oder weniger auf Eis, weil sich die Mitgliedstaaten nicht einigen können, ob die Uhr nun vor- oder zurückgestellt werden soll, schreibt LTO.
Justiz
EGMR zum Missbrauch in katholischer Kirche: Rechtsanwalt Volker Hembach analysiert auf LTO kritisch die Ablehnung einer Klage von Opfern sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Belgien durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der EGMR hatte entschieden, dass das Recht der Beschwerdeführer auf ein faires Verfahren nicht dadurch verletzt werde, dass die belgischen Gerichte eine Klage mit Verweis auf die Immunität des Heiligen Stuhls abgewiesen hatten. Die Anerkennung der Immunität des Heiligen Stuhls führe aber im Ergebnis zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Religionen, so der Autor. Es stelle sich die Frage, ob eine solche Privilegierung in einer zunehmend diversen und pluralistischen Gesellschaft noch zeitgemäß sei.
EuGH – EU-Rechtsstaatlichkeit und Finanzen: Am Freitag hat das Europäische Parlament Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, weil die EU-Kommission den neuen Rechtsstaatsmechanismus noch nicht angewandt hat, so Mo-Welt (Christoph B. Schiltz), Sa-FAZ (Thomas Gutschker), Sa-SZ und LTO. Der seit Januar gültige Mechanismus erlaubt es der Kommission erstmals, EU-Mittel zurückzuhalten, wenn Rechtsstaatsprobleme im Empfängerland die ordnungsgemäße Verwendung gefährden. Aktuelle Kandidaten für eine Anwendung könnten Ungarn und auch Polen sein, die allerdings gegen die entsprechende Verordnung vor dem EuGH geklagt haben.
BVerfG – IfSG/Bundesnotbremse: Noch nie habe das Bundesverfassungsgericht so versagt wie in der Coronakrise, kritisiert Heribert Prantl (Sa-SZ). Es habe nicht versagt, weil es eine falsche Entscheidung getroffen hätte, sondern weil es in 19 Monaten dazu keine substanzielle Entscheidung getroffen habe und weil es sich vor der nun bevorstehenden Entscheidung zur Corona-Notbremse einer mündlichen Verhandlung verweigerte und damit ein sensibles rechtliches Gehör missachtete. Zur tiefschürfenden Prüfung gehöre aber eine mündliche Verhandlung, in der Pro und Contra der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den Tisch kommen und die wichtigsten Argumente beleuchtet und diskutiert werden.
BVerfG zum Klimaschutz: Der Politikwissenschaftler Peter Graf Kielmansegg widmet sich in der Sa-SZ kritisch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, in der dieses im Frühjahr dieses Jahres das zwei Jahre zuvor in Kraft getretene Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte. Kielmansegg meint, dass der Klimaschutz von politischen Akteuren und nicht von der Justiz geregelt werden sollte. Die Flucht in den Richterstaat sei eine Bankrotterklärung der Demokratie. Wenn die Demokratie nicht als Demokratie ihrer Zukunftsverantwortung gerecht wird, sei sie gescheitert.
BVerfG – NSU: Dass Beate Zschäpe gegen die Ablehnung ihrer Revision Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, schreibt jetzt auch LTO. "Der BGH durfte die überraschende Erweiterung der Mittäterschaft nicht ohne Durchführung einer Hauptverhandlung vornehmen, so dass hier unter anderem das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wurde", wird Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel zitiert.
Über das Weiterleben der Szene, in der sich Zschäpe und ihre Mitangeklagten bewegten und über das Leben der Verurteilten heute, schreibt die Sa-SZ (Annette Ramelsberger/Benedik Warmbrunn). So sei André Eminger, kaum dass er 2018 aus der Haft entlassen worden war, in den Schoß seiner Gemeinschaft zurückgekehrt. Laut Verfassungsschutz würden sowohl Erminger als auch Ralf Wohlleben in der rechtsextremistischen Szene als Helden verehrt. Als einziger habe sich Carsten Schultze ernsthaft mit seinen Taten auseinandergesetzt.
BVerwG zu IFG/Twitter: Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche dem Transparenzportal "FragDenStaat" den Zugang zu Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums verwehrt. Jost Müller-Neuhof (Tsp) sieht die Entscheidung in seinem Kommentar kritisch. Das Transparenzziel des seit 15 Jahren geltenden IFG werde damit empfindlich beschränkt, beklagt er. Im Sinne demokratischer Transparenz und historischer Dokumentation wäre geboten, dass amtliche Informationen, die digital gespeichert seien, auch nach dem IFG zugänglich sind.
BGH zu Infinus: Der BGH hat laut Sa-FAZ (Marcus Jung), Sa-SZ und LTO die Revisionen sechs ehemaliger Manager des Unternehmens Infinus im Wesentlichen verworfen. Die sechs Angeklagten waren vom Landgericht Dresden wegen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten sowie acht Jahren verurteilt worden. Sie sollen über ein Netz von Vermittlern mehreren tausend gutgläubigen Anlegern eine lukrative Geldanlage auf der Grundlage einer prosperierenden Unternehmung vorgespiegelt haben. Durch die Entscheidung des BGH ist die Verurteilung jetzt rechtskräftig.
StGH Hessen zu Corona-Schulden: Nachdem der hessische Staatsgerichtshof in der vergangenen Woche die gesetzliche Ermächtigung der schwarz-grünen Landesregierung, bis zu 12 Milliarden Euro Schulden zur Bewältigung der Pandemie aufnehmen zu können, für verfassungswidrig erklärt hat, werden sich bald auch Verfassungsgerichte anderer Bundesländer mit der Aufnahme von Corona-Schulden befassen. Laut LTO muss der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz über den Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion entscheiden und auch in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Klage vor dem dortigen Landesverfassungsgericht anhängig.
VerfGH Berlin – Berliner Wahlpraxis: Bislang sei beim Berliner Verfassungsgerichtshof erst ein Einspruch gegen die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus eingegangen, hat LTO erfahren. Er wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht, der die Organisation der Wahl bemängelte, die "nicht den hohen verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen" habe. Die Frist für etwaige weitere Einsprüche läuft Ende November ab.
OLG München zu IS-Rückkehrerin Jennifer W.: Die Bundesanwaltschaft hat gegen das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. Revision eingelegt, so LTO und zeit.de. Die Staatsanwälte hatten eine lebenslange Haftstrafe gefordert, das Gericht hatte im Gegensatz dazu aber "einen minderschweren Fall" angenommen. Der heute 30-Jährigen wurde vorgeworfen, tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann, ein IS-Kämpfer, im Irak vor sechs Jahren ein erst fünf Jahre altes, jesidisches Mädchen bei sengender Mittagssonne im Hof ankettete und dort qualvoll verdursten ließ.
OLG Frankfurt/M. zu IS-Rückkehrerin Kim Theresa A.: Auch das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat in der vergangenen Woche eine IS-Rückkehrerin verurteilt. Das Gericht habe unter anderem die Mitgliedschaft von Kim Theresa A. in einer ausländischen terroristischen Vereinigung als erwiesen angesehen. Sie muss deshalb jetzt für vier Jahre in Haft, so die Sa-SZ.
VGH Hessen zum Lebensarbeitszeitkonto für Richter: Der Verwaltungsgerichthof Hessen hat entschieden, dass Richterinnen und Richter anders als Beamtinnen und Beamte keinen Anspruch auf Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos haben. Für Richter sei aufgrund ihrer Unabhängigkeit grundsätzlich keine feste Arbeitszeit vorgesehen, so das Gericht, ihre Leistung bemesse sich allein nach dem Arbeitspensum. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, schreibt LTO.
LG Köln zu Reservierungsgebühr für Eigentumswohnung: Eine Reservierungsgebühr für eine Eigentumswohnung kann zurückverlangt werden, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, hat laut LTO das Landgericht Köln entschieden. Die Reservierungsvereinbarung sei wegen Formnichtigkeit unwirksam, da sie nicht, wie notwendig gewesen wäre, notariell beurkundet worden sei.
LG München zu "Cash & drive": Das Landgericht München I hat entschieden, dass Verträge über Kauf und Rückkauf eines Fahrzeugs bei einem Pfandleiher unwirksam sind, weil mit ihnen die verbraucherschützenden Vorschriften der Pfandleiheverordnung umgangen werden. Wie LTO schreibt, meint das Gericht, dass diese Vertragskonstruktion wirtschaftlich einem Darlehen mit Sicherungsübereignung gleichstehe, für die eine Banklizenz erforderlich wäre.
LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Die SZ (Peter Burghardt) hat das KZ Stutthof besucht und mit dem Leiter des dortigen Museums gesprochen. Es sei undenkbar, dass die jetzt angeklagte KZ-Sekretärin Irmgard Furchner in dem Lager nichts von den Nazi-Verbrechen mitbekommen hat.
VG Berlin zu "Lebensmittelrettern": Auch für so genannte "Lebensmittelretter" gelten die europarechtlichen Hygienevorschriften, hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. In einem Eilantrag hatte sich ein Mann gegen die Untersagung der weiteren Lebensmittelumverteilung, die er betrieben hatte, gewendet. Die Vorgaben beträfen alle natürlichen oder juristischen Personen, die im Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind, so das Gericht jetzt, das gelte unabhängig davon, ob die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet sei oder nicht. LTO berichtet über die Entscheidung.
AG Osnabrück zur Durchsuchung im BMJV: Der Spiegel (Hubert Gude) analysiert die Begründung des Amtsgerichts Osnabrück, mit der die Beschwerde des Bundesjustizministeriums gegen die Durchsuchung im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die FIU zurückgewiesen wurde. Das Ministerium hatte beklagt, dass die Aktion unnötig und unverhältnismäßig gewesen sei, weil die Ermittler das gewünschte Material schriftlich hätten anfordern können. Das Amtsgericht gab der durchsuchenden Staatsanwaltschaft jedoch Rückendeckung, es habe die Gefahr bestanden, dass Informationen verloren gegangen wären, heißt es unter anderem in dem Beschluss. Die Entscheidung des Amtsgerichts offenbare, wie groß das Misstrauen der Osnabrücker Ermittlungsbehörden gegenüber den Bundesministerien sei, schreibt der Spiegel.
StA Frankfurt/M. – Rainer Koch: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Interimspräsidenten des Deutschen Fußballbundes (DFB) Rainer Koch eingestellt, weil sich der Anfangsverdacht des Steuerbetruges nicht bestätigt habe, informieren Sa-SZ im Sportteil und zeit.de. In dem Verfahren ging es um Einnahmen aus Bandenwerbung bei Spielen der deutschen Nationalmannschaft, die in den Jahren 2014 und 2015 nicht ordnungsgemäß deklariert und versteuert worden sein sollen. Im Verlauf der Untersuchungen sei klar geworden, dass Koch, "zu keinem Zeitpunkt an der Erstellung oder der Abgabe von Steuererklärungen" des DFB selbst mitgewirkt habe und damit keinerlei Verantwortung trage.
StA Hanau – Attentat von Hanau/Pressearbeit: Im Interview mit dem Spiegel (Julia Jüttner) beschreibt der Hanauer Oberstaatsanwalt Dominik Mies die Geschehnisse um das Attentat von Hanau im Februar vergangenen Jahres. Er kritisiert, dass Medien aus seiner Sicht oft zu undifferenziert berichteten, und nennt einige Beispiele. Es sei oft nicht beachtet worden, dass ein staatsanwaltlicher Pressesprecher nicht so offen agieren könne, wie ein Zeuge oder ein Rechtsanwalt und Details nicht nennen könne, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Bombendrohungen gegen NRW-Gerichte: Wegen Bombendrohungen mussten am Freitag Gerichte in Wuppertal und Mönchengladbach kurzzeitig evakuiert werden. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf war betroffen, wie LTO informiert.
Recht in der Welt
EuGH/Polen – Justizreform: Laut LTO hat die EU-Kommission klargestellt, dass Polen die vom EuGH angeordneten Zwangsgelder auf jeden Fall bezahlten muss, solange es die EuGH-Anordnungen zur Suspension der Disziplinarkammer für Richter nicht umsetzt. Wenn ein Land ein Zwangsgeld auch nach mehrfacher Aufforderung nicht zahle, werde die Summe mit EU-Zahlungen an das Land verrechnet.
Die Zwangsgelder stärkten die Glaubwürdigkeit der EU gegenüber Polen, zeigt sich die österreichische Universitätsassistentin Laura Winninger auf Verfassungsblog überzeugt. Denn sie sorgten dafür, dass sich Polen bereits während des Vertragsverletzungsverfahrens unionsrechtskonform verhalten müsse. Der Vorsitzende der christdemokratischen EVP-Fraktion im Europäischen Parlament Manfred Weber mahnt in der Mo-Welt: Wer die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft ablehnt, wer die Unabhängigkeit der Justiz ablehnt, der würde faktisch aus der EU austreten. Falls notwendig, dürfe sich die EU nicht davor scheuen, umfassende Konsequenzen auch finanzieller Art im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu ziehen.
Max Steinbeis (Verfassungsblog) kritisiert einen Teil der deutschen Debatte um die polnische Justizreform, die sich in Äquidistanz zwischen der polnischen Regierung und dem EuGH positioniert.
Österreich – WKStA: Im Interview mit der WamS (Christoph B.Schiltz) weist die österreichische Justizministerin Alma Zadic (Grüne) die pauschale Kritik von manchen Spitzenvertretern der ÖVP an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erneut zurück. Außerdem spricht sie u.a. über ihre Pläne zur Einrichtung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesanwaltschaft, die an der Spitze aller Staatsanwaltschaften in Österreich stehen soll.
Belgien – Majestätsbeleidigung: Das belgische Verfassungsgericht hat den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung beanstandet, weil er nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar sei und deshalb auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Außerdem sei es nicht mehr zeitgemäß, einen König stärker zu schützen als gewöhnliche Leute, so das Gericht. Bisher drohten hier Haftstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist ein Auslieferungsverfahren gegen den Rapper Valtònyc, der in Spanien u.a. wegen Majestätsbeleidigung verurteilt worden war und in Belgien Zuflucht gesucht hatte. Sa-SZ (Josef Kelnberger) und Sa-FAZ (Thomas Gutschker) berichten.
Großbritannien – Julian Assange: Die Sa-SZ (Alexander Mühlauer) fasst die zweitägige Londoner Berufungsverhandlung über eine Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA zusammen. Das Gericht erklärte, es werde "einige Zeit" dauern, um eine Entscheidung zu treffen.
IStGH/Kolumbien – Kriegsverbrechen: Der Internationale Strafgerichtshof hat Vorermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Kolumbien nach 17 Jahren eingestellt, berichtet spiegel.de. Die Justiz des Landes habe Fortschritte erzielt, und die Behörden Kolumbiens seien "weder untätig noch unwillig oder unfähig", mögliche Verbrechen selbst zu verfolgen, so die Begründung des Chefanklägers Karim Khan. Rechtsprofessor Kai Ambos kommentiert im Verfassungsblog die Einstellung und weist dabei auch auf das im Gegenzug vereinbarte Kooperationsabkommen hin, das die kolumbianische Regierung mit der IStGH-Anklagebehörde geschlossen habe. Damit werde Kolumbien zu einem "unschätzbaren Labor der Transitionsjustiz".
Brasilien – Patentverletzung durch Fifa: Der Weltfußballverband hat bei der Benutzung des Freistoßsprays eine Patentverletzung begangen, hat ein Gericht in Brasilien jetzt entschieden. Die beiden Erfinder – der Brasilianer Heine Allemagne und der Argentinier Pablo Silva – hatten der Fifa das Freistoßspray für die WM 2014 zur Verfügung gestellt, ohne sich mit ihr über einen Kauf des Patents geeinigt zu haben. Die Fifa verwendete das Spray allerdings auch nach der WM in Brasilien weiter und muss jetzt rund 7600 Euro für moralischen Schaden sowie einen noch zu berechnenden Betrag für Sachschaden zahlen. Die Sa-SZ (Javier Cáceres) und spiegel.de schreiben über die Auseinandersetzung.
Juristische Ausbildung
Juristenausbildung: berichtet über eine Podiumsdiskussion im Oberlandesgericht Köln, in der es auch um die Digitalisierung in der Juristenausbildung ging. Studenten unterschiedlicher Nationalitäten berichteten über ihre Erfahrungen mit der Online-Lehre, bei der allerdings "noch deutlich Luft nach oben" festgestellt wurde.
Sonstiges
Rechtsgeschichte – Entlassung von Beamtinnen: Martin Rath erinnert auf LTO an eine Regelung im Deutschen Beamtengesetz, die die Entlassung von weiblichen Beamten vorsah, wenn sie "wirtschaftlich versorgt" waren, zum Beispiel, wenn der Ehemann in einem Beamtenverhältnis stand, mit dem ein Anspruch auf Ruhegehalt verbunden war. Das Gesetz stammte von 1937, wurde aber auch nach dem Krieg noch angewandt.
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lto/pf
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