Nach der Bundestagswahl ist vor den Koalitionsverhandlungen. In dieser Woche verhandelt der EuGH über die wettbewerbsrechtliche Rekordstrafe gegen Google und RA Härting hält BVerfG-Richter:innen im großen Corona-Verfahren für befangen.
Thema des Tages
Nach der Bundestagswahl: Die nächste Regierungskoalition wird aus mindestens zwei, wahrscheinlich sogar drei Fraktionen bestehen. Vor den anstehenden Verhandlungen über einen entsprechenden Koalitionsvertrag hat LTO (Martin Rath) die Vereinbarungen und entsprechenden Diskussionen vergangener Jahre angeschaut. So benötigte der 1961 zwischen FDP und CDU/CSU geschlossene Koalitionsvertrag nicht mehr als 2300 Wörter. Mit über 63.000 Wörtern und 500.000 Anschlägen ist dagegen das Unions-SPD-Übereinkommen aus dem Jahr 2018 mehr als 27-mal so umfangreich. Der Autor befürchtet, dass bei einer Drei-Fraktionen-Koalition die Versuchung groß werde, alle heiklen Themen in nichtöffentliche Aushandlungsprozesse nach der Wahl zu verlagern und dass damit dem Bundestagswahlkampf sein ohnehin stets bedrohtes plebiszitäres Moment ganz verloren gehe.
Darüber, was in einem künftigen Koalitionsvertrag konkret stehen könnte, haben sich Peter Bert/Benedikt Windau (zpoblog.de) Gedanken gemacht. Auf der Liste stehen unter anderem die europarechtlich geforderte Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie und aus dem Thesenpapier der Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses", aber auch aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie gespeiste Änderungen für Gerichtsverfahren.
Dass auch eine künftige Regierungsmehrheit auf die Bundesländer angewiesen sein wird, betont der Ex-Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof im Interview mit der Mo-FAZ (Corinna Budras). So könnte beispielsweise der Kohleausstieg nicht alleine durch den Bundestag beschlossen werden, denn er betreffe auch die Kohlereviere einzelner Länder. Außerdem beschreibt Kirchhof, weshalb in der Digitalisierung der Föderalismus als Hemmschuh gilt.
Rechtspolitik
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne grundsätzlich rechtlich möglich ist, erläutert anlässlich des Berliner Volksentscheids die Sa-SZ (Wolfgang Janisch). Im Zentrum der Diskussion stehe Artikel 15 Grundgesetz (GG), der es erlaubt "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel (...) zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft" zu überführen. Gehe man hier allerdings von einem verfassungsrechtlichen Vorrang des Eigentums gegenüber dem Sozialisierungsartikel aus, dann müsse sich davor auch eine Vergesellschaftung rechtfertigen und Gerichte hätten zu prüfen, ob die Vergesellschaftung von Wohnungen verhältnismäßig wäre – also geeignet, erforderlich und zumutbar. Sehe man Artikel 15 dagegen als eigenständige Alternative zum kapitalistischen Modell, dann wäre diese Verhältnismäßigkeitsprüfung obsolet.
Volksentscheid "Berlin autofrei": Die Doktorandin Charlotte Heppner stellt im Verfassungsblog die Berliner Initiative "Volksentscheid Berlin autofrei", die Berlin innerhalb des S-Bahn-Rings weitgehend vom privaten Autoverkehr befreien will, vor. Die erste Hürde wurde bereits genommen, die erforderlichen 20.000 Unterschriften sind erreicht worden. Probleme sieht die Autorin insbesondere bei der Verhältnismäßigkeit, denn der jetzt vorgeschlagene Gesetzentwurf greife in grundrechtlich geschützte Positionen, wie das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ein.
EDV-Gerichtstag: Der diesjährige EDV-Gerichtstag hat sich unter anderem mit der Frage befasst, welche Rolle künstliche Intelligenz und Legal Tech in der Rechtsanwendung spielen können. Die Beteiligten hätten unter anderem über KI-gesteuerte Lügendetektoren, mit denen sich die Erfolgsaussichten von Verfahren prognostizieren lassen, elektronische Kommunikation und die Entwicklung justizeigner Fachverfahren diskutiert, schreibt LTO.
Justiz
EuGH – Google: Ab dem heutigen Montag verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro, die die Europäische Kommission gegen den Internetgiganten Google verhängte. Im Mittelpunkt der Beschwerde des Unternehmens steht das Betriebssystem Android, erklärt das Hbl (Christof Kerkmann). Zwar war dieses seinerzeit frei verwendbar, doch wollten andere Unternehmen auch den Playstore nutzen, waren sie verpflichtet, mehrere Dienste vorzuinstallieren. Das hielt die EU-Kommission für einen Missbrauch von Googles Marktmacht. Dass man in Luxemburg jetzt eine ganze Woche verhandeln wolle, deute darauf hin, dass die Richter viele Fragen hätten – an die Kommission, an Google und an dessen Konkurrenten, heißt es in der Mo-FAZ (Werner Mussler).
BVerfG – Corona-Bundesnotbremse: Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting hat vorige Woche im Verfahren um die Bundesnotbremse Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth und die Richterin Susanne Baer gestellt, berichtet die WamS (Elke Bodderas/Tim Röhn/Benjamin Stibi). Anlass ist ein gemeinsames Abendessen der Mitglieder des Bundeskabinetts und der Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts im Juni. Bei diesem turnusgemäßen Treffen habe Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in einem Vortrag mit dem Titel "Entscheidung unter Unsicherheiten" um Verständnis für politische Entscheidungen in Sachen Corona geworben, obwohl bereits hunderte Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse im Infektionsschutzgesetz anhängig waren. Präsident Harbarth soll ein Vorgespräch mit der Kanzlerin geführt haben. Richterin Baer soll ein zweites Referat zu einem noch unbekannten Thema gehalten haben.
BGH zu Online-Flugbuchung: Laut spiegel.de und LTO hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Reisenden bei Online-Flugbuchungen gestärkt. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen danach nicht auf eine eigene Kreditkarte des Portals als einzige kostenfreie Zahlungsmöglichkeit verwiesen werden und etwaige Extrakosten für die Aufgabe eines Gepäckstücks müssen auch dann bereits bei der Flugbuchung angezeigt werden, wenn die Leistung erst später in einem eigenen Vorgang zusätzlich gebucht werden kann. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
BVerwG zum Presseauskunftsanspruch: Nun berichtet auch spiegel.de (Valerie Höhne) über eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Mitte September. Das BVerwG hat auf Klage des Tagesspiegels festgestellt, dass Behörden mit der Beantwortung von Presseanfragen nicht warten können, bis sie die von der Anfrage betroffenen Personen angehört oder um Einwilligung gebeten haben.
OLG München zur Parteifähigkeit einer britischen Limited: Rechtsprofessor Thomas Hoeren analysiert auf LTO die Konsequenzen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München von Anfang August zur britischen Limited. Nach dem Brexit ist ein Unternehmen, das in Form einer britischen Limited organisiert ist, in Deutschland weder rechts- noch parteifähig, weil die Gründungstheorie mangels expliziter Anerkennung im Brexit-Abkommen keine Anwendung finde, so das Gericht. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben und dürfte Anwälte besonders hellhörig werden lassen, so der Autor. Denn es scheine klar, dass die deutschen Gerichte eine Tendenz zu einem "harten Brexit" verfolgten und es keine Sonderbehandlung von Großbritannien gebe.
OLG Düsseldorf zu Glasfaserausbau: Die Deutsche Telekom und der Regionalanbieter EWE dürfen doch kein Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Glasfaserausbau bilden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine entsprechende Freigabe durch das Bundeskartellamt aufgehoben. Vodafone und das Unternehmen Deutsche Glasfaser hatten Beschwerde gegen die Entscheidung der Behörde eingelegt. Laut LTO gelte es als sicher, dass der Fall im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof landen werde.
LG Ulm zu Kindesmissbrauch: Wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein 45-Jähriger vom Landgericht Ulm zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden. Wie die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) und spiegel.de berichten, wurde ihm vorgeworfen, in den Jahren 1996 bis 2005 in mehr als 400 Fällen sexuellen Missbrauch an Kindern begangen zu haben. Bei der Entscheidung zum Strafmaß habe das Gericht das Geständnis des Angeklagten gewürdigt, auch wenn es "vage und ohne Details" gewesen sei.
LG Würzburg zu coronabedingter Schließung von Fitnessstudios: Das Landgericht Würzburg hat der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Betreiber eines Fitnessstudios stattgegeben und festgestellt, dass ein Vertrag nicht wegen coronabedingten Schließungen einseitig verlängert werden darf, so LTO. Eine solche Vertragsverlängerung sei nach Ansicht des Gerichts unbillig, denn Verbraucherinnen und Verbraucher, die beispielsweise wegen Umzugs oder aus gesundheitlichen Gründen das Studio nicht mehr nutzen könnten, hätten von den "Extra-Monaten" überhaupt nichts mehr. Vielmehr seien die beiden Parteien während des Schließungszeitraums schlicht von ihrer Leistungspflicht entbunden, die automatische Laufzeitverlängerung komme daher nicht in Frage.
LG München I zu Dammbruch in Brasilien: Am Landgericht München I beginnt am Dienstag ein Schadensersatz-Muster-Prozess gegen den TÜV-Süd. Seiner brasilianischen Tochtergesellschaft wird von Angehörigen der Opfer eines Staudammbruchs vorgeworfen, den Staudamm zu Unrecht als sicher eingestuft zu haben, um den Auftrag nicht zu verlieren. Der deutsche TÜV Süd soll für das Verhalten seiner brasilianischen Tochter verantwortlich sein. Der Spiegel (Marian Blasberg/Lina Verschwele) bringt einen ausführlichen Vorbericht.
AG Landshut – "NSU 2.0": Wie spiegel.de und Mo-taz berichten, ist ein ehemaliger Polizist, der im Zusammenhang mit der Drohschreiben-Serie "NSU 2.0" unter Verdacht geraten war, von der Generalstaatsanwaltschaft München wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt worden. Er soll ohne Erlaubnis eine sogenannte Vorderschaftrepetierflinte und zwei halbautomatische Selbstladepistolen sowie Munition besessen haben. Der Polizist soll mit seiner Frau auch mehrere Schreiben mit beleidigenden, volksverhetzenden und drohenden Inhalten an Bundestagsabgeordnete und verschiedene andere Adressaten verschickt haben, die entsprechenden Ermittlungen dazu laufen noch.
Klimaklagen: Über eine Klimaklagewelle der Deutschen Umwelthilfe schreibt LTO (Hasso Suliak). Der Verband will auf dem gerichtlichen Wege nicht nur die Politik, sondern auch Unternehmen in die Pflicht nehmen, damit Deutschland seinen Pflichten aus dem Pariser Klimaabkommen nachkomme. Nach dem Klima-Beschluss des BVerfG habe die DUH daher mittlerweile eine Klagewelle losgetreten: 18 Klagen seien inzwischen anhängig oder stünden unmittelbar vor Einreichung, habe die DUH am Donnerstag mitgeteilt. Die bisherige Erfolgsbilanz mache die Umweltorganisation zuversichtlich, was die weiteren angekündigten juristischen Auseinandersetzungen angehe.
Elektronische Akte: Das Arbeitsgericht Leipzig hat ein Jahr nach Einführung der elektronischen Akte eine gemischte Bilanz gezogen. Die Arbeit mit der elektronischen Akte habe zu einer spürbaren Mehrbelastung beim Personal geführt, wird das Gericht von LTO zitiert. Positiv sei allerdings, dass das Gericht kaum noch Papier benötige und daher keine Probleme mit Lagerkapazitäten von Akten habe.
Recht in der Welt
Schweiz – "Ehe für Alle": Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung ein bereits verabschiedetes Gesetz zur Ehe für Alle bestätigt. Gegner aus dem rechtskonservativen und religiösen Milieu hatten eine Abstimmung darüber erzwungen, um die Neuregelung zu kippen. Mo-SZ (Isabel Pfaff) und Mo-taz (Marc Engelhardt) berichten über das Referendum.
USA – Mordprozess George Floyd: Im Prozess wegen des Todes von George Floyd will der zu einer 22-jährigen Gefängnisstrafe verurteilte Polizist Derek Chauvin Rechtsmittel einlegen, teilt spiegel.de mit. Er wirft der Justiz unter anderem Voreingenommheit vor, außerdem seien Anträge auf Vertagung bzw. Verlegung des Prozesses abgelehnt worden.
Ukraine – Gesetz gegen Oligarchen-Einfluss: Mit einem neuen Gesetz will die Ukraine gegen die Korruption im Land vorgehen. Das Parlament hat in der vergangenen Woche eine Neuregelung verabschiedet, mit der der Einfluss von Oligarchen zurückgedrängt werden soll. Das umstrittene Gesetz sieht die Schaffung eines Registers für Oligarchen vor. Diese dürfen dann keine Parteien unterstützen, nicht an Privatisierungen teilnehmen und müssen ihre Vermögenswerte offenlegen, berichtet nun auch die Sa-FAZ (Sofia Dreisbach). Kritiker werfen Präsident Selenskyj jedoch vor, damit seine eigene Macht vergrößern und Einfluss auf die Medienlandschaft nehmen zu wollen.
Juristische Ausbildung
Referendariat in NRW: Dass es beim Referendariat in Nordrhein-Westfalen an vielen Stellen nicht rund läuft, haben Umfragen und ein Gespräch des Landesjustizministers Peter Biesenbach (CDU) mit Referendar:innen ergeben, über die LTO-Karriere (Pauline Dietrich) berichtet. Die meisten Referendar:innen kämen in ihrer Ausbildung in Kontakt mit AG-Leitenden, die "weder didaktisch noch fachlich eine angemessene Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen gewährleisten können" und es fehle an einem "strukturierten Lehrplan". Das Justizministerium signalisierte Lösungsbereitschaft, u.a. sei die Schaffung von drei Stellen für hauptamtliche AG-Leitungen geplant.
Sonstiges
Ersatzfreiheitsstrafen: In einer ausführlichen Reportage beschreibt die Sa-SZ (Ronen Steinke) die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen am Beispiel der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee. "Eine Geldstrafe soll eigentlich weniger hart sein als eine Freiheitsstrafe, aber so ist die Rechtslage in Deutschland: Wer nicht zahlt und es auch nicht schafft, die Strafe abzuarbeiten, muss in Haft", heißt es im Text.
Corona – Triage: In einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ schreibt der Rechtsethiker Martin Hoffmann, wie der Staat reagieren sollte, wenn die Corona-Inzidenz weiter steigt und eine Überlastung der Intensivstationen droht. Eine dann mögliche Triage-Situation müsse rechtsethisch angemessen gestaltet werden, so der Autor. Und auch wenn eine Triage etwas Furchtbares sei, wäre eine Überlastung der Intensivstationen – wenn sie denn einträte – zwar eine Not, die großes menschliches Leid verursachen würde. Sie sei aber nicht unvorhersehbar, und es ließe sich gegen sie eine geeignete Maßnahme – die Impfung, die allen zustimmungsfähigen und gesunden Erwachsenen in Deutschland nicht nur zugänglich, sondern sogar unentgeltlich zur Verfügung stehe – ergreifen. Durch kollektiv koordiniertes Handeln könne die Triagierung also ohne Weiteres vermieden werden.
Rechtsanwalt Mark Binz: Im Interview mit dem Hbl (Peter Brors/Anja Müller) spricht der Experte für Familienunternehmen Rechtsanwalt Mark Binz u.a. über sein erbrechtliches Mandat im Fall Tengelmann, den er als den "Fall seines Lebens" bezeichnet. Der milliardenschwere frühere Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub war 2018 unter mysteriösen Umständen verschollen und im Frühjahr dieses Jahres für tot erklärt worden.
Olympiasieger und Jurist: LTO-Karriere (Pauline Dietrich) hat den Olympia-Ruderer und Volljuristen Martin Sauer darüber befragt, wie er seine Sportlerkarriere und die Examensvorbereitungen unter einen Hut bekommen hat.
Rechtsgeschichte – Elisabeth Selbert: Elisabeth Selbert, die sich maßgeblich im Parlamentarischen Rat für die Gleichberechtigung der Frauen eingesetzt hatte, hätte am 22. September ihren 125. Geburtstag gefeiert. Die Juristin Lea Rabe erinnert im JuWiss-Blog aus diesem Grund an die "Familienrechtlerin aus Erfahrung und Staatsrechtlerin aus Passion".
Rechtsgeschichte – 70 Jahre BVerfG: Anlässlich des 70. Jahrestages der Arbeitsaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes blickt der Spiegel (Thomas Darnstädt) zurück auf die Gründungszeit des Gerichtes und berichtet über eine derzeit laufende Untersuchung des Münchner Instituts für Zeitgeschichte zu der Frage, inwieweit es den ersten Richtern gelungen ist, "die freiheitliche Aufbruchstimmung des Neuanfangs durch die Fünfzigerjahre zu retten, in denen Kalter Krieg und frühere Nazis und Mitläufer die politischen Debatten dominierten".
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lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. September 2021: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46117 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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