Waren die Verbote für Querdenken-Demonstrationen erforderlich? Das neue Urheberrecht für Plattformen wie Youtube ist jetzt in Kraft getreten und das BVerfG entschied über Patientenverfügungen auch im psychiatrischen Maßregelvollzug.
Thema des Tages
Querdenken-Demonstrationsverbot: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte die Verbote mehrerer in Berlin angemeldeter Demonstrationen gegen die Coronapolitik auf Bundes- und Landesebene bestätigt. Die Polizei hatte die Verbote unter anderem damit begründet, dass zu erwarten sei, dass der Antragsteller Verstößen der Teilnehmer:innen gegen Masken- und Abstandspflicht nicht entgegentreten werde. Wolfgang Janisch (Mo-SZ) meint, dass die Gerichte, die dem Schutz von Leben und Gesundheit verpflichtet seien, gar nicht anders könnten, als Veranstaltungen zu unterbinden, mit denen die Pandemiebekämpfung gezielt unterlaufen werde. Zwar sollte die Justiz alles tun, Versammlungen – wo immer vertretbar – zu erlauben und nicht in eine Verbotsroutine zu verfallen, allerdings nicht um jeden Preis. Dagegen waren für Christian Rath (Mo-taz) die Verbote u.a. angesichts der niedrigen Inzidenzen wohl unverhältnismäßig. Politik und Gerichte sollten den Sommer stärker mit in Betracht ziehen und bei Versammlungen auf Einschränkungen verzichten, die nicht unbedingt erforderlich seien.
Rechtspolitik
Umsetzung EU-Urheberrecht: Am 1. August ist das Urheberrechts-Diensteanbietergesetz (UrhDaG) in Kraft getreten, das insbesondere den Urheberrechtsschutz auf Plattformen mit nutzergeneriertem Content regelt. deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) gibt einen Ausblick auf die praktischen Auswirkungen. Künftig werden voraussichtlich deutlich mehr Inhalte lizensiert werden, allerdings rechnen Urheberverbände auch mit mehr rechtlichen Auseinandersetzungen hinsichtlich der nichtlizenzierten aber nach der UrhDaG "mutmaßlich erlaubten Nutzungen". spiegel.de (Patrick Beuth) stellt zusammen, welche Änderungen die Plattformen nun vornehmen, wobei sich nur Youtube transparent zeigte.
Warum das Urheberrecht seinem Wesen nach Kommunikationsregulierungsrecht ist und einer besonderen Sozialbindung unterliegt, erläutern die Doktorandin Viktoria Kraetzig und der wissenschaftliche Mitarbeiter Jannis Lennartz im Verfassungsblog. Mit der im neuen Gesetz enthaltenen Ausgestaltung der Parodiefreiheit als vergütungspflichtige Schranke werde allerdings das Urheberrecht seiner grundrechtlichen Aufladung jenseits der Eigentumsfreiheit wieder einmal nicht gerecht, kritisieren die Autor:innen.
Corona – Testpflicht bei Reiserückkehr: Die Sa-FAZ (Kim Björn Becker) und spiegel.de fassen die Änderungen, die in der Coronavirus-Einreiseverordnung für Reiserückkehrer vorgesehen sind, zusammen. Alle Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, müssen danach seit dem 1. August nachweisen, dass sie nicht mit dem Virus infiziert oder anderweitig geschützt sind. Jene, die dagegen verstoßen, müssen mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro rechnen.
Corona – Impfpflicht: Im Interview mit dem Spiegel (Markus Dettmer) erläutert Rechtsprofessor Michael Heese, warum es in den USA rechtlich einfacher ist, eine Impfpflicht wie sie jetzt von amerikanischen Unternehmen wie Google, Facebook und Uber für ihre Mitarbeiter angekündigt wurde, durchzusetzen als in Deutschland. Allerdings meint der Rechtswissenschaftler auch, dass es politisch unvernünftig war, eine Impfpflicht frühzeitig und gebetsmühlenartig auszuschließen. Sie könnte das entscheidende Mittel zur Rückkehr in die uns bekannte Normalität sein, sollte aber auch das letzte Mittel sein, zu dem der Staat greift.
Justiz
BVerfG zu Zwangsbehandlung trotz Patientenverfügung: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es auch im Maßregelvollzug eine "Freiheit zur Krankheit" gibt und ein dort untergebrachter Straftäter das Recht hat, mit Hilfe einer Patientenverfügung eine Behandlung abzulehnen. Im zugrundeliegenden Fall wurde ein in der forensischen Psychiatrie Untergebrachter gegen seinen schriftlich festgehaltenen Willen mit Neuroleptika behandelt. Bayerische Gerichte übergingen die Patientenverfügung um die Entlassungsperspektive des Mannes nicht zu gefährden. Das BVerfG hält Patientverfügungen jedoch auch in dieser Konstellation für verbindlich, wenn sie in einsichtsfähigem Zustand verfasst wurden und keine Gefahr für Dritte besteht. Sa-FAZ (Marlene Grunert), Sa-SZ (Wolfgang Janisch), Sa-taz (Christian Rath), spiegel.de und LTO berichten über die Entscheidung.
BVerfG – Kindschaftsrecht: Die FAS (Eva Schläfer) stellt in einem ganzseitigen Beitrag ein lesbisches Ehepaar vor, dessen Fall vom Kammergericht Berlin dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde. Ausführlich wird die Situation lesbischer Ehepaare beschrieben, denen eine gemeinsame rechtliche Elternschaft ab der Geburt des Kindes immer noch verwehrt wird. Diejenige Ehepartnerin, die ein gemeinsames Kind nicht geboren hat, hat zunächst keinerlei Rechte, ihr bleibt nur die Möglichkeit einer späteren Adoption. Dagegen liegen in Karlsruhe mittlerweile mehrere Verfahren vor.
BGH zu Facebook-Gemeinschaftsstandards: Christian Rath (taz.de) kommentiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Sanktionen der Social-Media-Plattform Facebook, die nur auf ihren Gemeinschaftsstandards basieren. Dass Facebook nun Betroffene vor der Sperrung ihres Kontos anhören muss, findet der Autor richtig. Facebook sollte es als Impuls verstehen, sich auf die Sanktion von besonders üblen Hasstiraden zu beschränken. Der Habilitand Tobias Lutzi schaut sich im Verfassungsblog allgemein an, welche Funktionen die gerichtliche Überprüfung der AGBs bei der Plattformregulierung spielen kann. Allerdings sei das Bedürfnis nach einem gesetzlichen Leitbild – das seinen Ausdruck auf europäischer Ebene im geplanten Digital Services Act findet – mit der Entscheidung des BGH nicht geringer geworden.
BGH – Werbung durch Influencer:innen: netzpolitik.org (Rahel Lang) widmet sich dem BGH-Verfahren um die Werbe-Kennzeichnungspflicht von Influencer:nnen. Es geht dabei um "Tap Tags" genannte Verlinkungen zwischen den in den Beiträgen dargestellten Produkten und deren Herstellern und um die Frage, ob es sich hierbei um Werbung handelt. Die anstehende Entscheidung des BGH sei ein Meilenstein in der Diskussion um Kennzeichnungspflichten von Produkten auf Instagram. Das BGH-Urteil werde sich auf die Prozesse weiterer Influencer:innen, die von dem Verband Sozialer Wettbewerb abgemahnt wurden, auswirken.
OLG München zur Rechtsterroristin Susanne G.: Das Oberlandesgericht München hat die Rechtsextremistin Susanne G. am Freitag wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Bedrohung und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Sa-SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten über die Entscheidung. Die Heilpraktikerin hat nach Auffassung des Gerichtes Anschläge vorbereitet, deren Durchführung unmittelbar bevorgestanden hätten und nur durch die Festnahme verhindert worden seien.
Auch in diesem Prozess blieb das Umfeld der Täterin ziemlich unbeleuchtet, kritisiert Ronen Steinke (Sa-SZ). So sei es auch schon im NSU-Prozess gewesen, weil der Vorsitzende Richter dort keine Lust auf die ausschweifende Erforschungen von Hintergründen und möglichen Netzwerken hatte.
LG Neuruppin – KZ-Wachmann Sachsenhausen: Das Landgericht Neuruppin hat die Anklage gegen einen 100-jährigen ehemaligen Wachmann des KZ Sachsenhausen zugelassen. Wie die WamS (Per Hinrichs) berichtet, wird ihm Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vorgeworfen. Anfang Oktober soll die Verhandlung beginnen.
VG Köln – Plattformen gegen NetzDG: Das Internetunternehmen Google hat, wie LTO (Pauline Dietrich) berichtet, Klage gegen Vorgaben des NetzDG erhoben. Mit einer Feststellungsklage sowie einem vorgelagerten Eilverfahren möchte Google gegen § 3a Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Pflichten von Google zur massenhaften und automatischen Ausleitung von Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt vorgehen. Nach eigenen Angaben stört sich die Plattform Youtube an der Menge der Nutzerdaten, die sie dem BKA künftig bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Verfügung stellen muss. So müsste sie unter anderem bereits IP-Adresse und Nutzernamen übermitteln, bevor das BKA den in Frage stehenden Inhalt auf strafrechtliche Relevanz hin überprüft habe. Laut netzpolitik.org (Jana Ballweber) hat sich Facebook der Klage angeschlossen.
VG Mainz zur Entlassung eines JVA-Beamten: Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Entlassung eines JVA-Beamten bestätigt, heißt es bei LTO. Er habe einen Häftling absichtlich einer Gefahr von verbalen und körperlichen Übergriffen von Mitgefangenen ausgesetzt ("Walk of Shame"). Es ging um einen unter dem Verdacht des Kindesmissbrauchs stehenden Untersuchungsgefangenen, der am Ende seines Gespräches mit einer Sozialbeamtin von dieser zu seinem Haftraum begleitet werden musste, um die Gefahr von Angriffen aus einer Gruppe von anderen Gefangenen abzuwenden.
VG Köln zu polizeilicher Videoüberwachung: Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln muss die Polizei in Köln die Videoüberwachung des Ebertplatzes, die nicht zuletzt in Folge der Kölner Silvesternacht 2015/2016 eingerichtet wurde, vorerst nicht einstellen. Der erhebliche Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei gerechtfertigt durch das überwiegende öffentliche Interesse an der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten, meinte das Gericht laut LTO.
StA Oldenburg – religiös begründetes Plädoyer: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat jetzt, nachdem die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn bereits eingestellt wurden, auch das Disziplinarverfahren gegen einen Staatsanwalt eingestellt, der sein Plädoyer für eine milde Strafe für eine mutmaßliche elterliche Kindesmisshandlung mit Bibelzitaten wie u.a. "wer sein Kind liebt, der züchtigt es" begründet hatte. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hält die Formulierungen ihres Kollegen zwar weiter für "äußerst unglücklich", weil sie missverstanden werden konnten, der Staatsanwalt habe aber "weder Gewalt gegen Kinder bagatellisieren noch begangenes Unrecht relativieren wollen", so die Behörde laut LTO.
AG Frankfurt/M. zu Rechtsmittelkosten: Das Amtsgericht Frankfurt/M. hat laut LTO festgestellt, dass ein Anwalt, der seinen Mandanten umfassend über Rechtsmittel und deren Risiken aufgeklärt hatte, nicht für die Mehrkosten haftet, wenn sein Mandant ein eingelegtes Rechtsmittel nicht zurücknimmt. Der Anwalt sei zwar grundsätzlich verpflichtet, Mandanten über die Möglichkeiten und Risiken sowie die wirtschaftlichen Folgen zu belehren und auch stets die günstigste Vorgehensweise aufzeigen, hier aber konnte die klagende Rechtsschutzversicherung eine anwaltliche Pflichtverletzung nicht nachweisen, nachdem die Beweisaufnahme ergeben habe, dass der Versicherungsnehmer die Kosten des Unterliegens hinnehmen wollte.
AG Köln – homophobe Äußerungen durch polnischen Professor: Das Kölner Amtsgericht hat einen Strafbefehl gegen den polnischen Theologieprofessor Dariusz Oko wegen homophober Äußerungen verhängt und damit den Unmut der Regierung in Warschau geweckt. Vizejustizminister Marcin Romanowski sieht die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik gefährdet. Dass ein Gericht Strafen verhänge "für wissenschaftliche Tätigkeiten", stelle eine "Bedrohung der Grundfreiheiten und europäischen Standards dar", sagt er. Mo-SZ und spiegel.de berichten.
Für Viktoria Großmann (Mo-SZ) vermischen sich in der polnischen Reaktion gut eingeübte antideutsche Reflexe mit gezielten populistischen Attacken gegen "den Westen", der angeblich mit seiner lockeren Sexualmoral und seiner "Gender-Ideologie" die rechtschaffene osteuropäische Bevölkerung bedroht, mit allzu eindeutigen Versuchen, von eigenem Fehlverhalten und Versagen abzulenken.
LG Wiesbaden/LG Bonn – Cum-Ex/Hanno Berger: Die Mo-SZ (Jan Diesteldorf/Klaus Ott) schildert die Situation des 70-jährigen Hanno Berger, der in der Schweiz in Auslieferungshaft sitzt. Die deutsche Justiz wolle Berger unbedingt haben, um ihn in Wiesbaden und Bonn vor Gericht zu bringen, der Steueranwalt gelte als "Mister Cum-Ex", als einer der zentralen Spieler hinter dem milliardenschweren Steuerbetrug, heißt es im Text.
Asylklagen afghanischer Flüchtlinge: Asylbewerber aus Afghanistan sind bei ihren Klagen vor deutschen Gerichten zunehmend erfolgreich, so die Mo-taz. Bei insgesamt 4.212 inhaltlichen Entscheidungen zwischen Januar und Mai des laufenden Jahres hätten die Kläger in 3.203 Fällen Schutz erhalten, 1.009 Klagen seien abgewiesen worden.
Dieselklagen und Anwaltshonorare: Allein zwei Milliarden Euro soll VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bereits an Juristen gezahlt haben, schreibt das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier u.a.), allein die Kanzlei Gleiss Lutz habe danach 110 Millionen Euro erhalten. Nach Angaben von Volkswagen gab es fünf Kanzleien, die mit der Dieselaffäre besonders viel Geld verdienten: Neben Freshfields und Gleiss Lutz waren dies Sullivan & Cromwell, Linklaters und KPMG Law, heißt es im Artikel.
Recht in der Welt
EU/Polen – Rechtsstaatsdiskussion/Justizreform: Rechtsanwalt Oscar Szerkus erklärt auf LTO die Hintergründe der auf den 31. August verschobenen Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtes, in der geklärt werden soll, ob das nationale polnische Recht Vorrang vor EU-Recht genießt. Eine Verschärfung des Konflikts mit der EU sei vorprogrammiert, schon jetzt stelle die Kommission weitere Maßnahmen in Aussicht, sollte sich Polen nicht an die EuGH-Entscheidungen zur Justizreform halten.
Wie die Sa-FAZ berichtet, hat allerdings Staatspräsident Andrzej Duda "gesetzgeberische Änderungen" hinsichtlich der umstrittenen Disziplinarkammer für Richter angekündigt und damit möglicherweise ein Einlenken im Streit mit der EU in Aussicht gestellt.
In der FAS (Konrad Schuller) wird dargestellt, warum das Bundesverfassungsgericht mit seiner EZB-Entscheidung nicht für die polnische EuGH-Kritik verantwortlich sei.
Italien – Justizreform: In Italien steht eine umfassende Justizreform vor ihrem legislativen Abschluss. Wie die Sa-FAZ (Matthias Rüb) berichtet, soll der von Justizministerin Marta Cartabia Anfang Juli vorgelegte Entwurf vor allem für eine deutliche Beschleunigung der Rechtsprechung in zivil- und strafrechtlichen Verfahren sorgen. Das Projekt hat auch eine politische Dimension: Der parteilose Ministerpräsident Mario Draghi hatte angekündigt, die Abstimmung in beiden Parlamentskammern zur Justizreform gegebenenfalls mit der Vertrauensfrage verbinden zu wollen. Die Reform soll nach der Zustimmung des Parlamentes noch vor der Sommerpause in Kraft treten und zunächst bis Ende 2024 gelten.
Frankreich – Anti-Terror-Gesetz: In Frankreich hat am Freitag der Verfassungsrat eines der weitreichendsten Anti-Terror-Gesetze der EU gebilligt. Die Neuregelung kann somit in Kraft treten. Wie es in der Mo-FAZ (Michaela Wiegel) heißt, ist u.a. die Möglichkeit vorgesehen, mittels Computeralgorithmen auszuwerten, welche Internetnutzer terrorverdächtige Inhalte teilen.
Hongkong – Sicherheitsgesetz: Nachdem vor einigen Tagen ein Aktivist in Hongkong wegen Verstoßes gegen das neue und umstrittene Sicherheitsgesetz verurteilt wurde, hat jetzt das Gericht das Strafmaß verkündet, wie LTO meldet. Der 24-jährige Tong Ying-kit, der wenige Stunden nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli vergangenen Jahres bei Protesten mit seinem Motorrad in eine Polizeisperre gefahren war, muss für neun Jahre ins Gefängnis.
USA – Steuerunterlagen von Trump: Das US-Finanzministerium muss nach einer Anweisung des US-Justizministeriums die Steuerunterlagen von Ex-Präsident Donald Trump an einen Ausschuss des Repräsentantenhauses herausgeben. Das Parlament habe ein "zwingendes Interesse", zu klären, ob der Präsident unzulässige Gelder aus dem Ausland angenommen habe oder durch ausländische Nationen oder etwa "persönliche wirtschaftliche Verwicklungen" beeinflusst gewesen sei, begründete das Justizministerium laut spiegel.de seine Forderung.
Juristische Ausbildung
Juristische Rhetorik: Wie Juristen sich auch laienverständlich äußern, wird an der Universität Greifswald vermittelt. Die Sa-FAZ (Uta Jungmann) stellt im Teil "Beruf und Chance" die entsprechende Lehrveranstaltung vor.
Sonstiges
Rechtsextreme Morde: swr.de (Chris Eckardt) fasst eine Diskussion des Journalisten Holger Schmidt und des Ex-Bundesrichters Thomas Fischer mit dem Leiter des Generallandesarchivs Karlsruhe Wolfgang Zimmermann und der Gerichtsreporterin Heike Borufka zusammen. Sie vergleichen einen weit zurückliegenden und einen aktuellen Mord aus rechtsextremistischen Motiven: Vor 100 Jahren wurde der Zentrumspolitiker Matthias Erzberger getötet und am 2. Juni 2019 wurde Regierungspräsident Walter Lübcke erschossen. Es geht um Hintergründe, Zusammenhänge und mögliche Kontinuitäten rechter Gewalt in Deutschland.
Fußballprofis und Streikrecht: Die Rechtsanwälte Oliver Simon und Philipp Deuchler beleuchten im FAZ-Einspruch, wie sich Fußballclubs dagegen wehren können, wenn Spieler, wie aktuell Kevin Danso (FC Augsburg), in den Streik treten, um einen Wechsel zu erzwingen. Insbesondere verweisen die Autoren auf die Möglichkeit, die Gehaltszahlungen an den Fußballer einzustellen oder die häufig in den Arbeitsverträgen enthaltenen Vertragsstrafenklauseln zu nutzen.
Umbenennung von Standardwerken: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) fragt, weshalb bei der vom Verlag C.H. Beck in der vergangenen Woche angekündigten Umbenennung der Gesetzessammlung "Schönfelder" die Wahl für einen neuen Namen auf Matthias Habersack, Vorsitzender der Ständigen Deputation des Juristentages, fiel und findet die Begründung des Verlages nicht überzeugend.
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Vor 10 Jahren wurde in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Die Sa-SZ (Sophie Kobel) hat neun Paare befragt, was sich seitdem getan hat und was bis heute fehlt.
Polizeirecht – Rettungsschuss/Todesschuss: Heribert Prantl (Sa-SZ) erinnert an die Geiselnahme in der Münchener Prinzregentenstrasse von 1971, in deren Konsequenz in fast allen Polizeigesetzen der "finale Rettungsschuss" seinen Niederschlag gefunden und ein grundlegender Umbau der Polizeigesetze begonnen habe, bei der die Schwelle für den polizeilichen Zu- und Eingriff immer weiter gesenkt und der Begriff der Gefahr immer mehr ausgeweitet wurde.
World Middle Finger Day 2021: Martin Rath hat sich auf LTO anlässlich des World Middle Finger Day 2021 den berüchtigten ausgestreckten Mittelfinger und andere Handglieder und deren Bedeutung vor Gericht angeschaut.
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lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 31. Juli bis 2. August 2021: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45615 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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