Der Bundestag diskutiert in dieser Woche über die Suizidhilfe. Bei der Neuregelung zum IfSG stoßen vor allem die vorgesehenen Ausgangssperren auf Kritik. Was kommt nach dem Aus des Berliner Mietendeckels?
Thema des Tages
Suizidhilfe: Am kommenden Mittwoch will der Bundestag ausführlich zum Thema Suizidhilfe beraten. Im Vorfeld dieser Debatte hat sich nun, wie spiegel.de (Cornelia Schmergal) berichtet, eine neue Parlamentariergruppe gegründet, die eine restriktive Lösung vorschlägt. Demnach soll die "geschäftsmäßige Suizidhilfe" wieder grundsätzlich strafbar sein, unter bestimmten Voraussetzungen aber "nicht unrechtmäßig", wie es in einem Eckpunktepapier heißt. Auch Wartefristen und ein Werbeverbot seien geplant. Bisher existierten bereits zwei liberalere Vorschläge: einerseits der FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr u.a. mit dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, andererseits der Grünen-Politikerinnen Katja Keul und Renate Künast. Die Mo-SZ (Annette Zoch) berichtet auch über die ablehnende Haltung der Kirchen, die bei einem zu liberalen Gesetz einen "Dammbruch" befürchten.
Rechtsprofessor Michael Kubiciel stellt im FAZ-Einspruch die ersten beiden Parlamentsentwürfe vor und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Beide Entwürfe würden sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen, in dem der Zweite Senat das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet und die Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidförderung für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Bundestag sollte sich die Zeit nehmen, eine derart weitreichende und ethisch aufgeladene Frage ausführlich zu beraten, mahnt der Autor.
Rechtspolitik
Corona – Infektionsschutzgesetz: Am Freitag beriet der Bundestag in erster Lesung über die geplante Einführung einer Bundes-Notbremse in das Infektionsschutzgesetzes, wie die Sa-SZ (Nico Fried) und die Sa-taz (Pascal Beucker) berichten. Besonders umstritten sind dabei die vorgesehenen Ausgangssperren und deren Angemessenheit. So hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verfassungsrechtliche Zweifel an den Maßnahmen, heißt es bei LTO (Hasso Suliak). Die Sa-FAZ (Heike Schmoll) hat weitere Stimmen aus der Sachverständigenanhörung am Freitag zusammengetragen, die ebenfalls überwiegend skeptisch sind. Der Berliner Staatsrechtslehrer Christoph Möllers sagte im deutschlandfunk.de (Michael Köhler), dass man dem Gesetzentwurf ansehe, "dass er sehr schnell geschrieben wurde". Es sei erstaunlich, dass der Bund jetzt so unvorbereitet sei. Der Vorsitzende des Bundes der Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, sieht im Gespräch mit der Mo-Welt (Thorsten Jungholt) eine Verhältnismäßigkeit von Ausgangssperren nur dann gewährleistet, wenn es einerseits tatsächlich eine substanzielle Zahl von Menschen gibt, die sich nicht an die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen halten und andererseits zu erwarten ist, dass diejenigen, die das nicht tun, dann wenigstens die Ausgangssperre achten würden. Im Interview mit der FAS (Konrad Schuller) kündigt der FDP-Vorsitzende Christian Lindner an, gegen die Neuregelung gegebenenfalls in Karlsruhe zu klagen. Die BadZ (Christian Rath) geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht Anträge auf einstweilige Anordnung ablehnen wird, sodass das Gesetz in Kraft treten kann.
Aktienrecht: Für eine Reform des Aktienrechts spricht sich in der Mo-FAZ der Lufthansa-Aufsichtsratsvorsitzende Karl-Ludwig Kley aus. Er bezieht sich dabei auf das Papier einer Arbeitsgruppe aus Universitätsprofessoren, Rechtsanwälten, Vorständen und Aufsichtsräten, das kürzlich veröffentlicht wurde und das mehr als 30 konkrete Reformverschläge enthalte. So soll sich die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats auf die "wesentlichen" Vorstandsaufgaben konzentrieren. Aufsichtsräte sollen maximal sechs (statt bisher zehn) Mandate übernehmen dürfen.
StVO-Novelle und Fahrverbote/Bußgelder: Nach monatelangem Streit haben sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und die Landesverkehrsminister auf einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldkatalog geeinigt. Dem Kompromiss zufolge sollen die Bußgelder in Deutschland für viele Verstöße verdoppelt werden, informieren Sa-SZ (Markus Balser) und Sa-FAZ (Manfred Schäfers). Die ursprüngliche Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die das schnellere Verhängen von Fahrverboten vorsah, war an einem Formfehler gescheitert.
Kindschaftsrecht: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Berit Völzmann widmet sich im Verfassungsblog der Diskussion um das Abstammungsrecht, die durch zwei neuere Gerichtsentscheidungen einen "Ruck" bekommen habe. Das OLG Celle und das KG Berlin hatten Verfahren ausgesetz, in denen es um die Elternschaft in lesbischen Ehen ging, und dem BVerfG vorgelegt. Die Autorin kritisiert allerdings, dass in den Begründungen die besonderen Gleichheitsrechte außer Acht gelassen worden seien, obwohl eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Art. 3 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz (GG),vorliege. Die Beschlüsse könnten aber vor dem Bundesverfassungsgericht und für einen späteren Gesetzgebungsprozess der Auftakt sein, für ein grundlegendes Umdenken bei der rechtlichen Elternschaft.
EU-Grundrechte: Kritisch analysiert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner Kolumne auf spiegel.de die Initiative von Bestsellerautor Ferdinand von Schirach, der vorschlägt, sechs neue Grundrechte in die EU-Grundrechtecharta mitaufzunehmen. Fischer seziert die einzelnen vorgeschlagenen Grundrechte, lässt dabei aber an keinem ein gutes Haar. Ihm scheine, Herr Schirach habe sich die Verwaltungskonzeption der DDR-Staatssicherheit zum Vorbild für seine neue europäische Leichtigkeit genommen.
Mietendeckel: Nachdem das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt hatte, gerät jetzt eine mögliche Bundesregelung in den Fokus, so der Spiegel (Andreas Wassermann). Der Deutsche Mieterbund hat sich laut spiegel.de bereits in diese Richtung geäußert. Im Bundestag hat bei einer Debatte am Freitag der Mietenwahlkampf begonnen, schreibt die Sa-taz (Christian Rath). Während Linke, SPD und Grüne Regelungen zur Dämpfung des Mietenanstieges in der ein oder anderen Form befürworteten, warnte der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak davor, "mit der Angst der Menschen" Wahlkampf zu machen.
Justiz
BVerfG zum Mietendeckel Berlin: Die Entscheidung sei ein berechenbar konservatives Urteil aus Karlsruhe gewesen, bei der es nicht um den Deckel an sich ging, sondern nur um die Anmaßung, ihn entgegen der Bundeskompetenz als Landesgesetz beschlossen zu haben, kommentiert Jost Müller-Neuhof (Tsp). Der Mietendeckel sei Ergebnis der Hybris der rot-rot-grünen Berliner Regierung, kritisiert die Sa-SZ (Jan Heidtmann). Für sein Scheitern müssten jetzt die Menschen die Kosten tragen, die auf Rot-Rot-Grün vertraut hätten. Erik Peter (Mo-taz) sieht das anders: Dass sich Berlins Landesregierung unter Drängen der Linken traute, eine kompromisslose Mietpreisbegrenzung zu verabschieden, sei allemal besser, als sich von vornherein der Alternativlosigkeit kapitalistischer Logiken zu unterwerfen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dagegen gefährde den sozialen Frieden.
Gerichte in der Pandemie: Der frühere bayerische Kultusminister und Politikprofessor Hans Maier wirft in der Mo-FAZ einen Blick auf die Rolle der Gerichte in der Pandemie und die recht bunte Rechtsprechung. Eine prägende Richtung sei dabei nicht zu erkennen, die Entscheidungen widersprächen einander vielfach. Die Dritte Gewalt, die lange Zeit fast allmächtig gewesen sei, könnte daher angesichts der Bemühungen der Legislative, sich ihren berechtigten Anteil an der Krisenbewältigung Stück für Stück zurückzuholen, künftig am Katzentisch sitzen, befürchtet Maier.
BVerfG und EuGH: Das Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof beleuchtet Wolfgang Janisch (Mo-SZ) im Feuilleton. Dass das Bundesverfassungsgericht in Brüssel oder am EZB-Sitz Frankfurt als bad guy in den diversen Europarettungsdramen gesehen wird, dürfte vor allem am forschen und etwas größenwahnsinnigen Karlsruher Auftritt liegen, meint der Autor. Im Streit um den EU-Corona-Aufbaufonds werde sich das Gericht nicht schon wieder einen Kritik-Tsunami leisten können wie nach dem EZB-Urteil 2020.
BGH – Datenleck bei Mastercard: Der Bundesgerichtshof muss sich mit möglichen Schadensersatzansprüchen von Kunden, die von dem 2019 entdeckten Datenleck bei dem Zahlungsdienstleister Mastercard betroffen waren, befassen. Wie die Mo-FAZ (Marcus Jung) berichtet, hat eine Mastercard-Kundin Revision gegen eine negative Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart von Ende März eingelegt. Insgesamt hatten tausende Betroffene geklagt, das jetzige Verfahren ist das erste vor dem Bundesgerichtshof.
BVerwG zu richterlicher Reise zum EuGH: Wie LTO berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Reise eines Richters zu einer mündlichen Verhandlung des EuGH auch dann nicht dienstlicher Natur sei, wenn es um die Vorlage seines eigenen Senats gehe. Die Kosten seien daher auch nicht zu erstatten. Die unmittelbare Kommunikation zwischen dem EuGH und dem nationalen Gericht sei auf "schriftlichen, telefonischen und digitalen Dialog" angelegt. Reisetätigkeiten seien davon nicht erfasst, meinten die Leipziger Richter.
OLG Dresden – Islamistischer Angriff auf Schwule: Im Prozess um den Mord an Thomas L. hat am Freitag dessen Lebensgefährte ausgesagt. Er berichtete über den Angriff im vergangenen Oktober in Dresden, dem sein Partner später erlag. Die Bundesanwaltschaft wirft dem angeklagten Abdullah A. Mord, versuchten Mord und schwere Körperverletzung aufgrund seiner radikalislamistischen sowie homophoben Gesinnung vor. Über den Prozesstag berichtet die Sa-FAZ (Stefan Locke).
OLG München – Maskendeal Alfred Sauter: Das Oberlandesgericht München hat, so berichten es spiegel.de und zeit.de, einen Vermögensarrest gegen den bayerischen CSU-Politiker und Anwalt Alfred Sauter wegen des Verdachtes der Korruption im Zusammenhang mit Maskengeschäften angeordnet. 1,2 Millionen Euro wurden sichergestellt, das ist die Höhe des Anteils, den Sauter als Anwalt und Vermittler erhalten haben soll.
KG Berlin zu Gewerbemiete und Corona: Das Kammergericht hat Anfang April entschieden, dass die Gewerbemiete für die Zeit staatlich angeordneter Schließungen herabzusetzen ist, eine konkrete Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall müsse nicht nachgewiesen werden, so das Gericht laut LTO. Die staatlichen Maßnahmen stellten gerade kein normales vertragliches Risiko dar, ein solcher potenziell existenzgefährdender Eingriff liege außerhalb der Verantwortungssphären von Mietern und Vermietern. Daher sei es auch keiner Partei zumutbar, das Risiko alleine tragen zu müssen.
OLG Frankfurt/M. zur Kontrollpflicht auf Amazon: Händler, die Ware über die Onlineplattform Amazon verkaufen, müssen regelmäßig prüfen, ob die werbenden Bilder auch den verkauften Produkten entsprechen, weil es auf Grund des von Amazon verwendeten Algorithmus vorkommen kann, dass verkaufte Produkte nicht mit den entsprechenden Abbildungen übereinstimmen. Das hat laut LTO das OLG Frankfurt/M. entschieden. Weil der Händler in diesem Fall nach Auffassung des OLG seine Prüfpflicht verletzt hat, hat es gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro verhängt.
LG Berlin – Vergewaltigungsserie: Vor dem Landgericht Berlin muss sich ein 30-jähriger Mann verantworten, dem mehrere Vergewaltigungen vorgeworfen werden. Die Taten hat der Angeklagte gestanden: In nur knapp fünf Wochen hatte er im Großraum Berlin sechs Frauen vergewaltigt. Die FAS (Julia Schaaf) berichtet über den Prozess.
LG München I – Dieter Wedel: Im Verfahren um die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Regisseur Dieter Wedel erhebt der Rechtsvertreter des mutmaßlichen Opfers Vorwürfe gegen den seit kurzem dem Verteidigerteam angehörenden Rechtsanwalt und Ex-Bundesrichter Thomas Fischer. Alexander Stevens meint, dass Fischer das Mandat nie hätte annehmen dürfen, weil beide jahrelang im Mailkontakt standen und sich dabei intensiv über den Fall ausgetauscht hatten. Rechtsanwalt Stevens will den Vorgang nun unter berufs- und strafrechtlichen Gesichtspunkten überprüfen lassen, heißt es in der WamS (Per Hinrichs) und kündigt eine Anzeige gegen Fischer bei der Generalstaatsanwaltschaft München und bei der Rechtsanwaltskammer an.
LG München I zu Wartungskosten für Rauchmelder: Die Wartungskosten für Rauchmelder sind als Betriebskosten umlagefähig, hat das Landgericht München I laut LTO entschieden. Die Umlagefähigkeit ergebe sich aus der gesetzlichen Pflicht, solche Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen, so das Gericht. Der Vermieter muss allerdings dem Mieter gegenüber eine entsprechende Erklärung abgeben. Da das im entschiedenen Fall nicht geschehen war, wurde die Klage abgewiesen.
VG Aachen zu Protestcamp Hambacher Forst: Das Protestcamp Hambacher Forst muss einem Richterspruch des Verwaltungsgerichtes Aachen zufolge geräumt werden. Es ging in der Auseinandersetzung um einen Streit zwischen dem Eigentümer eines Grundstückes, der seine Fläche der Protestbewegung zur Verfügung gestellt hatte, und dem Kreis Düren, der bereits 2013 eine erste entsprechende Verfügung erlassen hatte. Wie spiegel.de schreibt, hat das VG nun erneut die Position des Landkreises, die sich auf das gesetzlich verankerte Verbot von Bauten im Außenbereich stützt, bestätigt. Der Kläger könne sich zur Umgehung dieses Verbots nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, da dieses nur friedliche Versammlungen ohne Waffen schütze, davon aber angesichts zahlreicher Straftaten und gewalttätiger Aktionen im Hambacher Forst keine Rede sein könne.
AG Weimar/AG Weilheim zu Corona-Maskenpflicht an Schulen: Ein "Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte" (KRiStA), das den Querdenkern nahezustehen scheint, lobt zwei Entscheidungen von Familienrichterinnen in Weimar und Weilheim, die die Maskenpflicht an Schulen als Kindeswohl-Gefährdung untersagt haben, berichtet der Spiegel (Irene Berres/Armin Himmelrath). Die Beschlüsse stützen sich auf Gutachten von drei Sachverständigen, die zur Initiative "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie" gehören.
Heribert Prantl (Sa-SZ) erinnert daran, dass die Unabhängigkeit den Richter zwar viel, aber eben nicht alles erlaube. Die Beschlüsse der Familiengerichte in Weimar und Weilheim seien ein schrilles Vorspiel für die umfassende Prüfung der Anti-Corona-Maßnahmen durch die zuständigen Gerichte, schreibt Prantl, und Ausdruck eines gärenden Unbehagens.
Recht in der Welt
Julian Assange: Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) berichtet Nils Melzer über seine Arbeit als UN-Sonderberichterstatter und seine vergeblichen Versuche, die beteiligten Staaten zur Aufklärung über die Umstände der Verfolgung und Inhaftierung von Assange aufzuklären. Das Entsetzen darüber, dass man sich auf den Rechtsstaat nicht mehr verlassen könne, habe ihn motiviert, ein Buch darüber zu schreiben, erzählt Melzer. Er habe im Rahmen seiner Untersuchungen schwere Menschenrechtsverletzungen festgestellt – und zwar begangen und geduldet nicht von fernen Diktaturen, sondern von westlichen Demokratien, die sich sonst immer ihrer Rechtsstaatlichkeit rühmen würden.
Frankreich – "Ökozid": Frankreich will den Straftatbestand des Ökozids einführen. Anwendbar soll dieser Straftatbestand beispielsweise bei der Verschmutzung eines Flusses in Frankreich sein, die dann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden könnte. Wie spiegel.de meldet, wird in Frankreich auch über den Vorschlag einer Gruppe von Anwälten und Aktivisten diskutiert, besonders schlimme Umweltvergehen auch international unter Strafe zu stellen.
Sonstiges
Corona und Berufskrankheit: Die Frage, ob die Infizierung mit dem Virus als Berufskrankheit anerkannt werden kann, untersucht Rechtsanwalt Frank Lenzen im Hbl-Rechtsboard. Das Robert-Koch-Institut hatte dazu extra eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Bisher sei die Anerkennung auf Betroffene aus dem Gesundheitssektor beschränkt, erläutert der Autor.
Kündigungsmotivation von Juristen: Warum junge Juristen und Juristinnen ihren Job bereits nach kurzer Zeit wieder kündigen, untersucht LTO (Sabine Olschner). Nicht selten stecke dahinter ein Chef oder eine Chefin, mit dem oder der es Differenzen gibt.
Anwaltsmarkt: LTO (Anja Hall/Franziska Kring) blickt auf interessante aktuelle Bewegungen auf dem Anwaltsmarkt. Prominentestes Beispiel ist Ex-BGH-Richter Thomas Fischer, der rund vier Jahre nach seiner Pensionierung Strafverteidiger bei Gauweiler & Sauter wird.
Tag des Denkmals: Wie Denkmäler von der Justiz "gelesen" wurden, erläutert Martin Rath auf LTO.
10 Jahre LTO-Presseschau: Der Gründer und Verantwortliche der LTO-Presseschau Christian Rath beschreibt auf LTO anlässlich des 10. Geburtstages die Anfänge und die Arbeitsweise des Projektes. Mittlerweile wird der entsprechende Newsletter 12.000 Mal versandt, über die Webseiten greifen 3000 Nutzerinnen pro Tag auf die Presseschau zu.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. April 2021: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44747 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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