Sollen Geimpfte mehr Rechte zurückbekommen, weil sie, nach Aussage des Robert-Koch-Institutes, kaum noch ansteckend sind? Sind mehr Bundes-Kompetenzen bei der Corona-Bekämpfung sinnvoll? Und sollten Europas Bürger mehr Grundrechte bekommen?
Thema des Tages
Corona – Rechte von Geimpften: Nachdem das Robert-Koch-Institut vor einigen Tagen mitgeteilt hatte, dass das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig geimpfte Personen gering ist, ist erneut die Diskussion um den Wegfall von Grundrechtseinschränkungen für diese Gruppe entbrannt. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an Ostern eine Rücknahme der Einschränkungen und eine Gleichbehandlung mit negativ Getesteten an, berichtet die Di-FAZ (Heike Schmoll/Kim Björn Becker). Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz wird in dem Artikel mit den Worten zitiert, dass wenn "die Impfung eine Gefährdung unwahrscheinlich macht und man praktikabel überprüfen kann, ob jemand geimpft ist, dann wäre die Aufrechterhaltung von Beschränkungen unverhältnismäßig". Die Länder könnten jedoch geltend machen, dass eine nach Personen differenzierende allgemeine Öffnung praktisch nicht kontrollierbar und nachvollziehbar sei. Verwaltungspraktikabilität sei "durchaus ein potentiell valider Rechtfertigungsgrund für eine Gleichbehandlung von Unterschiedlichem", so Gärditz. In der Di-taz (Christian Rath) heißt es, dass die Gerichte Lockerungen für Geimpfte durchsetzen werden, falls die Politik untätig bleibe. Geschildert wird der Fall des südbadischen Seniorenzentrums Mühlehof, das beim Bundesverfassungsgericht klagt, um eine Öffnung seiner Cafeteria für geimpfte Bewohner durchzusetzen.
In einem separaten Kommentar weist Heike Schmoll (Di-FAZ) darauf hin, dass die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen keine soziale Wohltat eines paternalistischen Staates sei, sondern recht und billig und unumgänglich. Auch für Klaus Hillenbrand (Di-taz) müsse, wer keine Gesundheitsgefahr mehr darstellen kann, auch in einer Pandemie so weit wie möglich alle Freiheitsrechte zurückerhalten, die ihm genommen worden sind. Auch das Argument, dass damit die Solidarität unter der Mehrheit der Mitbürger zerbrechen könnte, ändere daran nichts – das Recht auf individuelle Freiheit schlage in diesem Fall die kollektive Verantwortung.
Rechtspolitik
Corona und Föderalismus: Christoph Möllers analysiert in der Sa-FAZ kritisch die derzeitige Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern in der Pandemiekrise. Anlass ist die Äußerung der Bundeskanzlerin über eine mögliche Übernahme der Regelungen der Coronaschutzmaßnahmen durch den Bund, die, so schreibt Möllers, verfassungsrechtlich auch möglich wäre. Er bezweifelt allerdings, dass die Drohung tatsächlich ernst gemeint war. Ähnlich sieht es Rechtsprofessor Georg Hermes im Verfassungsblog. Nichts stehe verfassungsrechtlich einer einfachen Änderung des Infektionsschutzgesetzes entgegen, die die Zuständigkeit für den Erlass von Corona-Schutzverordnungen von den Landesregierungen auf die Bundesregierung oder auf das Bundesministerium für Gesundheit verlagert. Dazu bedürfe es keines Konsenses mit den Ländern, sondern einer verantwortungsvollen Bundesgesetzgebung, so Hermes. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Gallon erläutert im Verfassungsblog ausführlich, warum es auch bei einer solchen Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Zukunft ohne Zusammenwirken von Bundestag, Bundesregierung und Landesregierungen nicht gehen wird.
In der Union wird unterdessen gezweifelt, ob das von Innenminister Horst Seehofer (CSU) geforderte Pandemiebekämpfungsgesetz tatsächlich wie vom Minister erhofft, innerhalb kurzer Zeit erlassen werden kann, schreibt die Di-Welt (Hannelore Crolly). Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei verweist beispielsweise auf die erforderlichen Mehrheiten auch im Bundesrat.
Corona – Seehofer im Interview: Im Interview mit der WamS (Manuel Bewarder/Marcel Leubacher u.a.) fordert Bundesinnenminister Horst Seehofer, dass der Bund einheitliche Regelungen zur Coronabekämpfung in einem Gesetz festlegt. Dieses Gesetz sollte genau vorschreiben, welche Schritte bei den jeweiligen Inzidenzwerten unternommen werden müssen – von der Verschärfung bis zur Lockerung. Er meint außerdem, dass die Freiheiten des Grundgesetzes zwingend wieder uneingeschränkt gelten müssten, wenn jedem Impfwilligen ein Impfangebot gemacht werden kann. Niemand sollte allerdings arbeitsrechtliche Nachteile befürchten müssen, weil er sich nicht impfen lassen wolle.
Corona – Harbarth im Interview: Im Interview mit der WAZ (Jochen Gaugele/Miguel Sanches) weist der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth "alarmistische Abgesänge auf den Rechtsstaat" zurück: Die Bekämpfung des Coronavirus vollziehe sich in den Bahnen des Rechts und die Justiz komme ihrer Aufgabe uneingeschränkt nach. Er prophezeit aber auch, dass die Fragen, ob die verschiedenen Grundrechte in einen angemessenen Ausgleich gebracht und die Rechte der Parlamente jeweils ausreichend berücksichtigt wurden, die Gerichte noch auf Jahre beschäftigen werden.
Corona – Kirchhof im Interview: Kritisch zum gesetzlichen Rahmen der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen äußert sich der frühere Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof in einem Interview mit der Sa-Welt (Thorsten Jungholt). Auch im neuen § 28a Infektionsschutzgesetz fehle die Beteiligung des Parlamentes an der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der ihnen entgegenstehenden Rechtsgüter, meint der Jurist. Der Hinweis im Absatz 6, dass bei staatlichen Maßnahmen auch deren wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Auswirkungen berücksichtigt werden müssen, sei eher ein lakonischer Hinweis an die Exekutive, der nicht ausreiche.
Ausnahmezustand: Im Interview mit der FAS (Konrad Schuler) plädiert der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für eine Grundgesetzänderung, die es erlauben würde, in Krisenfällen ein ressortübergreifendes Entscheidungsgremium einzurichten, das Weisungen, auch an die Länder, geben könnte. Die gegenwärtigen Entscheidungsverfahren, zum Beispiel die Ministerpräsidentenkonferenz, seien für die Normalfälle gut, bräuchten jedoch Zeit. In der Krise aber brauche man Tempo, Verbindlichkeit, klare Verantwortlichkeiten, sagte de Maizière. Außerdem müsse im Ausnahmezustand die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden können.
EU-Grundrechte: Die Initiative "Jeder Mensch" fordert sechs neue Grundrechte für Europa, darunter ein Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben, das Recht auf digitale Selbstbestimmung sowie ein Recht, dass belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Die WamS (Mathias Döpfner) hat sich mit dem Autor des gleichnamigen Buches, Ferdinand von Schirach, über das Anliegen unterhalten. Im Interview mit LTO (Markus Sehl) kommen die beiden Rechtsanwälte Ulrich Karpenstein und Remo Klinger, die neben dem Schriftsteller an der Initiative mitgearbeitet haben, zu Wort. Sie seien selbst ganz gespannt, was sich aus dieser Idee entwickelt, sagt Remo Klinger. Jeder, der sich davon angesprochen fühle, könne sich in die Debatte einbringen, selbstverständlich auch dann, wenn er bessere Ideen habe. Auf netzpolitik.org stellt Bijan Moini, Mitglied des Vorstandes der Stiftung "Jeder Mensch" die sechs geforderten Grundrechte vor, ein ausführlicher Bericht des Spiegel (Volker Weidermann) präsentiert auch zahlreiche prominente Unterstützer des Projektes.
Demokratiefördergesetz: Wie der Spiegel (Florian Gathmann/Martin Knobbe) berichtet, kritisiert Bundesinnenminister Seehofer die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag für ihre Blockadehaltung beim Demokratie-Fördergesetz. Die Parlamentarier fordern, dass staatliche Unterstützungen nur gegenüber Organisationen möglich sein sollen, die sich schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Allerdings gibt es in der Fraktion auch Zweifel an der grundsätzlichen Notwendigkeit eines solchen Gesetzes. Die Blockade gefährde das wichtige Projekt, wird der Minister zitiert. Er sei maßlos enttäuscht von denjenigen, die mit ihrem destruktiven Handeln die gute Arbeit der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode beschädigten.
Suizidhilfe: Wie der Spiegel (Cornelia Schmergal) berichtet, wird im Bundesgesundheitsministerium ein restriktiver Gesetzentwurf für ein "Selbsttötungshilfegesetz" erarbeitet. Suizidassistenz soll demnach grundsätzlich unter Strafe stehen, Ausnahmen nur möglich sein, wenn ein "abgestuftes Schutzkonzept" mit Begutachtungen durch zwei unabhängige Ärzte und Beratungen eingehalten wird. Das Papier sei ein interner Arbeitsentwurf der Fachebene, der noch nicht abgestimmt sei, heißt es laut Spiegel aus dem Ministerium.
Erscheinungsbild von Beamten: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz stellt im Verfassungsblog den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten vor. Darin werden nicht nur mögliche Verbote von Unterarmtätowierungen und Langhaarfrisuren geregelt, sondern der Gesetzentwurf bezieht sich explizit auch auf Bekleidungsstücke, die aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen getragen werden. Eine Untersagung soll nur möglich sein, wenn das äußere Erscheinungsbild "objektiv geeignet" ist, "das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen". Mit dieser "camouflierten Kopftuch-Regelung" und der dahinterstehenden Logik begebe sich der Entwurf in Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG, nach der sich aus dem schlichten Tragen des Tuches noch keine Distanzierung von wesentlichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen ableiten lasse, kritisiert Gärditz.
Hasskriminalität: Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist, wie spiegel.de meldet, am 3. April in Kraft getreten. beck-aktuell stellt den Inhalt der Neuregelung ausführlich vor. Unter anderem werden Bedrohungs- und Beleidigungstatbestände erweitert und verschärft sowie den sozialen Netzwerken bestimmte Meldepflichten auferlegt.
Wettbewerbsregister: Rechtsanwalt Florian Huerkamp befasst sich auf LTO mit dem Wettbewerbsregister, das jetzt in Betrieb geht. Das Wettbewerbsregister soll dem Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen – und damit mittelbar der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität dienen. Alle Unternehmen, denen ein Wirtschaftsdelikt nachgewiesen worden ist, werden in Zukunft automatisch in das Register eingetragen und damit steige die Wahrscheinlichkeit, dass öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber sie von einem öffentlichen Vergabeverfahren ausschließen werden oder zumindest ausschließen können.
"Verhetzende Beleidigung": CDU/CSU und SPD planen einen § 192a im Strafgesetzbuch, der "verhetzende Beleidigungen" ahnden soll, so die Di-taz (Christian Rath). Es geht dabei um verhetzende Emails oder Briefe, die an Einzelpersonen, Initiativen oder Verbände geschrieben werden, und die als individuell zugesandte Nachrichten bisher nicht als "Volksverhetzung" bestraft werden.
Christian Rath (Di-taz) kritisiert in einem separaten Kommentar den Vorschlag der CDU/CSU, den neuen Straftatbestand auf Äußerungen zu Gruppen mit NS-Verfolgungsschicksal zu begrenzen. Damit würden Muslime aus dem Schutzbereich herausfallen. Doch das Strafrecht dürfe nicht nur die Opfer von gestern schützen, es müsse auch die Opfer von heute im Blick haben.
Anwaltliches Berufsrecht: In einer Stellungnahme hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer dagegen ausgesprochen, Syndikusrechtsanwälten, die bei Rechtsdienstleistern wie etwa Legal-Tech-Unternehmen angestellt sind, eine geringfügige Drittberatung für ihre Arbeitgeber zu ermöglichen. Dieses Anliegen diene allein den Interessen nichtanwaltlicher Arbeitgeber, von ihnen erbrachte Rechtsdienstleistungen auszuweiten und sich zusätzlich damit "schmücken" zu können, ihre Leistungen würden durch einen Rechtsanwalt erbracht, heißt es in dem Positionspapier, über das beck-aktuell berichtet. Es bestehe nach Auffassung der BRAK keinerlei Veranlassung, diese Interessen zu fördern.
EU – Digital Services Act: Das Hbl (Dietmar Neuerer) stellt die aktuelle Diskussion um den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Digital Services Act dar, mit dem die Marktmacht von Techkonzernen begrenzt werden soll. Was die Forderung nach einer stärkeren Interoperabilität beispielsweise von Chat-Diensten angeht, gehen die Brüseler Vorstellungen deutschen Digitalpolitikern nicht weit genug.
Justiz
BGH zu Vergütungsanspruch für Kameramann: Der jahrelange Streit um die angemessene Vergütung für den Kameramann des Spielfilms "Das Boot" läuft weiter. Der Bundesgerichtshof hat ein stattgebendes Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben und zurückverwiesen. Laut BGH seien bei der Berechnung der möglichen Ansprüche systematische Fehler gemacht worden. LTO und spiegel.de berichten über die Entscheidung.
BAG – datenschutzrechtliches Auskunftsrecht: Das Hbl (Heike Anger) schreibt über zunehmende Auseinandersetzungen über datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche von – auch ehemaligen – Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern. Ende April soll das Bundesarbeitsgericht in einem entsprechenden Verfahren entscheiden und den Umfang eines solchen Anspruches höchstrichterlich klären.
VGH Bayern zu Corona und Schuhgeschäfte: Dass Schuhgeschäfte in Bayern auch in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen, hat laut LTO der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Schuhgeschäfte hätten für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung wie etwa Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen, so das Gericht.
OVG Hamburg zu Corona-Maskenpflicht für Jogger: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die vom Senat erlassene Maskenpflicht für Joggerinnen und Jogger an Alster, Elbe und im Jenischpark bestätigt. Der Senat der Hansestadt hatte, so heißt es bei LTO und spiegel.de, gegen die Entscheidung der Vorinstanz Rechtsmittel eingelegt und war damit erfolgreich. Das Gericht geht in seiner Entscheidung davon aus, dass eine Ansteckung mit dem Coronavirus auch im Freien möglich ist.
Recht in der Welt
IStGH/USA – Aufhebung der Sanktionen: Die USA haben laut einer spiegel.de-Meldung die Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof und deren Chefanklägerin Fatou Bensouda aufgehoben. Zwar seien die USA weiterhin gegen Untersuchungen des Gerichts zu Afghanistan oder Israel, aber die Regierung von Präsident Joe Biden wolle Probleme über den Dialog mit allen beteiligten Akteuren und mit dem IStGH lösen, statt durch die Verhängung von Sanktionen.
USA – Strafmündigkeit: Im US-Bundesstaat New York werden Forderungen laut, das Strafmündigkeitsalter heraufzusetzen. Das meldet die Sa-FAZ (Christiane Heil). Die Gesetze erlauben es bisher, Kinder ab dem siebten Geburtstag zu verhaften und anzuklagen. Damit gehöre New York zu den Bundesstaaten mit dem niedrigsten Mindestalter für Strafverfolgung.
USA – Floyd-Prozess: Die Sa-SZ (Thorsten Denkler) stellt den Sonderstaatsanwalt im Floyd-Prozess Jerry Blackwell vor. Der Rechtsanwalt tritt pro-bono auf. Bürgerrechtsorganisationen hatten einen unabhängigen Sonderstaatsanwalt für diesen Prozess gefordert, weil der mutmaßliche Täter Derek Chauvin ein Ex-Polizist ist und befürchtet wurde, dass die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei zu eng sei, um eine glaubwürdige Anklage vorbereiten zu können.
USA – Google vs. Oracle: In einem langjährigen und in der Technologieindustrie mit großer Spannung verfolgten Urheberrechtsstreit hat der Internetkonzern Google vor dem Obersten Gerichtshof in Washington einen Sieg über den Softwarespezialisten Oracle errungen, schreibt die Di-FAZ (Roland Lindner). Oracle hatte Google vorgeworfen, bei der Entwicklung von Android unzulässigerweise Elemente von Java verwendet und damit Urheberrechte verletzt zu haben und rund neun Milliarden Dollar an Entschädigungszahlungen gefordert.
Juristische Ausbildung
VG Düsseldorf zur Corona-Maskenpflicht beim Examen: Prüflinge des Zweiten Juristischen Staatsexamens müssen auch während der Klausuren eine medizinische Schutzmaske tragen. Das hat, wie LTO meldet, das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Ob die jeweilige Prüfungssituation eine Befreiung zulasse, bedürfe der Entscheidung durch die für den Infektionsschutz zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an der es aber bislang fehle, entschied das VG.
Sonstiges
Claus-Wilhelm Canaris: Die Sa-FAZ (Contantin van Lijnden) würdigt in einem Nachruf den kürzlich verstorbenen Rechtsprofessor Claus-Wilhelm Canaris. Unter anderem habe er durch seine vorbereitenden Arbeiten zur sogenannten großen Schuldrechtsreform mittelbar an der 2001 vollzogenen grundlegenden Umgestaltung des Bürgerlichen Gesetzbuches mitgewirkt. Für Generationen von Juristen besonders prägend waren seine Lehrbücher.
Hans-Joachim Jentsch: Der Spiegel (Dietmar Hipp) würdigt den Anfang März verstorbenen ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch. Er wird als feiner, zurückhaltender Mensch beschriebe. Ellbogen einzusetzen oder auf Positionen zu beharren, sei ihm fremd gewesen.
Corona und Ostergottesdienste: Rechtsanwalt Johannes M. Jäger erläutert auf LTO die welt- und kirchenrechtliche Perspektive der vor den Osterfeiertagen diskutierten Verbote von Gottesdiensten und die rechtlichen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Gerichtsverfahren gegen das damalige Verbot, die allerdings erfolglos blieben. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass Verbote übergangsweise in der Pandemie gerechtfertigt sein können, aber fortlaufend einer Neubewertung unterliegen müssten
Heilpraktiker vor Gericht und auf dem Thron: Martin Rath schreibt auf LTO über einen gerichtlich ausgetragenen Streit über eine nicht erfolgreiche alternative Heilmethode und über die heilsamen Hände von Königen.
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lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 2. bis 6. April 2021: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44651 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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