Ein Mann aus Bremen bekommt von der Post 2.000 Euro wegen unerwünschter Reklamesendungen in seinem Briefkasten. Wie mehrere andere "Werbegeschädigte" auch, hatte er sich von dem Lüneburger Rechtsanwalt Henning Grewe vertreten lassen. Der hatte zuvor in eigener Sache erfolgreich geklagt.
Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers seien eine unzumutbare Belästigung und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hatte das Landgericht (LG) Lüneburg vor einem Jahr zugunsten des Anwalts entschieden (Urt. v. 30.09.2011, Az. 4 S 44/11).
Im Wiederholungsfall drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder gar Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die Deutsche Post sah in dem damaligen Urteil eine Einzelfallentscheidung und ging nicht in Revision.
Grewe hatte wiederholt Ausgaben von "Einkauf aktuell" bekommen, obwohl er mehrfach schriftlich gegen die Zustellung der wöchentlichen Sendung von Werbebroschüren samt Fernsehprogramm protestiert hatte. Nach der Entscheidung des LG habe er auch für andere Betroffene strafbewehrte Unterlassungserklärungen erwirkt, sagte Grewe am Mittwoch. Dazu habe auch der Mandant aus Bremen gehört. Er habe die Post aufgefordert, die vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen. Das sei vor rund zwei Wochen dann auch geschehen. "Einkauf aktuell" erreicht nach Angaben der Post jede Woche rund 18,5 Millionen Haushalte.
una/dpa/LTO-Redaktion
Unerwünschte Werbung im Briefkasten: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7716 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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