Die Pläne des WDR, die Aktivitäten der Mitarbeitenden in ihren privaten Social-Media-Accounts zu reglementieren, sind vom Tisch. Nun kommt es zu einer Empfehlung - nur für die dienstlichen Accounts kommt eine Anweisung.
Die WDR-Geschäftsleitung hat nach Beratungen mit Personalrat und Redakteursvertretung eine Dienstanweisung zum Umgang mit offiziellen Social-Media-Accounts des WDR beschlossen und diese über das Intranet den Beschäftigten kommuniziert. Davon getrennt gibt es Empfehlungen für WDR-Mitarbeitende im Umgang mit ihren privaten Accounts. Das hat der WDR der LTO mitgeteilt.
Vorausgegangen waren Berichte, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine "Dienstanweisung zum Umgang mit sozialen Medien" mit dem Personalrat und der Personalvertretung diskutiert. In dieser sollte auch der Umgang der Mitarbeitenden mit ihren privaten Social Media Accounts sehr weitreichend geregelt werden. Verfassungs- und Arbeitsrechtler hielten die Pläne des WDR grundsätzlich für rechtlich möglich.
"Klarere Trennung zwischen dienstlich und privat"
Unzulässig sei es nur etwa, "lediglich unliebsame Meinungsäußerungen zu sanktionieren, weil sie von der Linie des WDR abweichen oder Kritik an bestimmten Inhalten äußern", sagte dazu etwa Rechtsprofessor Dr. Klaus F. Gärditz, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bonn.
Gleichwohl hat die WDR-Geschäftsleitung nun von den Plänen Abstand davon genommen. In der Dienstanweisung, die LTO vorliegt, fordert der Sender bei Online-Auftritten eine klarere Trennung zwischen dienstlichen und privaten Accounts – eine Anweisung, die es laut Mitarbeitenden auch bisher bereits gab. Zudem sichert der WDR den Beschäftigten Unterstützung bei Hass und Hetze im Internet zu. Insgesamt nichts Neues, heißt es aus dem Umfeld – und eigentlich Selbstverständlichkeiten. So heißt es auch in der Information des WDR: "Für offizielle WDR-Accounts gelten dieselben journalistischen Maßstäbe wie für alle anderen Programmangebote."
Insbesondere Journalist:innen hatten befürchtet, dass über eine solche Dienstanweisung gängige journalistische Maßnahmen wie das Folgen von Personen auf Twitter oder Telegram, wo durchaus verfassungswidrige Inhalte von den Account-Inhaber:innen veröffentlicht werden, arbeitsrechtliche Folgen für unliebsame Beschäftigte haben könnte. Dieser Sorge dürfte der WDR nun entgegen getreten sein.
Dienstanweisung zu sozialen Medien: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47546 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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