Der VGH Baden-Württemberg hat den Antrag der ehemaligen Umweltministerin Gönner, der Landesregierung zu untersagen, E-Mail-Daten an den Untersuchungsausschuss herauszugeben, abgelehnt.
Die ehemalige baden-württembergische Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) muss hinnehmen, dass das Land ihre E-Mails an den Untersuchungsausschuss zum eskalierten "Polizeieinsatz Schlossgarten II" bei Protesten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 weitergibt. Allerdings dürften die Daten erst übermittelt werden, wenn ein Richter alle privaten E-Mails aussortiert habe, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss (Beschl. v. 07.08.2015, Az.1 S 1239/15).
Gönner hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim VGH eingereicht. Damit wollte sie wie später auch ihr ehemaliger Amtschef verhindern, dass das heutige Umweltministerium ihren elektronischen Schriftwechsel vom Herbst 2010 mit dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) an den Untersuchungsausschuss im Landtag herausgeben darf.
Das Gremium soll herausfinden, ob es eine politische Einflussnahme auf den harten Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten am sogenannten Schwarzen Donnerstag Ende September 2010 gab. Nach Angaben des Innenministeriums wurden mehr als 160 Menschen verletzt. Gönner ist eine enge Vertraute von Mappus. Sie führt seit 2012 die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VGH BaWü zum Polizeieinsatz bei Stuttgart 21: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16560 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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