Ein Paketzusteller hat vor dem VG Koblenz die Anerkennung seiner Verletzung bei einem Fußballturnier als Dienstunfall erstritten. Er hatte sich bei seiner Teilnahme am Vorrundenspiel des jährlichen Brief-Cups des FC Deutsche Post einen Bänderriss in der rechten Schulter zugezogen.
Die Teilnahme an einem Fußballturnier unterliegt dann dem Dienstunfallschutz, wenn sie im Zusammenhang mit dem Dienst des Beamten steht, vom Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen und Zwecken dient. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier mit Urteil vom 9. August 2011 entschieden und damit der Klage eines im Dienste der Bundesrepublik Deutschland stehenden Beamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls stattgegeben (Az. 1 K 283/11.TR).
Die Koblenzer Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es sich bei dem Fußballspiel um eine dienstliche Veranstaltung gehandelt habe. Sie sei vom zuständigen Dienstvorgesetzten ausdrücklich gebilligt worden. Das Fußballturnier sei als Projekt der Deutschen Post ausgelegt, das ausschlaggebend dem dienstlichen Interesse der Motivation der Mitarbeiter dient und denen damit die Möglichkeit eingeräumt werden soll, "gemeinschaftlich im Sinne der Marke den Zusammenhalt, die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen zu leben".
Der konkrete Veranstaltungszweck sei ausdrücklich darin begründet, die Mitarbeiter mit der Marke Deutsche Post zu identifizieren. Damit habe die Beklagte die Strukturen vorgegeben. Zudem habe sie die Teilnahme finanziert, so dass die Teilnahme am Spiel und damit der erlittene Unfall insgesamt dem dienstlichen und nicht dem privaten Lebensbereich des Beamten zuzurechnen seien.
mbr/LTO-Redaktion
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VG Trier: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4063 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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