Sofern sie keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen, dürfen auch Beamte streiken. Dies geht aus zwei gleichgelagerten Entscheidungen des VG Kassel hervor, die am Donnerstag bekanntgegeben wurden.
Damit entschied die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Kassel entgegen der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und zu Gunsten der beiden Lehrer aus Nordhessen (Urt. v. 27.07.2011, Az. 28 K 574/10.KS.D und 28 K 1208/10.KS.D). Diese hatten sich im November 2009 an einem Gewerkschaftsstreik beteiligt und waren beide dem Dienst drei Stunden lang ferngeblieben. Wegen Verstoßes gegen ihre Dienstpflicht erhielten sie daraufhin vom Schulleiter eine schriftliche Missbilligung.
Die Lehrer setzten sich dagegen zur Wehr und vertraten die Auffassung, nach Art. 11 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) stehe ihnen das Streikrecht zu; eine Dienstpflichtverletzung liege daher nicht vor. Das Staatliche Schulamt war demgegenüber der Ansicht, das Streikverbot für Beamte gehöre zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gem. Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG).
In Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) muss das Grundgesetz nach Auffassung der Kammer unter Berücksichtigung der EMRK ausgelegt werden. Davon ausgehend seien die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG durch die Übernahme der EMRK in bundesdeutsches Recht dahingehend fortentwickelt worden, dass das ursprünglich für alle Beamten geltende Streikverbot im Hinblick auf Art. 11 EMRK allenfalls noch für bestimmte Gruppen von Beamten gelte, nämlich für Mitglieder der Streitkräfte, Polizei oder Staatsverwaltung. Ob das Streikrecht auch Beamten in Schulleitungsfunktionen zustehe, ließ die Kammer allerdings ausdrücklich offen.
Gegen die Urteile hat das Verwaltungsgericht Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
eso/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
VG Osnabrück: Strafe für streikende Lehrer rechtens
LAG Hamburg: Auch kirchliche Arbeitgeber dürfen bestreikt werden
VG Düsseldorf: Beamtete Lehrer dürfen streiken
VG Kassel: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4181 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag