Ein Windenergieunternehmen darf keine Windenergieanlage in Wülfrath-Flandersbach errichten. Die Auswirkungen auf den Deutschen Wetterdienst seien zu gefährlich, entschied das VG Düsseldorf.
Der Erteilung einer Baugenehmigung stehe entgegen, dass die Anlage das etwa 11 Kilometer entfernte Wetterradar des Deutschen Wetterdienstes in Essen stören würde, entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG). Der Rotor der Windenergieanlage verursache nämlich Störechos (sog. Clutter), die zumindest in der unmittelbaren Umgebung der Anlage die Radarmessungen beeinträchtigen würden (Urt. v. 07.09.2015, Az. 10 K 5017/13).
Der Deutsche Wetterdienst könne auch nicht darauf verwiesen werden, diesen Beeinträchtigungen durch eine Änderung der Datenverarbeitung (Auslassung der gestörten Pixel bzw. Interpolation) zu begegnen. Denn wegen der dann entstehenden "weißen Flecken" könnte er jedenfalls kleinräumige Wettererscheinungen (z. B. Hagelschlag) nicht mehr zuverlässig erkennen und rechtzeitig davor warnen.
Der Deutsche Wetterdienst betreibt im Süden von Essen seit etwa 25 Jahren ein Niederschlagsradar; es ist eines von bundesweit 17 solcher Anlagen. Unter anderem geht es um die Vorhersage von Hagelschlag. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
dpa/age/LTO-Redaktion
Wegen möglicher Störung der Wettervorhersage: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16828 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag