Ein Geschwisterpaar aus Nordrhein-Westfalen darf nach einem Urteil des VG Aachen seine Schulpflicht in einer deutschsprachigen Grenzstadt in Belgien erfüllen. Das Gericht verpflichtete Anfang April das Land NRW, zwei Schwestern aus Eschweiler bei Aachen Ausnahmegenehmigungen für den Schulbesuch in Eupen zu erteilen.
Die Bezirksregierung Köln hatte zunächst keine Ausnahmegenehmigung erteilen wollen, weil nach dem Schulgesetz NRW die Schulpflicht in einer deutschen Schule zu erfüllen sei. Die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen entschieden hingegen, es liege ein Ausnahmefall vor, da in den grenznahen Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) Belgiens die Unterrichtssprache Deutsch sei.
Von Bedeutung sei auch eine "gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung von schulischen Bildungsabschlüssen und Berechtigungen" von 2009 zwischen der DG und dem Land NRW. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster zu (Urt. v. 04.04.2014, Az. 9 K 2036/13).
mbr/LTO-Redaktion
VG Aachen zur Schulpflicht: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11868 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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