Der ehemalige Vorsitzende der NPD, Günter Deckert ist mit dem Versuch gescheitert, ein auf seinem Grundstück in einer sächsischen Kreisstadt geplantes Treffen von Rechtsextremisten vorab rechtlich absichern zu lassen. Ein entsprechender Antrag Deckerts sei als unzulässig abgelehnt worden, sagte ein Sprecher des VG Chemnitz am Freitag auf dpa-Anfrage.
Deckert plant nach Angaben des Verwaltungsgerichts (VG) unter dem Titel "Alliierter Bombenterror gegen die deutsche Zivilbevölkerung" am Sonntag und damit am Vorabend des 13. Februar "Freunde, Bekannte, Kameraden" einzuladen.
Für Deckerts vorbeugenden Eilantrag habe das Rechtsschutzinteresse gefehlt, begründete der Gerichtssprecher die Ablehnung. In der Vergangenheit hatte das Landratsamt Mittelsachsen dem Rechtsextremisten die öffentliche Nutzung des Gasthofs Gränitz mehrfach untersagt.
Die jetzige, von Deckert als privat deklarierte Veranstaltung gehört nach Angaben von langjährigen Beobachtern der sächsischen Neonazi-Szene zu den Vorbereitungstreffen für den 13. Februar in Dresden. Den Jahrestag der Bombardierung der Stadt 1945 nutzen Rechtsextremisten bereits seit Jahren für ihre Zwecke.
Erst vor einer Woche war bekanntgeworden, dass der bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und anderer Delikte verurteilte Deckert erneut ins Gefängnis muss. Dieses Mal verhängte das Landgericht Mannheim gegen den 72-Jährigen eine Haftstrafe von sechs Monaten. Der Rechtsextremist, der vor Jahren von der NPD ausgeschlossen wurde, hatte ein Buch mitübersetzt, in dem die Ermordung der Juden im Konzentrationslager Auschwitz durch die Nationalsozialisten geleugnet wird. Wegen der langen Verfahrensdauer muss Deckert höchstens fünf Monate absitzen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Versammlungsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5544 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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