Aus Sicht der AfD hat der Berliner Justizsenator Behrendt mit Aussagen im Bundestagswahlkampf gegen die Chancengleichheit verstoßen. Da er aber nur Fragen eines AfD-Abgeordneten beantwortet hat, herrsche Waffengleichheit, so der VerfGH.
Die AfD ist mit einem Organstreitverfahren gegen Berlins Justizsenator Dirk Behrendt gescheitert. Behrendt habe mit Äußerungen im Bundestagswahlkampf nicht gegen das Recht der Partei auf Chancengleichheit verstoßen, teilte der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes Berlin am Mittwoch mit. Der AfD-Landesverband hatte Aussagen des Grünen-Politikers im Frühjahr 2017 moniert (Beschl. v. 04.07.2018, Az. 79/17).
Behrendt war in einem Interview des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) mit Aussagen eines damals Leitenden Oberstaatsanwalts konfrontiert worden, der bei der Bundestagswahl für die AfD kandidieren sollte. Laut Gericht hatte dieser unter anderem gesagt, Deutschland sei auf dem besten Weg in eine "islamische Republik". Behrendt habe erklärt, es sei für den Wahlkampf einiges zu befürchten. Medien würden zu tun bekommen und die Dienstbehörde werde dies auszuwerten haben.
Ähnlich äußerte sich Behrendt später im Abgeordnetenhaus. Es gebe zwei AfD-Bundestagskandidaten aus der Justiz. Zu prüfen sei, ob sie sich an das dienstrechtliche Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung halten und sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dazu werde die Medienberichterstattung über Wahlkampfauftritte auszuwerten sein.
Erst kein Parteibezug, dann Waffengleichheit
Die AfD warf Behrendt daraufhin "Überwachung", eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht als Regierungsmitglied und einen Verstoß gegen das Recht der Partei auf Chancengleichheit vor. Das Verfassungsgericht sah das anders und wies den Antrag zurück.
Behrendts Aussagen im Interview hätten keinen ausreichenden Bezug zur Partei gehabt, entschieden die Berliner Richter. Dieser sei erst durch Formulierungen entstanden, die der RBB in seiner Berichterstattung verwendet habe. Die seien Behrendt aber nicht zuzurechnen.
Auch die späteren Äußerungen im Parlament seien nicht zu beanstanden. Diese bezögen sich zwar auf die AfD und hätten einen parteiergreifenden Inhalt, so der VerfGH. Allerdings sei Behrendt in der Fragestunde zu Rede und Antwort verpflichtet gewesen und unterläge in dieser Situation nicht dem für Regierungsmitglieder geltenden Gebot strikter Neutralität.
Bei ihrer Entscheidung berücksichtigten die Richter insbesondere, dass Behrendt in der Fragestunde vor allem von einem AfD-Abgeordneten befragt worden war und eine Verletzung des Grundsatzes der Waffengleichheit in dieser Situation nicht gedroht habe.
mgö/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
VerfGH Berlin weist AfD-Antrag gegen Aussagen des Justizsenators zurück: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29553 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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