Auf Bundesebene werden die Vereinigten Staaten die Todesstrafe künftig nicht mehr vollstrecken. Damit stellt sich die Biden-Administration auch gegen eine Entscheidung von Donald Trump.
In den USA wird die Todesstrafe auf Bundesebene vorerst nicht mehr vollstreckt. Eine entsprechende Anordnung hat der Attorney General (zugleich Justizminister) Merrick Garland am Donnerstag erlassen. Zunächst sollten alle Vorgehensweisen und Richtlinien überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Strafjustiz verfassungsgemäß, fair und menschlich handle, erklärte das amerikanische Justizministerium.
US-Präsident Joe Biden lehnt die Todesstrafe ab, wenn auch erst seit kurzem. Sein Vorgänger Donald Trump hingegen hatte nach einer fast zwanzigjährigen Pause die Vollstreckung von Hinrichtungen auf Bundesebene wieder einführen lassen. Die Regierung des Republikaners war dafür bis vor den Supreme Court gezogen. Daraufhin wurden ab Juli 2020 mehrere nach Bundesrecht verurteilte Straftäter per Giftspritze hingerichtet.
In den USA wird die Todesstrafe noch in vielen Bundesstaaten vollstreckt. Auf Bundesebene wiederum wurde die Todesstrafe zwischen 2003 bis Juli 2020 zwar verhängt, aber nicht mehr vollstreckt.
Attorney General Garland ordnete nun an, die von der Trump-Regierung durchgesetzten Veränderungen der Richtlinien für Hinrichtungen zu überprüfen. Unter anderem soll untersucht werden, ob die in der Giftspritze verwendete Substanz Pentobarbital mit hohem Risiko Schmerzen und Qualen verursacht. Zudem sollen Vorschriften geprüft werden, die Hinrichtungen beschleunigen sollten. Auch die neu eingeführte Möglichkeit, bei Exekutionen auf Methoden und Personal der Bundesstaaten zurückgreifen zu können, soll auf den Prüfstand kommen.
In Deutschland ist die Todesstrafe nach Art. 102 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verboten.
jb/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Entscheidung der Biden-Administration: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45371 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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