Nachdem der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Renner in einem Tabakladen zum Tragen einer medizinischen Maske aufgefordert worden war, soll dieser einer Verkäuferin den "Stinkefinger" gezeigt haben. Jetzt wurde ein Strafbefehl erlassen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Renner soll wegen Beleidigung eine Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Mettmann habe einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 300 Euro gegen Renner erlassen, bestätigte Gerichtspressesprecher Markus Zweigle am Donnerstag. Zuvor hatte die Tageszeitung Die Welt berichtet.
Hintergrund war ein Streit um eine Corona-Schutzmaske. Renner werde zur Last gelegt, am 5. Februar 2021 in einem Ladengeschäft in Haan bei Wuppertal einer Verkäuferin und dem Inhaber des Geschäftes den Mittelfinger gezeigt zu haben, sagte Zweigle. Zuvor soll der Politiker in dem Tabakwarenladen aufgefordert worden sein, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Er habe nur eine Stoffmaske getragen.
Der Strafbefehl gegen Renner ist noch nicht rechtskräftig. Der 68-Jährige kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. In dem Fall würde es zu einer Hauptverhandlung zur Klärung des Tatvorwurfs kommen. Beantragt worden hatte den Strafbefehl die Staatsanwaltschaft Wuppertal. Der Bundestag hatte die Immunität Renners aufgehoben, um ein Strafverfahren zu ermöglichen. Renner ist medienpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion.
Der AfD-Politiker hatte im November der dpa von dem Vorfall berichtet. Nach eigenen Angaben habe er mit einer Corona-Stoffmaske den Tabakwarenladen betreten und sei von dem Inhaber in rüden, beleidigenden Worten zurechtgewiesen worden, dass er eine FFP2-Maske tragen müsse. Daraufhin habe er abwehrend die Arme hochgeworfen und erwidert, dass er diesen Laden nie wieder betreten werde. 14 Monate später habe er im April 2022 eine Vorladung der Kriminalpolizei Düsseldorf bekommen, weil ihn eine Verkäuferin des Tabakladens angezeigt habe. Angeblich habe er "den Stinkefinger gezeigt". Dies treffe aber nicht zu. Vielmehr sei er selbst beleidigt worden, hatte
Renner gesagt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Strafbefehl wegen Beleidigung nach Maskenstreit: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50614 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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