Wer Opfer eines Verbrechens wird, soll im Strafverfahren künftig besser informiert, geschützt und betreut werden. Eine entsprechende Reform der Strafprozessordnung hat das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch beschlossen.
Im Vordergrund des Beschlusses steht die Einrichtung einer kostenlosen psychosozialen Prozessbegleitung, die in der StPO eigenständig geregelt werden soll. Bislang war dies eine freiwillige Leistung der Länder.
In Mecklenburg-Vorpommern wird eine solche kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung bereits praktiziert, sagte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) in Schwerin. "Jetzt gibt es den bundesweiten Anspruch." Kuder hatte das Thema 2014 als Vorsitzende der Justizministerkonferenz angeschoben.
Diese Art der Prozessbegleitung sei vor allem für Kinder und Jugendliche wichtig, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten werden, sagte Kuder. Es gehe darum, ihnen den Weg zum Gericht zu erleichtern. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach ihren Angaben vier Prozessbegleiterinnen. Sie hätten bereits 215 Kinder und Jugendliche rund um einen Prozess unterstützt.
Wer Anzeige erstattet, soll künftig zudem mehr Informationen über das anschließende Verfahren erhalten. Ausgeweitet wird auch der Anspruch von Opfern, die schlecht Deutsch sprechen, auf eine Übersetzung bei Vernehmungen.
dpa/acr/Redaktion
Neuregelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14670 (abgerufen am: 17.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag