Der Tod von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle vor mehr als zwölf Jahren wird wohl unaufgeklärt bleiben. Zwei Gerichtsprozesse und viele Gutachten haben nichts ergeben. Die Ermittler ziehen nun einen Schlussstrich.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat die Ermittlungen zum zwölf Jahre zurückliegenden Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle eingestellt. Es gebe keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an dem Ausbruch des Brandes, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Eine weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten. Die Auswertung der zahlreichen Gutachten lasse nur den Schluss zu, dass der konkrete Ausbruch des Brandes nicht sicher nachgestellt und nicht eindeutig bewertet werden könne. Auch der letzte Brandversuch vom 18. August vergangenen Jahres habe keine sicheren Erkenntnisse gebracht.
Ausgeschlossen sei, dass der aus Sierra Leone stammende Jalloh mit größeren Mengen eines Brandbeschleunigers in Brand gesetzt wurde. Insbesondere eine Initiative mit Unterstützern der Familie hatte immer wieder den Verdacht geäußert, Jalloh sei angezündet worden. Der Fall sorgte bundesweit für Empörung und Proteste.
Mehrere Politiker kritisierten die Einstellung der Ermittlungen. "Ermittlungsende ist eine nicht hinzunehmende Niederlage des Rechtsstaats", schrieb der Grünen-Innenpolitiker Sebastian Striegel bei Twitter. "Unfassbar", twitterte auch der parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Stefan Gebhardt.
Polizist wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt
Wie genau es am 7. Januar 2005 zum Tod des Asylbewerbers kam, ist auch bei zwei Landgerichtsprozessen nicht geklärt worden. Fest steht, dass Jalloh mit erheblichen Verbrennungen in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden wurde. Dort war er gestorben. Er war in Gewahrsam, weil ihm vorgeworfen wurde, mehrere Frauen belästigt zu haben.
Das Landgericht Magdeburg verurteilte 2012 einen Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe - er hatte demnach nicht dafür gesorgt, dass der wegen heftiger Gegenwehr an Händen und Füßen gefesselte Jalloh ausreichend beaufsichtigt wurde. Es schien dem Gericht wahrscheinlich, dass der Brand von Jalloh selbst gelegt worden war. Der BGH bestätigte die Verurteilung später. Weil es dabei aber Ungereimtheiten gab, leitete die Staatsanwaltschaft nochmals ein Todesermittlungsverfahren ein, schaltete Gutachter ein und gab einen neuen Brandversuch in Auftrag.
Das Ermittlungsverfahren war stets von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau geführt worden. Im August war bekannt geworden, dass die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg das aktuelle Todesermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau an die entsprechende Behörde in Halle übertragen hat. Als Grund war die dienstliche Belastung der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau genannt worden. Zudem war ein langjähriger Bearbeiter in den Ruhestand gegangen, der das Verfahren betreut hatte.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Feuertod in Polizeigewahrsam: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25017 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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