Anfang Oktober wurden die Geschäftsräume des DFB sowie Privatwohnungen von Funktionären durchsucht. Der DFB erklärte das für "unangemessen", weil Millionen nachgezahlt worden seien. Die Staatsanwaltschaft verteidigt jetzt die Razzien.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Steuerrazzia beim Deutschen Fußball-Bund erneut verteidigt. "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, ein Jahre später möglicher "Deal" mit dem Fiskus beseitigt nicht die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Ursprungstäter", sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Montag der Deutschen Presse-Agentur. "Eine derartige Vorstellung würde dazu führen, dass sich der Steuerhinterzieher immer Jahre später durch Berichtigungserklärungen von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung "freikaufen" kann." Diese Möglichkeit bestehe allein bei einer Selbstanzeige, "die aber vorliegend von den Beschuldigten nicht erstattet wurde", erklärte Niesen.
Auf Anordnung der Frankfurter Staatsanwaltschaft waren am 7. Oktober die Geschäftsräume des DFB sowie Privatwohnungen von mehreren Funktionären durchsucht worden. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen. Rund 200 Beamte waren im Einsatz. Im Kern geht es um die Besteuerung der Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Heimspielen der Nationalmannschaft in den Jahren 2014 und 2015. Die Staatsanwaltschaft wirft sechs namentlich nicht genannten Verantwortlichen vor, diese bewusst falsch deklariert zu haben.
DFB moniert Reputationsschaden
DFB-Präsident Fritz Keller hatte in der vergangeneb Woche von einem "Reputationsschaden für die Betroffenen und den DFB, der sich aus der unangemessenen behördlichen Vorgehensweise ergeben hat", gesprochen. Man sei nach einem Zwischenbericht von externen Prüfern "von der Unschuld der Verantwortlichen des DFB überzeugt." Die Staatsanwaltschaft wies die Aussagen des Verbands als "unzutreffend" zurück. "Entgegen der Darstellung des DFB beziehungsweise deren steuerlichen Beratern, die dies der Öffentlichkeit nunmehr vortragen möchten, binden steuerliche Bewertungen durch die Finanzverwaltung mit dem Steuerpflichtigen weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht", teilte Niesen mit.
Der DFB sei einer Besteuerung in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro entgangen, hatte die Behörde mitgeteilt. Die in Medien ebenfalls angezweifelte Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungsmaßnahme steht für Niesen "außer Frage". Die Staatsanwaltschaft hatte bestätigt, dass der DFB die Millionensumme inzwischen nachgezahlt habe. Dies spiele aber keine Rolle bei den weiteren Ermittlungen. Der DFB sprach von einer "Verständigung mit den Finanzbehörden".
ast/dpa/LTO-Redaktion
Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung beim DFB: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43139 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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