Hessen wählt im Oktober einen neuen Landtag. Erst kürzlich hatte die Frankfurter Antifa Adressen und weitere Daten zu örtlichen AfD-Politikern auf der Landeswahlliste der Partei veröffentlicht. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Zwei Monate vor der hessischen Landtagswahl nimmt die Staatsanwaltschaft (StA) Frankfurt die Veröffentlichung der Privatadressen von AfD-Politikern in dem Bundesland unter die Lupe. Die Behörde habe "ein offizielles Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet", sagte eine Sprecherin der StA der Deutschen Presse-Agentur. Im Raum stehe der Verdacht "einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, eines gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten und der Volksverhetzung".
Die StA sei durch die mediale Berichterstattung auf die Veröffentlichung persönlicher Daten von AfD-Politikern im Internet aufmerksam geworden und habe daher die Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet: "Da müssen wir nicht auf Strafanzeigen warten", so die Sprecherin. Die AfD hatte bereits welche angekündigt.
Die Antifa Frankfurt hatte im Internet die Privatadressen und weitere persönliche Daten hessischer AfD-Kandidaten für die Landtagswahl am 8. Oktober veröffentlicht. "Es ist längst überfällig, die Partei und ihre handelnden Individuen entschlossen zu bekämpfen. Wir wollen ihnen gemeinsam mit euch die Räume streitig machen, in denen sie sich wie selbstverständlich bewegen, unbehelligt fühlen und in Sicherheit wähnen", hieß es in einem entsprechenden Aufruf der linken Gruppierung. Der AfD solle vor allem "auf militante Weise" begegnet und ihr "das Leben zur Hölle" gemacht werden.
Hessens AfD-Chef Andreas Lichert hatte daraufhin erklärt: "Was die Antifa Frankfurt hier macht, ist nichts anderes als ein verklausulierter Aufruf zur Einschüchterung und zu Gewalt gegen AfD-Politiker." Solche Aktionen seien im wörtlichen Sinne brandgefährlich. "Wer Familie hat und in der AfD aktiv ist, macht sich große Sorgen, wenn eine solche interaktive Karte zusammen mit einem Aufruf zur Bekämpfung veröffentlicht wird", sagte Lichert. Das fühle sich an, als würde man "für vogelfrei" erklärt. Auch das Bundesinnenministerium und hessische Minister verurteilten die Aktion.
dpa/ms/LTO-Redaktion
Ermittlungen von Amts wegen: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52568 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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