Eine Wuppertalerin steckte einen Dienstschlüssel in dieselbe Hosentasche, in der auch der Ersatzakku ihrer E-Zigarette lag. Daraufhin fing ihre Hose Feuer. Ein Arbeitsunfall war das aber nicht, entschied das SG Düsseldorf.
Wenn der Ersatzakku einer E-Zigarette wegen eines Dienstschlüssels in der Hosentasche explodiert, ist dies kein Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht (SG) Düsseldorf entschieden, das den ungewöhnlichen Fall vorgelegt bekommen hatte (Urt. v. 15.10.2019, Az. S 6 U 491/16).
Eine 27-jährige Wuppertalerin hatte geklagt, weil die Berufsgenossenschaft die Akku-Explosion nicht als Arbeitsunfall anerkennen wollte. Die Frau hatte beim Müllwegbringen in ihrer Firma Ersatzakku und Dienstschlüssel in eine Tasche gesteckt. "Der Kontakt zwischen dem Akku und dem metallischen Dienstschlüssel führte dabei zu einem Kurzschluss. Der Akku erhitzte sich stark, explodierte und entzündete die Hose der Klägerin", so das Gericht.
Nach Auffassung der Berufsgenossenschaft hat die versicherte Tätigkeit das Entflammen des Kleidungsstücks nicht verursacht. Die Frau sah das anders und argumentierte, dass der Dienstschlüssel wesentlich für den Unfall gewesen sei. Sie habe auch nicht damit rechnen müssen, dass der Akku in ihrer Hosentasche in Brand gerate.
Die zuständige Kammer lehnte die Klage der Frau jedoch ab. Zwar sei das Mitführen des Dienstschlüssels mitursächlich für den Brand gewesen. Von dem Dienstschlüssel selbst sei jedoch keine Gefahr ausgegangen. Dieser habe sich ja nicht entzünden können. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku gewesen. Und dass die Frau den in der Tasche hatte, sei "nicht betrieblich veranlasst gewesen". Wie das SG am Freitag mitteilte, fiel das Urteil bereits im vergangenen Oktober und ist inzwischen rechtskräftig.
dpa/acr/LTO-Redaktion
SG Düsseldorf zum Brand in der Hosentasche: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40699 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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