"Bewusst verletzend" nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel einst das "Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan. Böhmermanns Anwalt sieht darin eine unzulässige juristische Bewertung.
TV-Moderator Jan Böhmermann droht einem Zeitungsbericht zufolge Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit einer Klage. Hintergrund ist ihr Verhalten während der sogenannten Böhmermann-Affäre im Frühjahr 2016. Der Anwalt des Satirikers halte ihre Einschätzung, Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sei "bewusst verletzend" gewesen, für rechtswidrig, berichtet der in Berlin erscheinende Tagesspiegel (Mittwochausgabe). Böhmermann wolle die Bundeskanzlerin verklagen, falls sie ihre öffentliche Bewertung nicht zurücknehme.
Der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz, der Böhmermann vertritt, wollte sich am Dienstag "nicht zu einer laufenden Rechtsangelegenheit äußern". Böhmermann hatte das Gedicht, das diplomatische Verwicklungen mit der Türkei zur Folge hatte, Ende März 2016 in seiner Satiresendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen.
Dem Tagesspiegel zufolge wirft Schertz Merkel in einem Schreiben an das Kanzleramt, das der Zeitung nach deren Angaben vorliegt, vor, sie habe mit ihrer Kritik eine "juristische Bewertung des Werkes seines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt".
Merkel soll Einschätzung für rechtswidrig erklären
Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, weil Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen sei. Nach Einschätzung des Anwalts habe sie den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Er fordere binnen einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der Rückschau als rechtswidrig einstufen solle.
Sonst werde er seinem Mandanten zur Klage raten. Merkel habe ihre Bewertung außerdem "ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts vorgenommen", zitiert die Zeitung das Schreiben von Schertz.
Eine Auskunftsklage des Tagesspiegels gegen das Kanzleramt (OVG Berlin-Brandenburg, Az. 6 S 9.17) habe ergeben, dass sich die Kanzlerin zunächst nur über einen Online-Artikel über das "Schmähgedicht" informiert habe, der nur einen Ausschnitt des Beitrags gezeigt habe.
Das Kanzleramt äußerte sich zunächst nicht.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Wegen Äußerung über sein "Schmähgedicht": . In: Legal Tribune Online, 05.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24339 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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