Das Kabinett hat die vom BVerfG geforderte Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerstverbrecher auf den Weg gebracht. Es stimmte am Mittwoch in Berlin einem Gesetzentwurf des BMJ zu. Das BVerfG hatte im Mai vergangenen Jahres zahlreiche Bestimmungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte insbesondere bemängelt, dass sich die Sicherungsverwahrung bislang zu wenig von der Strafhaft unterscheidet und damit das "Abstandsgebot" verletzt. Die Karlsruher Richter gaben dem Gesetzgeber deshalb auf, bis Mitte 2013 eine komplette Neuregelung zu finden. Der Kabinettsbeschluss, der auf einem Entwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) basiert, ist der erste Schritt in diese Richtung.
Um den Vorgaben des BVerfG gerecht zu werden und die Unterscheidung zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung deutlicher zu machen, soll die Therapie zukünftig stärker betont werden. Auch soll die Sicherungsverwahrung bei besonders gefährlichen Tätern bereits im Urteil - zumindest vorbehaltlich - angeordnet werden. Dass die Maßnahme nach dem Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht mehr nachträglich angeordnet werden kann, stößt bei einigen Bundesländern allerdings auf Kritik.
dpa/asc/LTO-Redaktion
Reform der Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5720 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag