Der BGH hat erst kürzlich entschieden, dass Studierende speziell im Steuerrecht nicht beraten dürfen. Doch die Rechtslage könnte sich bald ändern, ein Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium macht Hoffnung.
Ein am Freitag bekanntgewordener Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) könnte künftig studentische Rechtsberatung speziell im Steuerrecht rechtlich möglich machen. Bisher ist diese nach Auffassung der Finanzbehörden und Gerichte nicht erlaubt. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Regelung im Steuerberatungsgesetz (StBerG) dem entgegensteht.
Freuen dürfte das insbesondere den Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Hannover (VFS Hannover), der seit Jahren die Errichtung der deutschlandweit ersten Tax Law Clinic plant. Bisher blieb er mit seinem Vorhaben erfolglos, weil die Gerichte die unentgeltliche Rechtsberatung in Steuersachen durch Studierende für unzulässig halten. Erst im März hatte der BGH die Rechtsbeschwerde eines von VFS-Mitgliedern separat gegründeten Vereins zurückgewiesen, der die Gründung der Tax Law Clinic in Hannover voranbringen soll.
Mit dem neuem Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe" BMF könnte sich die Rechtslage für den Verein künftig zu dessen Gunsten ändern. In dem Entwurf geplant ist nämlich eine Änderung des § 6 StBerG, der Tax Law Clinics erlauben soll. Nach der Begründung des Gesetzes sollen die Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig werden, bei denen zu Ausbildungszwecken unter Anleitung einer besonders qualifizierten Person altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird. Die Änderung in § 6 StBerG würde demnach eine Ausnahme vom Verbot der Steuerechtsberatung in § 5 StBerG schaffen, die extra auf Tax Law Clinics zugeschnitten wäre.
cp/LTO-Redaktion
Gesetzentwurf zum StBerG: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51765 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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