Einer Anhörung in Madrid war er ferngeblieben. Jetzt steht der ehemalige katalanische Regionalchef Puigdemont kurz vor einer Festnahme. Die spanische Justiz beantragte Haftbefehl.
Das spanische Staatsgericht hat nach Medienberichten einen Haftbefehl gegen den entmachteten katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont erlassen. Die Richterin ordnete am Donnerstag zudem die Festnahme von vier Ministern seiner damaligen Regionalregierung an, wie spanische Medien übereinstimmend unter Berufung auf die Justiz berichteten. Zudem müssen acht Mitglieder der separatistischen Ex-Regierung sofort in Untersuchungshaft, wie das Staatsgericht mitteilte.
Puigdemont hatte sich mit mehreren Mitstreitern nach Brüssel abgesetzt und war nicht zur Anhörung in Madrid erschienen. Die belgischen Behörden müssen den Haftbefehl nun prüfen. Anschließend droht dem Ex-Regionalchef die Auslieferung nach Spanien.
Vorwurf der Rebellion und Auflehnung gegen die Staatsgewalt
Den Angeklagten werden Rebellion, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Unterschlagung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Dafür drohen bis zu 30 Jahre Haft. hintergrund ist die einseitige Unabhängigkeitserklärung, die das katalanische Parlament am Freitag vor einer Woche beschlossen hatte. Die Zentralregierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte die katalanische Regierung daraufhin abgesetzt. Die wirtschaftsstarke Region im Nordosten Spaniens steht nun unter Zwangsverwaltung aus Madrid.
Untersuchungshaft ohne Recht auf Freilassung auf Kaution wurde für Puigdemonts ehemaligen Vize Oriol Junqueras und weitere sieben Politiker angeordnet. Der neunte Politiker, Santi Vila, darf dagegen bei Zahlung einer Kaution von 50.000 Euro auf freien Fuß gesetzt werden.
Puigdemonts Anwalt in Belgien, Paul Bekaert, hatte bereits angekündigt, gegen einen Auslieferungsantrag aus Spanien vorzugehen. Bekaert hatte einst Mitglieder der baskischen Terrororganisation ETA vertreten und auch gegen deren Auslieferung nach Spanien gekämpft.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Nach katalanischer Unabhängigkeitserklärung: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25357 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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