Hilfsorganisationen und Journalist:innen können wegen des erklärten Ausnahmezustands nicht zu den Flüchtlingen an der polnisch-belarussischen Grenze. Nun hat Polen ein Gesetz verabschiedet, mit dem es diese Situation aufrecht erhalten kann.
Polens Parlament hat einem Gesetz zum Schutz der Grenze zugestimmt, das eine zeitweise Einschränkung der Bewegungs- und Pressefreiheit in der Grenzregion möglich machen soll. Eine deutliche Mehrheit von Abgeordneten stimmte am Mittwoch für die Novelle der nationalkonservativen Regierungspartei PiS.
Nach der Abstimmung im Sejm, der ersten Kammer des Parlaments, geht der Gesetzentwurf nun an die zweite Kammer, den Senat. Dieser kann Änderungsvorschläge machen. Vertreter der Opposition kritisierten, die PiS-Regierung wolle angesichts der Krise um die Migranten an der polnisch-belarussischen Grenze den Zugang von kritischen Journalisten dauerhaft blockieren.
Polen hatte Anfang September für einen Streifen von drei Kilometern entlang der Grenze zu Belarus den Ausnahmezustand verhängt. Ortsfremde, Journalistinnen und Journalisten sowie Hilfsorganisationen dürfen nicht in diese Zone. Der Ausnahmezustand läuft am 2. Dezember aus und kann laut Verfassung nicht mehr verlängert werden.
Die Gesetzesnovelle sieht nun vor, dass künftig der Innenminister bei einer Gefahrenlage allen Ortsfremden den Zugang zu einem von ihm definierten Grenzgebiet verbieten kann. Über Ausnahmen – besonders für Journalistinnen und Journalisten – soll die örtliche Kommandantur des Grenzschutzes entscheiden.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Ablauf des Ausnahmezustands: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46685 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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