Der ungarische Regierungschef Orban liegt seit Jahren im Clinch mit Brüssel. Jetzt debattiert das Europaparlament einen entsprechenden Bericht, es könnte zu einem Rechtsstaatlichkeitsverfahren kommen.
Wenige Tage nach der Wahl in Ungarn äußert ein offizieller Bericht für das EU-Parlament ernste Zweifel an der Demokratie in dem Land und fordert ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren, so wie es auch gegen Polen eingeleitet wurde. Der Innenausschuss debattierte das Papier erstmals am Donnerstag. Unklar ist, ob sich im Parlament die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit dafür findet. Von ungarischen Abgeordneten der Europäischen Volkspartei kam sofort heftiger Widerspruch.
Das Parlament hatte sich bereits in einer Resolution im Mai 2017 sehr kritisch über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn geäußert und die Grünen-Abgeordnete Judith Sargentini mit der Erstellung des Berichts beauftragt. Sie bezieht sich in dem 26-seitigen Papier detailliert auf Stellungnahmen internationaler Institutionen wie beispielsweise der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder des Europarats. "Es ist irgendwie schockierend zu sehen, wie viele Warnungen es seit 2010 gegeben hat", sagte Sargentini im Ausschuss.
Im Bericht zieht sie den Schluss, dass eine "systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn" herrsche. Sie verweist dabei auf Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus nennt sie Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen sowie Korruption und Interessenkonflikte.
Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Ungarn?
Insgesamt sei das Risiko eines Verstoßes gegen EU-Grundwerte gegeben, heißt es in dem Bericht. Vorgeschlagen wird deshalb ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge. Ein solches Verfahren hatte die EU-Kommission im Dezember gegen Polen gestartet. Es kann theoretisch zum Entzug von Stimmrechten im Ministerrat führen. Die Hürden sind aber sehr hoch.
Zunächst kann Sargentinis Bericht im Innenausschuss noch verändert und ergänzt werden. Sollte das Plenum des Parlaments den Ungarn-Vorschlag dann im September mit Zwei-Drittel-Mehrheit billigen, läge das weitere Verfahren beim EU-Ministerrat. Fraglich ist im Parlament vor allem die Unterstützung der größten Fraktion EVP, zu der neben CDU und CSU auch die ungarische Regierungspartei Fidesz gehört.
Die ungarische EVP-Abgeordnete Kinga Gal sagte, die Ungarn hätten bei der Parlamentswahl am Sonntag die Regierung Orban eindeutig bestätigt, und das bei hoher Wahlbeteiligung. "Was ist das, wenn das keine Demokratie ist?", fragte sie. Ungarns Kritikern gefalle nur das Ergebnis nicht. "Das ist eine Hasskampagne, die gegen Ungarn geführt wird", sagte Gal. "Das ist praktisch ein Schauprozess, bei dem das Urteil schon feststeht."
Ihr luxemburgischer EVP-Kollege Frank Engel schloss sich jedoch der Kritik an Orban an. Dieser habe durch seine Politik eine feindselige Atmosphäre geschaffen. "Das Land ist jetzt auf Hass gegründet", sagte Engel. So etwas habe "natürlich keinen Platz in der Europäischen Union".
dpa/acr/LTO-Redaktion
EU-Parlamentsbericht zur Rechtsstaatlichkeit: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28031 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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