Am Montag noch hatte das VG Berlin entschieden, dass für kleine Versammlungen kein Verbot von Ukraine-Flaggen gilt. Das OVG hält das aber doch für möglich. Das Pauschalverbot gilt damit wieder.
Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass auch eine kleine Versammlung am Deutsch-Russischen Museum Berlin-Karlshorst keine ukrainischen Flaggen zeigen und keine ukrainischen Marsch- und Militärlieder spielen darf (Beschl. v. 9.05.2022, Az. OVG 1 S 35/22 ). Der Erste Senat hat damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Montag geändert.
Mit den umstrittenen Auflagen wollten die Sicherheitsbehörden nach eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird. Das VG meinte, es fehle an der Rechtsgrundlage für ein Verbot. Außerdem sah es keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Nach dem Beschluss des OVG bleibt es nun aber doch bei dem Verbot. Die Entscheidung ist wegen der Eilbedürftigkeit der Sache zunächst ohne schriftliche Begründung ergangen und unanfechtbar.
dpa/cp/LTO-Redaktion
OVG widerspricht VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48389 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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