Der Bebauungsplan für das Mainzer Stadion "Coface-Arena" ist überwiegend rechtmäßig. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom Dienstag und lehnte damit überwiegend die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für das Stadion ab.
Lediglich die Festsetzung zur Errichtung eines Parkdecks verstoße gegen das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot, entschieden die Richter aus Koblenz. Sie erklärten den Bebauungsplan insoweit für unwirksam. Die Abwägungsentscheidung sei unter dem Gesichtspunkt der Klimaökologie nicht vollständig abwägungsfehlerfrei.
Aus einem eingeholten Klimagutachten ergebe sich, dass sich das Plangebiet in einem für die Stadt Mainz klimaökologisch bedeutsamen Gelände befinde, das entgegen der Angaben im Bebauungsplan ein begrüntes Parkdeck erfordere (Az: 8 C 10150/10).
Im Übrigen sei der Bebauungsplan aber in formell und materiell ordnungsgemäßer Weise zustande gekommen.
OVG Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1793 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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