Der Streit um die Nachfolge der Präsidentenstelle am OVG NRW geht weiter. Ein abgelehnter Bundesrichter scheiterte mit einer Anhörungsrüge und hat nun offenbar das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Im Streit um eine von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ausgewählte Kandidatin als Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat ein unterlegener Mitbewerber erneut eine Schlappe einstecken müssen. Das OVG in Münster habe eine Anhörungsrüge des Mannes zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Laut dem Kölner Stadt-Anzeiger hat der Mann diesbezüglich bereits Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt.
Das OVG hatte vorvergangene Woche entschieden, dass die Präsidentenstelle mit der Bewerberin besetzt werden darf, die der Justizminister favorisiert hatte (Az.: 1 B 1082/23). Einer der unterlegenen Bewerber - ein Bundesrichter - hatte daraufhin besagte Anhörungsrüge eingereicht.
Laut Kölner Stadt-Anzeiger hatte der Mann sich unter anderem beschwert, dass das Gericht Hinweisen aus einer eidesstattlichen Versicherung nicht nachgegangen sei. Das Schriftstück wird am Mittwoch auch den Rechtsausschuss des Landtags beschäftigen. Die FDP-Fraktion hat eine Aktuelle Viertelstunde zu Beginn der Sitzung beantragt. Laut FDP steht die eidesstattliche Versicherung des Bundesrichters "im Widerspruch zu Aussagen des Justizministers im Rechtsausschuss".
Limbach: Verfahren wurde "fair, transparent und offen" geführt
Wie die WAZ berichtet hatte, meldete sich laut der eidesstattlichen Versicherung im September 2022 der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling bei dem Bundesrichter. Der Politiker soll dem Richter zu verstehen gegeben haben, dass man in der schwarz-grünen Koalition eine Frau als OVG-Präsidentin favorisiere. Der Bundesrichter solle daher auf eine Bewerbung verzichten. Heveling hatte gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger den Gesprächsinhalt bestätigt.
Aus Sicht der Opposition besteht damit weiter der Verdacht, dass die von Limbach ausgewählte Bewerberin, eine ehemalige Richterkollegin, mit der er sich duzt, bevorzugt wurde. Der Minister hatte mehrfach betont, er habe "kein Näheverhältnis" zu der Bewerberin. In den vergangenen zehn Jahren sei er vielleicht dreimal mit ihr Essen gewesen. Er duze zudem auch einen weiteren der Bewerber. Gegenüber LTO erklärte sich Limbach bereits im vergagnenen Oktober ausführlich in einem Interview.
Er habe in das Auswahlverfahren seiner Fachabteilung nicht eingegriffen und sich das Votum der Abteilung zu eigen gemacht, hatte er versichert. "Es gab keine politische Einflussnahme auf das Besetzungsverfahren." Das Verfahren sei "fair, transparent und offen" geführt worden.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Streit in NRW um OVG-Präsidentenstelle: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54087 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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