Porsche-Aktionäre sind mit einer Klage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung des Sportwagenbauers von 2009 gescheitert. Das OLG Stuttgart wies am Mittwoch nach einer Berufungsverhandlung die Anfechtungsklage ab.
Gegenstand der Klage waren Beschlüsse über die Entlastung von Vorstand
und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007/08 sowie die Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern und die Vergütung des Kontrollgremiums. Die
Kläger hatten angeführt, nur unzureichend auf dem Aktionärstreffen
über Kurssicherungsgeschäfte informiert worden zu sein, mit denen
sich Porsche die Mehrheit an VW sichern wollte. Dieser Auffassung
folgte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart nicht (Az. 20 U 2/10).
Als weitere Gründe für die Anfechtungsklage waren Rechtsverstöße
bei der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat angeführt worden.
Porsche hatte im Geschäftsjahr 2007/08 Milliarden verdient. Das
Vorsteuerergebnis lag bei 8,57 Milliarden Euro, davon gingen
allerdings 6,83 Milliarden auf Kurssicherungsgeschäfte in Bezug auf
die VW-Aktie zurück. Alleine der Verdienst des damaligen
Konzernlenkers Wendelin Wiedeking soll sich in der Folge auf 77,4
Millionen Euro belaufen haben.
Das OLG erklärte dazu in seiner Entscheidung, dass das
Gericht in dem Verfahren weder die Höhe der Vergütung noch das
Vorgehen von Porsche bei der geplanten VW-Übernahme zu bewerten
hatte. Es sei ausschließlich darum gegangen, ob Fehler bei den
Beschlüssen gemacht wurden.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Dagegen kann noch die Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden.
OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1957 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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