Eine Achtjährige bekommt Schmerzensgeld von dem Reitstall, während dessen Reitunterrichts sie sich verletzt hat. Dass das Kind Anweisungen einer Angestellten nicht richtig umgesetzt hat, spiele dabei keine Rolle, so das OLG.
Reitställe müssen bei kleinen Kindern mit Reitfehlern rechnen und können deshalb bei Unfällen in Haftung genommen werden. Das befand das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg und bestätigte ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro für ein Kind aus Osnabrück (Hinweisbeschl. v. 30.11.2020, Az. 2 U 142/20).
Das achtjährige Mädchen hatte in einer Reithalle auf einem Pony gesessen, das an einer Longe geführt wurde. Das Kind fiel herunter und das Pony stürzte auf das Kind. Das Mädchen brach sich ein Bein und ein Schlüsselbein und musste sechs Wochen im Rollstuhl sitzen, wie das Gericht zum Sachverhalt mitteilte.
Der Unfall sei durch eine typische Tiergefahr entstanden, ließ der zuständige Zivilsenat des OLG nun durchblicken. Es spielt nach Auffassung des Gerichts nämlich keine Rolle, dass das Kind eventuell Kommandos der Reithallenangestellten falsch verstanden und umgesetzt haben könnte. Angesichts des Alter des Kindes und seiner fehlenden Erfahrung habe man mit Reitfehlern rechnen müssen. Außerdem sei das Pony - seit einem halben Jahr auf dem Reiterhof im Dienst - zwar als ruhiges Tier bekannt. Es sei aber nie darauf getestet worden, wie es auf Reitfehler von Kindern reagiert.
Der Reitstall zog nach dem Hinweis der Richterinnen und Richter seine Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz zurück.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
OLG Oldenburg: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44412 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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