Die frühere Fürther Landrätin Gabriele Pauli darf nicht als "durchgeknallte Frau" bezeichnet werden. Das OLG gab am Dienstag der Klage der ehemaligen CSU-Politikerin statt. In dem jahrelangen Rechtsstreit, mit dem sich auch schon das BVerfG befassen musste, ging es um Fotos, die Pauli in aufreizenden Posen und mit Latex-Handschuhen zeigten.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte der Verfassungsbeschwerde von Gabriele Pauli im Dezember 2013 stattgegeben, weil das Oberlandesgericht (OLG) München dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht genug Gewicht beigemessen hatte. Vor diesem Hintergrund werteten nun auch die Münchner Richter die Bezeichnung "durchgeknallte Frau" als ehrverletzende Äußerung (Urt. v. 13.05.2014, Az. 18 U 2334/12).
In dem Beitrag auf bild.de war von "Domina-Posen" und "klassischer Pornografie" die Rede gewesen. Hiergegen hatte Pauli bereits 2012 vor dem OLG geklagt, damals jedoch verloren. Erst die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe brachte die Wende, allerdings nur im Hinblick auf die Äußerung, Pauli sei eine "durchgeknallte Frau". Hiermit musste sich das OLG also erneut befassen. Eine Begründung der Entscheidung steht noch aus.
Pauli nahm die Entscheidung strahlend entgegen. Nach einem Ausflug zu den Freien Wählern, für die sie 2009 bei der Europawahl kandidierte, ist sie inzwischen politisch nicht mehr aktiv. Sie sei Autorin und bereite derzeit Seminare über Selbstentwicklung vor, sagte sie am Rande des Prozesses.
dpa/una/LTO-Redaktion
OLG München zu Bild-Artikel: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11964 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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