Einen der beiden im weltweit ersten Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien Angeklagten hat das OLG Koblenz zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen einen anderen Hauptangeklagten läuft der Prozess weiter.
In dem weltweit ersten Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien hat das Oberlandesgericht Koblenz am Mittwoch einen der beiden Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Syrer Eyad A. hatte sich nach Überzeugung der Richter der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht (Az. 1 StE 9/19). Der nach Deutschland geflohene und hier festgenommene 44-Jährige war Agent des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts machte er sich der Folter und der Freiheitsberaubung schuldig.
Für den jüngeren Angeklagten A. hatte die Bundesanwaltschaft fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch wegen eines entschuldigenden Notstands: Bei Befehlsverweigerung hätte dem syrischen Agenten Lebensgefahr und bei Fahnenflucht seine Hinrichtung gedroht. Der Mann habe zwar bei der Festnahme von Demonstranten gegen das Assad-Regime mitgewirkt, aber nicht den Befehl eines Vorgesetzten befolgt, auf sie zu schießen.
Gegen den syrischen Hauptangeklagten Anwar R. (58) soll der im April 2020 begonnene Prozess noch weiterlaufen. Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. und Eyad A. waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden. Dem Hauptangeklagten R. wirft die Bundesanwaltschaft Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Jahren 2011 und 2012 vor. Sie legt ihm 58-fachen Mord und die Verantwortung für die Folter von mindestens 4000 Menschen zur Last.
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mit Material der dpa
OLG-Koblenz zu Staatsfolter in Syrien: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44343 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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