MLP-Aktionäre haben nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe nur wenig Aussicht auf Schadenersatz wegen der Veröffentlichung fehlerhafter Unternehmenszahlen in den Jahren 1998 bis 2002. Zwar habe der Finanzdienstleister bei der Bilanzierung gegen gesetzliche Pflichten zur Bildung von Rückstellungen verstoßen, der damalige Vorstandsvorsitzende habe jedoch nicht vorsätzlich gehandelt.
Aktionäre der MLP AG machen in 32 Parallelverfahren Schadensersatzansprüche in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro gegen die Gesellschaft geltend. Der unter anderem für Verfahren nach dem KapMuG zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) hat nun in einem Musterverfahren entschieden.
Der Musterkläger macht Ersatzansprüche gegen das Unternehmen und teilweise auch gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Bernhard Termühlen geltend. Letzterer habe durch die Verbreitung fehlerhafter Kapitalmarktinformationen in den Jahren 1998 bis 2002 in Form von Ad-hoc-Mitteilungen, Geschäftsberichten, Pressemitteilungen und Interviews die Anleger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.
Hinreichende Anhaltspunkte, die für einen Schädigungsvorsatz und die Sittenwidrigkeit seines Handelns sprechen könnten, sah das OLG jedoch nicht. Gegen eine vorsätzliche Veröffentlichung fehlerhafter Bilanzkennzahlen sprächen unter anderem Umfang und Erkennbarkeit der festgestellten Bilanzierungsfehler. Auch seien die Unregelmäßigkeiten nicht derart gravierend, dass von einer "groben Unrichtigkeit" der angegriffenen Bilanz gesprochen werden könne. Dies sei jedoch Voraussetzung, um von einer sittenwidrigen Schädigung überhaupt sprechen zu können. (Beschl. v. 16.11.2012, Az. 17 Kap 1/09).
mbr/LTO-Redaktion
OLG Karlsruhe entlastet MLP-Führung: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7582 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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